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Das fünfte EU-Rahmenprogramm: Das fünfte EU-Rahmenprogramm: Die inhaltliche Programmstruktur



Mehrjährige Rahmenprogramme legen seit 1984 die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzmittelausstattung der EU-Forschungsförderung fest. Sie sind somit deren wichtigstes Planungsinstrument. Mit ihrer Forschungsförderung will die EU die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken sowie ihre eigenen politischen Vorhaben unterstützen. Freilich hat die Forschungspolitik der EU erst in diesem Jahrzehnt größere Bedeutung erlangt. Während der deutschen Präsidentschaft bis Juni dieses Jahres werden allerdings die deutschen Politiker dies erst noch zur Kenntnis nehmen müssen. In der letzten Bundestagsdebatte zur Europapolitik am 10. Dezember letzten Jahres spielte die Forschungspolitik wie in den Jahren zuvor auch nur eine kleine Nebenrolle. Bundeskanzler Gerhard Schröder versicherte immerhin sehr allgemein: "Die Tradition Europas ist schließlich auch die einer Gemeinschaft von Gelehrten und Wißbegierigen, die gemeinsam jenes Gebäude errichtet haben, das man moderne Wissenschaft nennt"; Außenminister Joschka Fischer ging in seiner Rede zur Europapolitik am 2. Dezember mit keinem Wort auf Wissenschaft und Forschung ein.

Bis zum vierten Rahmenprogramm wurde großes Gewicht auf einzelstaatliche und branchenspezifische Interessen gelegt. Dabei verhedderten sich die Programme häufig in zu vielen Einzelvorhaben. Das fünfte Rahmenprogramm bricht nun mit dem an Fachthemen und reiner Erkenntnis ausgerichteten Konzept und folgt einer gerade auch von Deutschland geforderten Konzentration auf Problemfelder, die gesellschafts- und innovationspolitisch als wichtig erachtetet werden. Schlüsselworte sind "europäischer Mehrwert" und "Subsidiarität": Das neue Rahmenprogramm will sich auf die Aufgaben konzentrieren, die in europäischer Zusammenarbeit besser als in einzelstaatlichen Aktionen gelöst werden können. Den geförderten Forschern wird auferlegt, ihre "multidisziplinären Maßnahmen" innerhalb thematischer Programme auf die "wichtigsten sozioökonomischen Erfordernisse" der Europäischen Union zu konzentrieren.


Streitpunkt Finanzen



Der Grund für die lange Dauer des Gesetzgebungsverfahrens lag letztlich im Streit um die Finanzen. Der Vorschlag der Kommission von 16,3 Milliarden ECU für den Gesamthaushalt des neuen Programms stützte sich auf eine Bedarfsanalyse, der klar definierte Forschungsziele zugrunde lagen. In den spezifischen Programmen sind diese Anforderungen erstmalig detailliert aufgeführt. Dieses an Inhalten orientierte Vorgehen stand außerdem in Einklang mit den Perspektiven der Agenda 2000, dem Langfristprogramm der EU bis 2007. Dort heißt es, daß "der Forschung neue Impulse gegeben werden müssen".

Das Europäische Parlament wollte in den Verhandlungen über das fünfte Rahmenprogramm sogar noch über den Ansatz der Kommission hinausgehen. In der Ersten Lesung im Dezember 1997 forderte es ein Gesamtvolumen von 16,7 Milliarden ECU. Der "Gemeinsame Standpunkt", auf den sich die EU-Forschungsminister am 12. Februar 1998 einigten, sah dagegen nur noch 14 Milliarden ECU vor. Das Europäische Parlament wiederum beharrte in der Zweiten Lesung am 17. Juni 1998 auf einem Gesamtvolumen von mindestens 16,3 Milliarden ECU. Ein Vermittlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat wurde nun offiziell eröffnet, doch brachten die ersten beiden Verhandlungsrunden zwischen den Delegationen der beiden EU-Institutionen am 29. September und am 12. Oktober 1998 keine Annäherung. Danach allerdings zeichnete sich ein Kompromiß ab.

Der Vermittlungsausschuß kam noch zweimal zusammen, am 10. und am 17. November; beim letzten Termin einigten sich endlich Ministerrat und Parlament. Zu den Forschungsvorhaben im fünften Rahmenprogramm steuert die Europäische Gemeinschaft nun 13,7 Milliarden ECU bei. Dazu kommen noch 1,26 Milliarden für Euratom. Insgesamt stehen der europäischen Forschung also von 1999 bis 2002 insgesamt 14,96 Milliarden ECU (rund 30 Milliarden Mark) zur Verfügung – 4,61 Prozent mehr als im vierten Rahmenprogramm, aber rund zwei Milliarden weniger als vom Europäischen Parlament verlangt. Dieses beriet abschließend am 14. Dezember das Programm und verabschiedete es am 15. Dezember 1998. Am 22. Dezember gab auch der Forschungsministerrat sein endgültiges Votum. Das neue Rahmenprogramm tritt nun also zu Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft in Kraft: Am 25. und 26. Februar wird der Start mit einer großen Einführungskonferenz in der Gruga-Halle in Essen besiegelt.

