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Metzler Lexikon Philosophie: Transzendentale Argumente

Um den Status und die Reichweite t.r A. ist seit dem Erscheinen von Strawsons Individuals: An Essay in Descriptive Metaphysics eine heftige Diskussion geführt worden. Mit diesen Argumenten verbindet sich im Rahmen der zeitgenössischen Sprachphilosophie der Versuch, trotz Verzicht auf eine transzendentale Deduktion, d.h. auf einen Beweis für die objektive Geltung unserer Begriffe von Gegenständen möglicher Erfahrung und der damit verbundenen Einschränkung herkömmlicher Begründungsansprüche, Kants Verfahren der transzendentalen Reflexion mit sprachphilosophischen Mitteln zu reformulieren. Und zwar dergestalt, dass die quidjuris-Frage aus der Kritik der reinen Vernunft und das damit verbundene Rechtsverfahren der »freien und öffentlichen« Prüfung so umformuliert wird, dass Objektivitäts- und Geltungsansprüche weiter erhoben werden können, ohne dass diese Ansprüche an eine transzendentale Deduktion und damit an eine transzendentale Apperzeption zurückgebunden werden, die ja bei Kant als unableitbare Leistung einer ursprünglich angesetzten Synthesis angesehen werden muss.

Innerhalb der analytischen Kant-Rezeption, die am Anfangspunkt der Diskussion um die t.n A. steht, hat Strawson mit einer kritischen Erneuerung und partiellen Rekonstruktion Kantischer Problemstellungen Position bezogen, indem er unter Verwendung sprachanalytischer Mittel die Grundzüge jener Begriffsschemata aufzuklären suchte, die wir immer schon voraussetzen müssen, weil wir zu ihnen keine Alternative haben. Das Ziel besteht darin, mittels einer transzendental-semantischen Untersuchung der Präsuppositionen von Erfahrungsurteilen (Strawson) bzw. mittels einer transzendental- bzw. universalpragmatischen Untersuchung von Argumentationsvoraussetzungen (Apel, Habermas) ein unserer Erfahrung zugrunde liegendes Begriffssystem bzw. die Bedingungen und Regeln der Argumentation durch den Nachweis ihrer Alternativlosigkeit als notwendig und als unhintergehbar auszuzeichnen.

Die Pointe dieses Verfahrens besteht dabei in folgendem Nachweis: Wenn das, was bestritten wird, im Bestreiten schon präsupponiert werden muss, dann haben diese Präsuppositionen – je nach Stärke der mit diesem Verfahren verbundenen Ansprüche – einen transzendentalen bzw. einen quasi transzendentalen Status, da sie pragmatisch für den Bestreitenden unhintergehbar und alternativlos sind. Auch der Skeptiker muss diese nicht-hintergehbaren Regeln und Präsuppositionen als gültig akzeptieren, da er sie nicht bestreiten kann, ohne sich in einen performativen Selbstwiderspruch zu verwickeln. Wie leicht ersichtlich, sind t. A. antiskeptische Argumente. Jedoch im Unterschied zu Descartes Widerlegung des Zweiflers, wie er sie in den Meditationen durchgeführt hat, oder im Unterschied zu Kants Widerlegung des Skeptikers durch ein apriorisches Nachweisverfahren haben wir es hier nicht mehr mit einer Begründung letzter Prinzipien mittels Deduktion zu tun, sondern mit einem durch transzendentale Argumente erbrachten Nachweis (oder Aufweis) der Unausweichlichkeit von Präsuppositionen bestimmter Begriffsschemata (Strawson) bzw. bestimmter Diskurse (Apel, Habermas).

Kants Fragestellung nach den Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis, die zugleich die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit der Erkenntnisgegenstände ist, wird die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit sprachlicher Verständigung vorgeschaltet, so dass an die Stelle der transzendentalphilosophischen Reflexion auf die von Kant als obersten Bezugspunkt gedachte nicht-hintergehbare Einheit des Gegenstandsbewusstseins und des Selbstbewusstseins, d.h. der transzendentalen Einheit der Subjekt-Objekt-Beziehung, die Reflexion auf die Subjekt-Subjekt-Relation der sprachlichen Kommunikation tritt. Mit dieser Vorschaltung der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit sprachlicher Verständigung wird nicht nur der methodische Solipsismus der Erkenntnistheorie überwunden, der mit der Voraussetzung steht und fällt, dass ein empirisches (Hume, Locke) bzw. ein transzendentales Subjekt (Kant, Husserl) zu gültigen Erkenntnissen gelangen kann, ohne sprachliche Bedeutungen mit anderen Ko-Subjekten teilen zu müssen; mit dieser Vorschaltung der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit sprachlicher Verständigung ist gleichzeitig eine sprach- und sinnkritische Transformation der Philosophie verbunden, die von den dualistischen Hintergrundannahmen der Kantischen Metaphysik befreit.

