Lexikon der Mathematik: Varianzprinzip
bezeichnet in der Risikotheorie ein spezielles Prämienkalkulationsprinzip, nach dem für eine ein Risiko repräsentierende Zufallsvariable X der additive Sicherheitszuschlag bzw. der Schwankungszuschlag zur Nettorisikoprämie proportional zur Varianz V(X) angesetzt wird.
Die Prämie H(X) für ein Risiko X nach dem Varianzprinzip berechnet sich also zu
Anwendung findet das Varianzprinzip bei der Beurteilung des Gesamtrisikos eines Versicherungskollektivs, insbesondere auch bei der theoretischen Fundierung der Rückversicherung.
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