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Metzler Lexikon Philosophie: Kommunikatives Handeln, Theorie des k. H.s

Die von Habermas entwickelte Th. k. H.s behandelt den traditionellen philosophischen Begriff der Vernunft aus einer anderen Perspektive. Mit der Tradition teilt sie den philosophischen Standpunkt, dass Vernunft dem Erkennen, Sprechen und Handeln entspringt. Die neue Perspektive drückt eine Distanz zu jenen philosophischen Positionen aus, die das Ganze der Welt, der Natur, der Geschichte im Sinne eines totalisierenden Wissens zu begreifen versuchten. Sein Standpunkt ist andererseits auch nicht gleichzusetzen mit den in Teilen der gegenwärtigen Philosophie, z.B. in der Wissenschaftstheorie, der analytischen Sprachphilosophie, der Ethik und Handlungstheorie, vorherrschenden Tendenzen, die philosophische Fragestellung auf die formalen Bedingungen der Rationalität des Erkennens, der sprachlichen Verständigung und des Handelns zu beschränken. In seinem Bemühen, einen unverkürzten Begriff von Rationalität für eine Theorie der Gesellschaft fruchtbar zu machen, weiß sich Habermas den Intentionen der Kritischen Theorie verpflichtet.

Die Th. k.n H.s geht von zwei Annahmen aus: (1) Die Verständigung stellt die grundlegende Form der Interaktion dar. Verständigung ist als ein Prozess der Einigung unter sprach- und handlungsfähigen Subjekten zu verstehen. Einigung bedeutet nicht Gleichgestimmtheit, sondern meint ein rational begründetes Einverständnis. Verständigung wird dabei nicht in Gestalt eines idealistischen Postulats eingeführt, sondern als ein der menschlichen Sprache innewohnendes Telos ausgewiesen. (2) Rationalität ist als Disposition sprach- und handlungsfähiger Subjekte anzusehen. Sprachfähigkeit und Rationalität stehen dabei in einem systematischen Zusammenhang. Die Sprache ist für die Th. k.n H.s nach drei Gesichtspunkten grundlegend: (1) In den Sprechhandlungen werden Realitätsbezüge hergestellt (a) zur äußeren Welt als der Gesamtheit aller Entitäten, über die wahre Aussagen möglich sind, (b) zur sozialen Welt als der Gesamtheit aller legitim geregelten interpersonalen Beziehungen und (c) zur subjektiven Welt als der Gesamtheit nur subjektiv zugänglicher Erlebnisse und Intentionen des Sprechers. Diese Weltbezüge stellen den gemeinsamen Interpretationsrahmen dar, innerhalb dessen Verständigung gesucht und erzielt wird. (2) Die in den Sprechhandlungen vollzogenen Weltbezüge sind mit Geltungsansprüchen versehen, die akzeptiert oder bestritten werden können. Geltungsanspruch bedeutet, dass mit einer Aussage implizit immer auch die unausgesprochene Behauptung verknüpft ist, dass die Bedingungen für die Gültigkeit der betreffenden Aussage erfüllt sind. Von Habermas werden vier universale Geltungsansprüche namhaft gemacht, die jeder kommunikativ Handelnde im Vollzug einer beliebigen Sprechhandlung erheben (und ihre Einlösbarkeit unterstellen) muss, damit eine Verständigung gelingen kann: (a) Der Sprecher muss einen verständlichen Ausdruck wählen, damit Sprecher und Hörer einander verstehen können – Geltungsanspruch der Verständlichkeit; (b) er muss die Absicht haben, eine wahre Aussage zu machen (d.h. einen wahren propositionalen Gehalt mitzuteilen), damit der Hörer das Wissen des Sprechers teilen kann – Geltungsanspruch der Wahrheit; (c) er muss seine Intentionen wahrhaftig äußern wollen, damit der Hörer begründet davon ausgehen kann, dass er als Sprecher an ihn als Hörer tatsächlich eine Äußerung richten will und damit er ihm vertrauen kann – Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit; (d) er muss sein Verhalten auf einen als legitim anerkannten normativen Kontext abstellen – Geltungsanspruch der normativen Richtigkeit. – Der Handelnde muss diese Geltungsansprüche im Bedarfsfalle einlösen, indem er Gründe für ihre Geltung anführt. Der Sinn der Begründung richtet sich nach dem jeweiligen Geltüngsanspruch: Die Begründung der Wahrheit deskriptiver Aussagen bedeutet den Nachweis der Existenz von empirischen Sachverhalten, die Begründung der normativen Richtigkeit erfordert den Nachweis der Akzeptabilität von Handlungen bzw. Handlungsnormen in Bezug auf die gemeinsam anerkannten Normen. Die Wahrhaftigkeit kann nicht begründet werden, sie kann sich nur in der Konsistenz zwischen Aussage und weiterem Verhalten des Sprechers zeigen. Der Anspruch der Verständlichkeit wird durch den Nachweis, dass die sprachlichen Ausdrücke regelrecht erzeugt worden sind, eingelöst. Durch die Tperformative Form der Aussagen, die sich in der Formulierung »ich behaupte dir gegenüber, dass…« zeigt, bleibt den Sprechern ein Bewusstsein von der Revidierbarkeit ihrer Aussagen erhalten. (3) Der Begriff des k.n H.s setzt Sprache als Medium von Verständigungsprozessen auf der Grundlage von Geltungsansprüchen voraus.