Das Subjekt jener Vernunftleistungen, welche einst die Transzendentalphilosophie in ihren Leistungen und in ihren Grenzen aufzuklären gedachte, kann sinnvoll nur als Gemeinschaft von Kommunizierenden rekonstruiert werden. Durch diese kommunikationstheoretische Transformation des Kantischen Vernunftbegriffs wird die sprachliche Kommunikation in ihrer semantischen, syntaktischen und pragmatischen Dimension zum Medium der transzendentalen Reflexion. Mit der Ansetzung der Sprache als Thema und als Medium der transzendentalen Reflexion verschiebt sich das Begründungsproblem. An die Stelle der Begründung als Ableitung aus etwas tritt eine »strikte Reflexion auf das eigene Argumentieren und seine Präsuppositionen«, eine Reflexion, die jene Ansprüche unter Geltung stellt, die keiner weiteren Begründung aus etwas anderem bedürfen, weil man sie nicht verstehen kann, ohne gleichzeitig zu wissen, dass sie wahr sind und demzufolge auch nicht ohne performativen Selbstwiderspruch bestreitbar sind: »Etwas, das ich nicht, ohne einen aktuellen Selbstwiderspruch zu begehen, bestreiten und zugleich nicht ohne formallogische petitio principii deduktiv begründen kann, gehört zu jenen transzendentalpragmatischen Voraussetzungen der Argumentation, die man immer schon anerkannt haben muß, wenn das Sprachspiel der Argumentation seinen Sinn behalten soll« (Apel, 1976, S. 72 f.).

T. A. sind also Präsuppositionsargumente. Als Präsuppositionen bezeichnen wir in theoretischen Diskursen jene Voraussetzungen, deren Gegebenheit darüber entscheidet, ob bestimmte Behauptungen wahrheitsfähig sind oder als moralisch richtig resp. falsch qualifiziert werden können. Ob die Behauptung »Schnee ist weiß« wahr ist, hängt davon ab, ob Schnee tatsächlich weiß ist und nicht etwa grün. Klarerweise handelt es sich hierbei jedoch um kein t.s A. Zwar werden auch hier Voraussetzungen präsupponiert, diese haben jedoch keinen transzendentalen Status. Präsuppositions-argumente mit einem transzendentalen Status beziehen sich weder auf Dinge und Ereignisse noch auf die Konstitutionsleistungen eines transzendentalen Subjekts im Sinne Kants (wenngleich auch Kant dieses präsupponieren muss, soll die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt einen Sinn haben), sondern auf das Faktum einer »pragmatic self refutation«. T. A. involvieren eine Ebene, die sich der logisch-semantischen Analyse sperrt und pragmatisch erschlossen werden muss: Sie präsupponieren Handlungen, genauer Sprachhandlungen. Zur transzendentalen Verwendung des Präsuppositionsarguments gehört es, dass eine Handlung, also auch das Sagen eines Satzes, die Bedingungen der Möglichkeit ihres Tuns präsupponiert. Insofern man mit dem Vorbringen einer Behauptung zugleich eine Handlung vollzieht, muss der Inhalt dieser Behauptung mit der durch sie vollzogenen Handlung verträglich sein, da andernfalls der Vorwurf der »pragmatischen Inkonsistenz« nach dem Muster erhoben werden kann: »Wenn p wahr wäre, dann kannst du nicht sinnvoll behaupten, dass p.«

Für das Verfahren transzendentaler Argumentation wird damit jene selbstexplikative Leistung der Sprache genutzt, die auf der performativ-propositionalen Doppelstruktur aller Sprechakte beruht, so dass Geltungsansprüche nicht nur vorgetragen, sondern auch reflektiert werden. Zu beachten ist jedoch, dass das Prinzip vom zu vermeidenden performativen Selbstwiderspruch, mit dem die durch t. A. unter Geltung gestellten Präsuppositionen aufgewiesen werden, kein Generationsprinzip inhaltlicher Kriterien, Normen, Theorien oder Methoden darstellt, sondern ein Verfahrensprinzip für theoretische und praktische Diskurse. Die Besonderheit t.r A. besteht also nicht mehr im Nachweis einer unerschütterlichen Grundlage, die sich einem apriorischen Nachweisverfahren verdankt, sondern in dem Nachweis der Alternativlosigkeit von Präsuppositionen. Dieser Nachweis, oder besser, diese Aufweisung notwendiger und nicht-hintergehbarer Präsuppositionen ist empirisch nicht zu führen. Die Strategie transzendentaler Argumentation ist also darin zu sehen, »durch den Nachweis der Alternativlosigkeit das vorhandene Wissen auch als legitimes Wissen auszuzeichnen« (Bubner, 1984, S. 70). Unterstellt, der Nachweis gelingt, dass entweder vorhandene Alternativen kein wirkliches Wissen erbringen, oder aber dass vermeintliche Alternativen keine wirklichen Alternativen darstellen, da sie Teile des bestrittenen Alternativvorschlags in Anspruch nehmen, dann muss dieses Wissen als legitimes Wissen gelten.

