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Behinderung und Humanität

Das Philosophische Forum und die Forschungsstelle Technologie und Arbeit der Universität Kaiserslautern veranstalteten im Mai 1992 ein Symposium mit dem Rahmenthema "Gentechnologie – Medizinethik – Behinderung". Der folgende Beitrag beruht auf dem einleitenden Referat.

Unsere Gegenwart und die Philosophie sind durch einen gemeinsamen Fehler miteinander verbunden: Beide lassen dem behinderten Menschen nicht die Aufmerksamkeit zuteil werden, die ihm gebührt. Aber wie wir zum behinderten Menschen eingestellt sind und mit ihm umgehen, kann durchaus als Prüfstein von Humanität angesehen werden.

Die Ursache dafür, daß die Frage nach dem behinderten Menschen – insbesondere dem geistig behinderten – in der Philosophie relativ bedeutungslos zu sein scheint, liegt wohl vor allem darin, daß sie vernunftzentriert und normalitätsorientiert ist. Da für die Philosophie in der Regel der unbeschädigte Logos (womit sinnvolle Sprache und Vernunft gemeint sind) das den Menschen auszeichnende Merkmal darstellt, wird der Behinderte in einen Randbereich verwiesen – außerhalb des Spektrums von Normalität. Erst neuere bioethische Diskussionen haben diese Unachtsamkeit in größeres, wenn auch oft problematisches Interesse verwandelt.

Schicksal

Das, was ich als unverfügbar und als nicht änderbar hinnehmen muß, also nicht aktiv gestalten kann, ist mir Schicksal. Es zeigt mir eine Grenze meines Handelns an (aber nicht unbedingt eine Grenze meiner Einstellung dazu).

Der Münchner Philosoph Robert Spaemann unterscheidet drei Haltun-gen, die wir zum Schicksal einnehmen können: Zynismus, Fanatismus und Gelassenheit.

Der Zyniker betrachtet das Schicksal ohnmächtig als sinnlose, absurde Grenze des Handelns; es läuft sich gleichsam tot an einer letztlich gleichgültigen Welt wie an einer Mauer. Der Fanatiker betrachtet das Schicksal ebenfalls nicht als Sinnphänomen, doch er will nicht vor ihm kapitulieren, sondern rebelliert und revoltiert dagegen; er sagt zwar nicht, daß alles im Grunde sinnlos und absurd sei, aber er bindet den Sinn exklusiv an sein eigenes Handeln: Nur dadurch, so seine Überzeugung, komme Sinn überhaupt erst in die Welt. Der Gelassene hingegen glaubt, daß eine Selbstbefreundung nur möglich ist, wenn man sich gleichzeitig mit der Welt befreunden und aussöhnen kann.

Richtig an der Einstellung des Fanatikers ist, daß ich mich erst engagieren muß, um wirklich zu erfahren, daß meine Grenzen erreicht sind. Aber der Sinn kommt nicht erst oder ausschließlich durch mein Handeln in die Welt. Darum ist es zwar richtig, wie der Zyniker sagt, daß wir im Schicksal Ohnmacht erfahren. Wir müssen sie jedoch nicht als Absurdität deuten; wir können das Schicksal vielmehr als sinnvollen Gestaltungsspielraum begreifen. Und wir müssen, soweit uns dies möglich ist, anderen bei der Wahrnehmung von Sinn beistehen.

Utopie

Die Menschen wollen nicht nur ihr Überleben sichern, sondern auch ein gutes, glückliches, erfülltes Leben führen. Im Zentrum politischer Utopien und ihrer Visionen steht dabei die Sehnsucht nach einem gerechten und sozialen Miteinander.

Das Heilsversprechen der Utopien umgreift auch die Minimierung oder Eliminierung von Krankheiten und Leiden. Leiden soll tendenziell in Handeln überführt werden.

Die Grundstruktur der utopischen Einstellung gegenüber dem Schicksal ist durchaus fanatisch: Sie ist voller Optimismus, vom Gedanken der Machbarkeit, des Planens und des Fortschritts getragen. Wachsendes Herrschafts- und Verfügungswissen ermöglichen es, daß bestimmte Methoden und Strategien den Menschen immer mehr in die Lage versetzen, seines Glückes Schmied oder seines Schicksals Herr zu werden. Der Mensch nimmt sein Leben in die Hand.

Meines Erachtens liegt der gute Sinn utopischen Denkens darin, wie in einem Gedankenexperiment die Menschen daran zu erinnern, daß jeder Status quo ein Status quo minus und darum verbesserungsfähig und verbesserungswürdig ist. Das utopische Denken darf aber niemals eine unmittelbar handlungsanleitende Zielidee werden. Wird sie dies, wird sie zum utopischen Terror. Für den ist die Zukunft alles, die Gegenwart aber nichts und kann darum auch der Zukunft geopfert werden. Der utopische Terror besteht darin, daß die jetzt Existierenden nicht mehr Zweck in sich selbst, sondern nur noch Mittel zu einem anderen, erst herzustellenden Zweck sind. Das bedeutet für viele existierende Menschen, daß ihnen unter dem Versprechen eines künftigen Himmels auf Erden oftmals die Hölle in der Gegenwart bereitet wird.