Auf der Grundlage dieser Sprechaktanalysen unternimmt es die Habermas’sche Theorie, den Begriff des k.n H.s zu explizieren und als grundlegend auszuweisen. Der Begriff des k.n H.s bezieht sich auf die Interaktion von mindestens zwei sprach- und handlungsfähigen Subjekten, die eine interpersonale Beziehung eingehen. Die Akteure suchen eine Verständigung über die Handlungssituation, um ihre Handlungspläne und ihre Handlungen einvernehmlich zu gestalten. Diese Form der Koordination ist insofern grundlegend für Erfahrung, als nicht von einer ontologischen Voraussetzung einer vorgegebenen Welt ausgegangen werden kann. Objektivität gewinnt die Welt erst dadurch, dass sie für eine Gemeinschaft sprach- und handlungsfähiger Subjekte in einem einstimmigen Sinne gilt. In der kommunikativen Praxis vergewissern sie sich ihres gemeinsamen Lebenszusammenhanges, der intersubjektiv geteilten Lebenswelt. Diese wird durch die Gesamtheit der Interpretationen begrenzt, die von ihnen als gemeinsames Hintergrundwissen vorausgesetzt wird. Für diesen lebensweltlichen Hintergrund stellt jeder Dissens eine Herausforderung dar. Jeder Verständigungsprozess findet vor dem Hintergrund eines kulturell eingespielten Vorverständnisses statt. Im Falle eines Dissenses wird das Hintergrundwissen nicht als Ganzes thematisiert, sondern jeweils nur der Teil des Wissensvorrates, der problematisch geworden ist. Im Rahmen solcher Verständigungen steht jeweils ein thematischer Ausschnitt der gemeinsamen Lebenswelt zur Disposition. Da jeder der Beteiligten sich (aufgrund der performativen Einstellung) der Relativität der eigenen Auffassung bewusst ist, kann keiner dogmatisch den Anspruch auf Wahrheit oder Richtigkeit erheben. In dieser Situation kommt der Koordinationseffekt der Geltungsansprüche zum Tragen. Ein Sprecher kann einen Hörer zur Annahme seiner Meinung rational motivieren, weil er aufgrund des internen Zusammenhangs zwischen Gültigkeit, Geltungsanspruch und Einlösung des Geltungsanspruchs die Gewähr dafür übernimmt, erforderlichenfalls überzeugende Gründe anzugeben, die einer Kritik des Hörers an den Geltungsansprüchen standhalten. Dieses implizite Angebot stellt einerseits die Grundlage für die Kooperation bzw. die gemeinsame Konsenssuche dar, andererseits zeigt sich in ihm die Rationalität des k.n H.s. Als rational wird deijenige bezeichnet, der sein Handeln an intersubjektiv anerkannten Geltungsansprüchen orientiert. Da sich ein kommunikativ erzieltes Einverständnis auf Gründe stützen muss, bemisst sich die Rationalität der Einzelnen daran, ob sie ihre Äußerungen unter geeigneten Umständen begründen könnten. Diese Rationalität verweist damit auf die Argumentationspraxis als Berufungsinstanz, die es ermöglicht, k. H. mit anderen Mitteln fortzusetzen.

