Lexikon der Mathematik: Potenzregel
Regel zum Ableiten der Potenzfunktion potp : (0, ∞) → (0, ∞) für p ∈ ℝ: Es gilt pot′p = p potp−1, d. h. (xp)′ = pxp−1 für x > 0. Gleiches gilt für die für p ∈ ℕ auf ganz ℝ definierte Potenzfunktion. Mit Hilfe von Summenregel und Konstantenregel erhält man hieraus auch die Ableitung von Polynomfunktionen.
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