1. Aktionsbereich



In der neuen Kategorie der Leitaktionen werden zu jedem der vier Themen des 1. Aktionsbereichs die Forschungsprobleme und -ziele dargestellt, außerdem die Prioritäten festgelegt. Sie sind eindeutig europäisch orientiert. Die darin aufgezählten Forschungsprojekte reichen von der Grundlagenforschung über die Entwicklung bis hin zur Demonstration.

Thema 1: Lebensqualität und Management lebender Ressourcen


Der Systemansatz der Leitaktionen in diesem Bereich stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Sie sollen mit neuen Kenntnissen und der Entwicklung von Technologien im Bereich der Biowissenschaften sozioökonomische Probleme lösen sowie die wissenschaftliche und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas auf den Gebieten der Biotechnologie, der Agroindustrie, der Gesundheit und der Umwelt stärken. In allen Projekten mit gentechnisch rekombinierten Organismen sollen Aspekte der biologischen Sicherheit beachtet werden, ebenso Menschenrechte und ethische Grundprinzipien. Die Mittel dafür belaufen sich auf 22,3 Prozent der Gesamtmittel und werden gegenüber dem vierten Rahmenprogramm nahezu verdoppelt.


Gesundheit, Ernährung und Umwelt



Neue oder verbesserte Züchtungs- und Herstellungstechnologien sollen die Qualität der Lebensmittel verbessern und ihre Akzeptanz beim Verbraucher fördern. Damit soll auch der Weg der Produkte von den Rohstoffen bis zu den Enderzeugnissen besser verfolgt werden können. Mit Hilfe von neu zu entwickelnden Tests sollen Infektionserreger und Giftstoffe in der Nahrung ermittelt und Verfahren zu ihrer Vernichtung entwickelt werden. Unterstützt werden Forschungen dazu, wie die Nahrung Gesundheit fördert und erhält, denn so können ernährungsbedingte Risikofaktoren chronischer Krankheiten reduziert werden, verbunden mit der Aussicht auf verbesserte und ausgeglichenere Ernährung.

Ein weiterer Förderbereich ist das öffentliche Gesundheitswesen (public health): Wie sind umweltbedingte Krankheiten und Allergien zu behandeln und zu verhüten? Um die Frage zu beantworten, müssen sowohl zuverlässige epidemiologische Daten erarbeitet und die Pathogenese besser verstanden als auch die schädigenden Umwelteinflüsse selbst erkannt und reduziert werden.


Beherrschung von Infektionskrankheiten



Vorwiegend transdisziplinäre Projekte sind für die Bekämpfung schon vorhandener, neuer oder wieder auftauchender Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier vorgesehen.

Drei Forschungsfelder werden hier besonders hervorgehoben,

• die Entwicklung von verbesserten oder neuen Ein- und Mehrkomponenten- sowie Kombinations-Impfstoffen vor allem gegen Viruserkrankungen einschließlich ihrer klinischen Prüfung,

• Studien über Pathogenese, Resistenzen und immunologische Kontrolle gestützte neue und verbesserte, auf Therapie und Vorbeugung ausgerichtete Strategien zur Erkennung und Beherrschung von Infektionskrankheiten sowie

• organisatorische und ökonomische Aspekte des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens, insbesondere Management, Verhinderung von Krankheiten und Überwachung.


Zellfabrik



Um das Funktionieren der Zelle als Mini-Fabrik zu verstehen, muß man das Wissen um die Vorgänge in diesem Maßstab sichern. Dazu können auch Strukturbiologie, Physiologie, Nanobiotechnologie, Genom- und Proteinforschung beitragen. Beträchtliche Hilfe dürfen ferner Physikalische Chemie, Bioinformatik und biochemische Technologie leisten. Die Zellfabrik kann auch – als Ersatz für Tierexperimente und im pränormativen Bereich – Versuchsmodelle für Medizin, Pharmakologie, Toxikologie und Umweltüberwachung liefern.

Für die Medizin erwartet die Europäische Union vor allem aufgrund einer verbesserten Molekulartechnik von einer derartigen Zellfabrik neue Prozesse und Produkte: Diagnostika, Antibiotika, Mittel zur Krebsbekämpfung oder auch Medikamente auf pflanzlicher Basis. Im Umweltbereich könnten mit einer Zellfabrik Verfahren mit hohem energetischem Wirkungsgrad für die biologische Abfallbehandlung und die biologische Regenerierung entwickelt werden.

Verstärkte Nutzung erneuerbarer Ressourcen und Ausprägung gewünschter Merkmale bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren sind von neuen biologischen Verfahren, Produkten und Verarbeitungstechniken zu erwarten, die zum Beispiel auf der Genomebene ansetzen. Sie sind nach Ansicht der Europäischen Union nicht nur für die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion und Agroindustrie sowie chemische Anwendungen wichtig, sondern auch unter den Perspektiven des Umweltschutzes und des Verbrauchers.