Der Begriff der kommunikativen Rationalität wird von Habermas durch eine Theorie der Argumentation expliziert. Als Argumentation wird ein Typus von Rede bezeichnet, in dem die Teilnehmer strittige Geltungsansprüche mit Argumenten einlösen oder kritisieren. Der theoretische Diskurs stellt die Form der Argumentation dar, in der kontroverse Wahrheitsansprüche zum Thema gemacht werden, der praktische Diskurs eine Form, in der Ansprüche auf normative Richtigkeit zum Thema gemacht werden. Verständigung funktioniert als handlungskoordinierender Mechanismus in der Weise, dass sich die Interaktionsteilnehmer über die beanspruchte Gültigkeit ihrer Äußerungen einigen und dass die Geltungsansprüche intersubjektive Anerkennung finden. Nur auf dem Weg der Argumentation kann ein rational motiviertes Einverständnis erreicht werden. Wenn nur mit Gründen geprüft werden soll und einzig der Zwang des besseren Arguments gelten soll, erfordert das eine »ideale Sprechsituation«. Habermas bezeichnet mit dem Terminus »ideale Sprechsituation« die Bedingungen, unter denen ein vernünftiger Konsens möglich ist. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass eine unbegrenzte Diskussion sichergestellt ist, die frei ist von verzerrenden Einflüssen, die auf offene Herrschaft, auf strategisches Handeln oder subtilere Kommunikationshindernisse zurückzuführen sind. Die Freiheit von inneren und äußeren Zwängen wird durch die Forderung unterstützt, dass für alle Beteiligten an einem praktischen Diskurs gleiche Chancen bei der Wahl und der Ausführung von Sprechakten gegeben sein müssen. Die ideale Sprechsituation stellt ein Ideal dar, dem man sich in der Wirklichkeit annähern kann und das als Orientierung für die Institutionalisierung von Diskursen und als kritischer Maßstab dienen kann, an dem sich jeder faktisch erreichte Konsens messen lässt.

Literatur:

  • J. Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt 1981.