Kontrovers ist in diesem Zusammenhang, ob die Reichweite t.r A. auch noch die Möglichkeit des Nachdenkens über Alternativen selbst betreffen und ob die vermittels Argumentation aufgewiesene Basis eine Basis absoluter Unbezweifelbarkeit ist, eine Basis, die als systematische Grundlage der Erkenntnis und gleichzeitig als Kriterium ihrer Prüfung gelten kann. Kann mittels t.r A. gezeigt werden, dass diese Argumente ein »Reden ohne Alternativen« erzwingen, da sie auf Grund ihrer Selbstbezüglichkeit den Regress in die Metaebenen verbauen und den Fallibilismus für diesen Bereich als unzuständig erklären, dann ist die dargelegte Alternativlosigkeit nicht nur als historischfaktische und damit als fakultative aufzufassen, sondern als logisch-notwendige und damit als prinzipielle. – Genau gegen diesen Nachweis einer prinzipiellen Alternativlosigkeit hat Rorty eingewendet, dass mittels t.r A. weder der Regress in die Metaebenen gestoppt werden kann, noch dass der Fallibilismus (Fallibilismusvorbehalt) für diesen Bereich als unzuständig erklärbar ist. Mit derartigen Beweisprozeduren ist Rorty zufolge bloß eine faktische Alternativlosigkeit demonstrierbar, wohingegen es dem Transzendentalpragmatiker (Apel, Böhler, Kuhlmann) um den Nachweis einer prinzipiellen Alternativlosigkeit gehen muss, soll auch noch das Nachdenken über Alternativen dem Zuständigkeitsbereich transzendentaler Reflexion überantwortet werden. Aus der Tatsache, dass wir uns hier und jetzt keine Alternativen zu bestimmten Argumentationsstandards bzw. zu Präsuppositionen der Argumentation denken können, folgt für Rorty nicht, dass es auch tatsächlich keine gibt. T. A. sind für Rorty Ad hominem Argumente, d.h. Argumente ohne positive Kapazität. Da diese Argumente Rorty nicht geeignet scheinen, einen positiven Nachweis der Exklusivität eines bestimmten Begriffsschemas im Sinn von Strawson bzw. von Bedingungen und Regeln der Argumentation im Sinn von Apel und Habermas zu erbringen, können sie auch nicht über den negativen Nachweis des parasitären Charakters skeptischer Argumente hinausführen. – Rorty bestreitet, dass die Bedingungen der Möglichkeit der Beschreibung von argumentativ nicht-hintergehbaren Präsuppositionen der Argumentation regressfrei beschreibbar sind, da eine solche »Möglichkeit der Beschreibbarkeit das selbstbezügliche Problem ihrer eigenen Möglichkeit aufwirft« (Rorty, 1991, S. 75). Allein im immanent-semantischen Nachweis des parasitären Charakters der Skepsis sieht Rorty im Anschluss an Stroud eine gewisse Restkapazität t.r A., wobei es in diesem Zusammenhang einerlei sein soll, ob diese Widerlegung in Form von Kants Widerlegung des Idealismus, von Wittgensteins Privatsprachenargument oder dem Objektivitätsargument von Strawson geführt wird. Will man dieses Argument nun trotzdem für ein t.s A. halten, dann wäre es ein Argument über Implikationsbeziehungen zwischen Sprachspielen, Elementen von Sprachspielen und Wortverwendungsregeln, wobei dann derartige Argumente kaum noch vor einem Abgleiten ins hoffnungslos Triviale zu retten wären.

Literatur:

  • K.-O. Apel: Sprache als Thema und Medium der transzendentalen Reflexion. In: Transformation der Philosophie. Bd. 2. Frankfurt 1988
  • Ders.: Das Problem der philosophischen Letztbegründung im Lichte einer transzendentalen Sprachpragmatik. In: B. Kanitscheider (Hg.): Sprache und Erkenntnis. Innsbruck 1976
  • P. Bieri/R.-P. Horstmann/L. Krüger (Hg.): Transcendental Arguments and Science. Dordrecht 1974
  • R. Bubner: Selbstbezüglichkeit als Struktur transzendentaler Argumente. In: E. Schaper/W. Vossenkuhl (Hg.): Bedingungen der Möglichkeit. ˲Transcendental Arguments˱ und transzendentales Denken. Stuttgart 1984
  • M. Niquet: Transzendentale Argumente. Kant, Strawson und die sinnkritische Aporetik der Detranszendentalisierung. Frankfurt 1991
  • E. Schaper/W. Vossenkuhl (Hg.): Bedingungen der Möglichkeit. ˲Transcendental Arguments˱ und transzendentales Denken. Stuttgart 1984
  • R. Rorty: Transcendental Arguments, Self-Reference and Pragmatism. In: P. Bieri/R.-P. Horstmann/L. Krüger (Hg.) (s. o.)
  • Ders.: Wittgenstein, Heidegger und die Hypostasierung der Sprache. In: »Der Löwe spricht… und wir können ihn nicht verstehen«. Frankfurt 1991
  • U. Tietz: Transzendentale Argumente versus Conceptual Scheme. Bemerkungen zum Begründungsstreit zwischen Universalisten und Kontextualisten. In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 8 (1992). S. 916–936.

UT

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Herausgegeben von Peter Prechtl (†) und Franz-Peter Burkard.

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