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Lexikon der Mathematik: Maximum von Landré

bezeichnet den maximalen Selbstbehalt, der bei einem Bestand von Versicherungen für ein neu zu zeichnendes Risiko akzeptiert werden kann, ohne die relative λ-Stabilität des Bestandes zu verkleinern.

Dabei wird die relative λ-Stabilität folgendermaßen definiert: Xi, i = 1, …, n, seien die Zufallsvariablen, die die einzelnen Risiken des Versicherungsbestandes repräsentieren (Individuelles Modell der Risikotheorie), \(S:=\displaystyle {\sum }_{i=1}^{n}{X}_{i}\) die Gesamtschadensumme, R die vorhandene Reserve und P die Prämieneinnahme. Ein Bestand heißt λ-stabil, wenn \begin{eqnarray}E(R+P-S)\ge \lambda \sqrt{VAR(S)}.\end{eqnarray}

Gilt jetzt \(E(R+P-S)={\lambda }_{1}\sqrt{VAR(S)}\), so heißt \(Q(\lambda ):=\frac{{\lambda }_{1}}{\lambda }\) die relative λ-Stabilität des Bestandes. Das Maximum von Landre beträgt dann \begin{eqnarray}\frac{2{\lambda }_{1}\sqrt{VAR(S)}E({p}_{1}-{x}_{1})}{{\lambda }_{1}{}^{2}VAR({x}_{1})-E{({p}_{1}-{x}_{1})}^{2}},\end{eqnarray} falls p1 die Prämie für das neu zu zeichnende Risiko und x1 die Zufallsvariable des neuen Risikos bezeichnen, jeweils normiert auf die Summe 1.

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  • Die Autoren
- Prof. Dr. Guido Walz

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