PP

  • Die Autoren
AA Andreas Arndt, Berlin
AB Andreas Bartels, Paderborn
AC Andreas Cremonini, Basel
AD Andreas Disselnkötter, Dortmund
AE Achim Engstler, Münster
AG Alexander Grau, Berlin
AK André Kieserling, Bielefeld
AM Arne Malmsheimer, Bochum
AN Armin Nassehi, München
AR Alexander Riebel, Würzburg
ARE Anne Reichold, Kaiserslautern
AS Annette Sell, Bochum
AT Axel Tschentscher, Würzburg
ATA Angela T. Augustin †
AW Astrid Wagner, Berlin
BA Bernd Amos, Erlangen
BBR Birger Brinkmeier, Münster
BCP Bernadette Collenberg-Plotnikov, Hagen
BD Bernhard Debatin, Berlin
BES Bettina Schmitz, Würzburg
BG Bernward Gesang, Kusterdingen
BI Bernhard Irrgang, Dresden
BK Bernd Kleimann, Tübingen
BKO Boris Kositzke, Tübingen
BL Burkhard Liebsch, Bochum
BR Boris Rähme, Berlin
BS Berthold Suchan, Gießen
BZ Bernhard Zimmermann, Freiburg
CA Claudia Albert, Berlin
CH Cornelia Haas, Würzburg
CHA Christoph Asmuth, Berlin
CHR Christa Runtenberg, Münster
CI Christian Iber, Berlin
CJ Christoph Jäger, Leipzig
CK Christian Kanzian, Innsbruck
CL Cornelia Liesenfeld, Augsburg
CLK Clemens Kauffmann, Lappersdorf
CM Claudius Müller, Nehren
CO Clemens Ottmers, Tübingen
CP Cristina de la Puente, Stuttgart
CS Christian Schröer, Augsburg
CSE Clemens Sedmak, Innsbruck
CT Christian Tewes, Jena
CZ Christian Zeuch, Münster
DG Dorothea Günther, Würzburg
DGR Dorit Grugel, Münster
DH Detlef Horster, Hannover
DHB Daniela Hoff-Bergmann, Bremen
DIK Dietmar Köveker, Frankfurt a.M.
DK Dominic Kaegi, Luzern
DKÖ Dietmar Köhler, Witten
DL Dorothea Lüddeckens, Zürich
DP Dominik Perler, Berlin
DR Dane Ratliff, Würzburg und Austin/Texas
EE Eva Elm, Berlin
EJ Eva Jelden, Berlin
EF Elisabeth Fink, Berlin
EM Ekkehard Martens, Hamburg
ER Eberhard Rüddenklau, Staufenberg
EWG Eckard Wolz-Gottwald, Davensberg
EWL Elisabeth Weisser-Lohmann, Bochum
FBS Franz-Bernhard Stammkötter, Bochum
FG Frank Grunert, Basel
FPB Franz-Peter Burkard, Würzburg
FW Fabian Wittreck, Münster
GK Georg Kneer, Leipzig
GKB Gudrun Kühne-Bertram, Ochtrup
GL Georg Lohmann, Magdeburg
GM Georg Mildenberger, Tübingen
GME Günther Mensching, Hannover
GMO Georg Mohr, Bremen
GN Guido Naschert, Tübingen
GOS Gottfried Schwitzgebel, Mainz
GS Georg Scherer, Oberhausen
GSO Gianfranco Soldati, Tübingen
HB Harald Berger, Graz
HD Horst Dreier, Würzburg
HDH Han-Ding Hong, Düsseldorf
HG Helmut Glück, Bamberg
HGR Horst Gronke, Berlin
HL Hilge Landweer, Berlin
HND Herta Nagl-Docekal, Wien
HPS Helke Pankin-Schappert, Mainz
HS Herbert Schnädelbach, Berlin
IR Ines Riemer, Hamburg
JA Johann S. Ach, Münster
JC Jürgen Court, Köln
JH Jörg Hardy, Münster
JHI Jens Hinkmann, Bad Tölz
JK Jörg Klawitter, Würzburg
JM Jörg F. Maas, Hannover
JOP Jeff Owen Prudhomme, Macon/Georgia
JP Jörg Pannier, Münster
JPB Jens Peter Brune
JQ Josef Quitterer, Innsbruck
JR Josef Rauscher, Mainz
JRO Johannes Rohbeck, Dresden
