Lexikon der Mathematik: holomorpher Logarithmus
zu einer in einer offenen Menge D ⊂ ℂ holomorphen Funktion f existierende in D holomorphe Funktion g mit
Im allgemeinen muß ein holomorpher Logarithmus zu f in D nicht existieren. Eine notwendige Bedingung ist, daß f in D keine Nullstellen besitzt. Es gilt folgendes Existenzkriterium.
Es sei D ⊂ ℂ eine offene Menge und f eine in D holomorphe Funktion, die in D keine Nullstellen besitzt. Dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- Es existiert ein holomorpher Logarithmus zu f in D.
- Die logarithmische Ableitung f′/f besitzt eine Stammfunktion in D, d. h. es gibt eine in D holomorphe Funktion F mit
\begin{eqnarray}F^{\prime} (z)=\frac{f^{\prime} (z)}{f(z)}\end{eqnarray} für z ∈ D.
Hieraus ergibt sich der Existenzsatz für holomorphe Logarithmen:
Es sei G ⊂ ℂ ein einfach zusammenhängendes Gebiet. Dann besitzt jede in D holomorphe Funktion f, die in D keine Nullstellen hat, einen holomorphen Logarithmus.
Siehe auch die Stichwörter zum Themenkreis „Logarithmus“.
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