Praktisch bedeutet dies auch, daß dort, wo das Ideal des Leidvermeidens und Leidüberwindens nicht oder noch nicht erreicht ist, Leiden als sinnlos Fremdes gedeutet wird. Die schreckliche Logik dieser Sicht lautet: Wo das Leiden nicht oder noch nicht eliminiert werden kann, da versuche man, den Leidenden zu eliminieren beziehungsweise ihn an seinem Existentwerden zu hindern. Diese Sicht wird ergänzt um die Idee einer gentechnologischen Optimierung der Menschheit, dem Übermenschen des eugenischen Idealismus.

Ethik

Die Ethik hat es bekanntlich mit der Frage nach einem guten, gelungenen Leben zu tun. Außer in abzuwägenden Umständen und in tragischem Geschick gründet sich ein solches Leben immer auch in der Anerkennung sogenannter kategorischer Fälle. Es gehören darum zu einem menschenwürdigen Leben stets auch solche Handlungen, die unter allen Bedingungen schlecht und darum nie erlaubt und in keiner Glücksökonomie zu verrechnen sind.

Dieser Tabubereich ist der Rahmen und Horizont unseres Handelns. Er artikuliert, was wir unter Menschenwürde und unter unverletzlichen Menschenrechten verstehen. In dieser Tabuzone ist auch der behinderte Mensch vor allen theoretischen und praktischen Eliminationsinteressen zu bewahren.

Anthropologie

Die Vorstellung, Schicksal zu beherrschen, und das utopische Ideal der Leidvermeidung kulminieren gegenwärtig in einer facettenreichen Debatte um die Realisierung dieses Konzepts, die sich von der pränatalen Diagnostik bis zu den verschiedenen Versionen der Sterbehilfe spannt. Das relative Recht aller Hilfestellungen kann aber erst dort bestimmt werden, wo der Gedanke der Menschenwürde nicht nur als rhetorischer Rauch und leere Beschwörungsformel mißbraucht wird; er ist vielmehr Fundament und Inbegriff der Menschenrechtstradition und benennt eine prinzipielle Eingriffsgrenze.

Mit „Menschenwürde“ paraphrasieren wir die äußerst wichtige Einsicht, daß die wahre Definition des Menschen seine letztliche Undefinierbarkeit ist und daß er darum auch aufgrund seiner praktischen Preislosigkeit und theoretischen Unbestimmbarkeit aller menschlichen Verfügungs- und Definitionsmacht entzogen ist. Niemand vermag eine Position einzunehmen und besitzt auch keineswegs das Recht, einen anderen Menschen zum Beispiel durch Kosten-Nutzen-Kalküle oder durch Kriterienkataloge sogenannter indicators of humanhood unter seine Definitionsherrschaft zu zwingen und ihm auf diese Weise das Lebensrecht abzusprechen. Jedem Menschen eignet von Natur aus eine unantastbare Würde, die er nicht erst anderen Menschen verdankt. Nur so sind wir einander prinzipiell entzogen.

Dort aber, wo alles wissenschaftliche und ethisch-freie Bestimmen darüber, wer Subjekt und Träger der Menschenwürde sei und wann diese beginne und ende, unsichere Regionen erreicht oder in einem argumentativen Patt auslaufen sollte, gilt die Beweislastregel und mit ihr der Grundsatz: In dubio pro persona – im Zweifelsfalle ist für die Person zu entscheiden.

Wir sind den Schwächsten der Schwachen jedwede Hilfe schuldig. Alle unsere Überlegungen und Interventionen müssen von der grundsätzlichen Ehrfurcht geleitet sein, daß wir in ihnen Menschen begegnen, deren Selbstdarstellungschancen und Ausdrucksmöglichkeiten auf schmerzliche Weise, manchmal bis zur Unkenntlichkeit, schicksalhaft beschnitten sind. Stigmatisierungen unter dem Vorzeichen „lebensunwerten Lebens“ müssen in jedem Falle klar zurückgewiesen und bekämpft werden. Unsere Humanität angesichts bedrängter, leidender und behinderter Mitmenschen zeigt sich gerade darin, daß wir sie nicht beseitigen, sondern daß wir ihnen mit allem Engagement helfen und beistehen. Jeder behinderte Mensch muß über jeden Zweifel erhaben als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft gelten und sich in ihr sicher und angenommen fühlen können.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 1 / 1993, Seite 121
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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