JS Joachim Söder, Bonn
JSC Jörg Schmidt, München
JV Jürgen Villers, Aachen
KDZ Klaus-Dieter Zacher, Berlin
KE Klaus Eck, Würzburg
KG Kerstin Gevatter, Bochum
KH Kai-Uwe Hellmann, Berlin
KHG Karl-Heinz Gerschmann, Münster
KHL Karl-Heinz Lembeck, Würzburg
KJG Klaus-Jürgen Grün, Frankfurt a.M.
KK Klaus Kahnert, Bochum
KRL Karl-Reinhard Lohmann, Witten
KS Kathrin Schulz, Würzburg
KSH Klaus Sachs-Hombach, Magdeburg
LG Lutz Geldsetzer, Düsseldorf
LR Leonhard Richter, Würzburg
MA Mauro Antonelli, Graz
MB Martin Beisler, Gerbrunn
MBI Marcus Birke, Münster
MBO Marco Bonato, Tübingen
MD Max Deeg, Cardiff
MDB Matthias Bloch, Bochum
ME Michael Esfeld, Münster
MFM Martin F. Meyer, Koblenz/Landau
MK Matthias Kunz, München
MKL Martin Kleinsorge, Aachen
MKO Mathias Koßler, Mainz
ML Mark Lekarew, Berlin
MLE Michael Leibold, Würzburg
MM Matthias Maring, Karlsruhe
MN Marcel Niquet, Frankfurt a.M.
MQ Michael Quante, Köln
MR Mathias Richter, Berlin
MRM Marie-Luise Raters-Mohr, Potsdam
MS Manfred Stöckler, Bremen
MSI Mark Siebel, Hamburg
MSP Michael Spang, Ellwangen
MSU Martin Suhr, Hamburg
MW Markus Willaschek, Münster
MWÖ Matthias Wörther, München
NM Norbert Meuter, Berlin
OB Oliver Baum, Bochum
OFS Orrin F. Summerell, Bochum
PE Peter Eisenhardt, Frankfurt a.M.
PCL Peter Ch. Lang, Frankfurt a.M.
PK Peter Kunzmann, Jena
PN Peter Nitschke, Vechta
PP Peter Prechtl †
RD Ruth Dommaschk, Würzburg
RDÜ Renate Dürr, Karlsruhe
RE Rolf Elberfeld, Hildesheim
REW Ruth Ewertowski, Stuttgart
RH Reiner Hedrich, Gießen
RHI Reinhard Hiltscher, Stegaurach
RK Reinhard Kottmann, Münster
RL Rudolf Lüthe, Koblenz
RLA Rolf-Jürgen Lachmann, Berlin
RM Reinhard Mehring, Berlin
RP Roland Popp, Bremen
RS Regina Srowig, Würzburg
RTH Robert Theis, Strassen
RW Raymund Weyers, Köln
SD Steffen Dietzsch, Berlin
SIK Simone Koch, Bochum
SP Stephan Pohl, Dresden
SZ Snjezana Zoric, Würzburg
TB Thomas Bausch, Berlin
TBL Thomas Blume, Dresden
TF Thomas Friedrich, Mannheim
TG Thomas Grundmann, Köln
TH Thomas Hammer, Frankfurt a.M.
TK Thomas Kisser, München
TM Thomas Mormann, Unterhaching
TN Thomas Noetzel, Marburg
TP Tony Pacyna, Jena
TW Thomas Welt, Bochum
UB Ulrich Baltzer, München
UT Udo Tietz, Berlin
UM Ulrich Metschl, München/Leonberg
VG Volker Gerhardt, Berlin
VM Verena Mayer, München
VP Veit Pittioni, Innsbruck
VR Virginie Riant, Vechta
WAM Walter Mesch, Heidelberg
WB Wilhelm Baumgartner, Würzburg
WH Wolfram Hinzen, Bern
WJ Werner Jung, Duisburg
WK Wulf Kellerwessel, Aachen
WL Winfried Löffler, Innsbruck
WM Wolfgang Meckel, Butzbach
WN Wolfgang Neuser, Kaiserslautern
WP Wolfgang Pleger, Cochem/Dohr
WS Werner Schüßler, Trier
WST Wolfgang Struck, Erfurt
WSU Wolfgang Schulz, Tübingen
WvH Wolfram von Heynitz, Weiburg

Herausgegeben von Peter Prechtl (†) und Franz-Peter Burkard.

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