Nachhaltige Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft einschließlich der integrierten Entwicklung des ländlichen Raums und der Berggebiete



Die von Forschern vorgeschlagenen neuen oder zu verbessernden Systeme in diesem Bereich müssen den Anforderungen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität, nachhaltige Bewirtschaftung, Produktqualität und Beschäftigung gerecht werden. Auch bei biologischem Material, das als nachwachsender Rohstoff außerhalb des Lebensmittelbereichs verwendet wird, erwartet man eine integrierte Produktion und Verfahrensvorschläge, die den Endnutzer und die Markterfordernisse beachten. Die pränormativen Forschungsarbeiten zu dieser Leitaktion sollen zudem wissenschaftliche Grundlagen für die Gemeinschaftspolitik liefern. In den Förderanträgen müssen – unter raumplanerischen Gesichtspunkten – auch die regionalen und lokalen Interessen berücksichtigt sein.


Alterung der Bevölkerung und behinderte Menschen



Die zunehmende Alterung der Bevölkerung stellt Europa vor große Probleme. Diese Leitaktion fördert Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur zeitlichen Verlängerung der Unabhängigkeit nicht nur der Senioren, sondern auch von behinderten Menschen. Besonderes Augenmerk gilt altersbedingten Krankheiten wie Parkinson und Alzheimer, der Physiologie und Pathophysiologie des Alterns und von Behinderungen, Studien zu Mehrfacherkrankungen und Krankheiten mit echten Behandlungschancen. Demographische und epidemiologische Erforschung von Alterung und Behinderung soll der Politik und der Verwaltung Prognosemöglichkeiten geben.


Ergänzende (generische) biomedizinische Vorhaben



Chronische und degenerative Krankheiten, Krebs und Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltene Krankheiten sind eine große Herausforderung für die biomedizinische Forschung. In einem länderübergreifenden Ansatz sollen nun epidemiologische Arbeiten und die Umsetzung von technologischen Entwicklungen die Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Beobachtung entscheidend verbessern. Die Erforschung von Genomen und genetisch bedingten Krankheiten soll die physiologischen Funktionen von Genen ermitteln und die Bedeutung der Sequenzformation weiter aufklären. Von den damit gewonnenen neuen Erkenntnissen und Technologien erhofft sich die EU einen Anstoß zur Nutzung der Genominformation im Interesse der Gesundheit, der Industrie und der Umwelt in Europa.

In den Neurowissenschaften soll anspruchsvolle Gehirnforschung betrieben werden. Neue Erkenntnisse verspricht man sich über die Mechanismen, mit denen biologische und psychologische Prozesse in Wechselbeziehung treten. Daraus könnten dann auch neue Diagnose- und Therapieansätze für neurologische und psychiatrische Störungen entstehen.

Die geförderten Forschungen zum öffentlichen Gesundheitswesen und zu Gesundheitsdiensten sollen nicht nur diese verbessern, sondern auch ein Bild vom unterschiedlichen Gesundheitszustand der europäischen Bevölkerung vermitteln. Der Forschungsausschuß des Europa-Parlaments hat hier auch Untersuchungen zu unkonventionellen Therapien in das Programm geschrieben. Ebenfalls förderwürdig sind Untersuchungen zur Bekämpfung von Drogenproblemen.

Fragen der biologischen Ethik sollen entsprechend den Beschlüssen der einschlägigen europäischen und internationalen Gremien behandelt werden. Ausdrücklich wird versichert, daß innerhalb des Rahmenprogramms keine Forschungsarbeiten stattfinden werden, die eine manipulative Veränderung des menschlichen Erbgutes oder eine Klonierung des Menschen zum Ziel haben. Der Forschungsausschuß hat hier noch den Satz hinzugefügt: "Wegen der unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Europäischen Union über die ethischen Probleme bei diesen Technologien wird auch keine verbrauchende Embryonenforschung durchgeführt."

Sozioökonomische Forschung soll die Auswirkung der Biowissenschaften und der Biotechnologien auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung untersuchen.


Förderung der biowissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur



Die EU will dabei helfen, transnationale Maßnahmen zu koordinieren. Sie will insbesondere Netzwerke von Forschern unterstützen und dazu auch die Kompatibilität unterschiedlicher Systeme vergrößern. Notwendig erscheint dies zum Beispiel für biologische Daten- und Materialsammlungen. Genannt werden auch Einrichtungen für klinische Forschung und vorklinische Tests sowie Forschungseinrichtungen für Fischerei und Aquakultur.

Thema 2: Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft


Die Verschmelzung von Informationsverarbeitung, Datenkommunikation und Informationsinhalten wird zu einem ernstzunehmenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität Europas. Die vielfältigen Perspektiven der heraufziehenden Informationsgesellschaft sollen darum nach Ansicht der Europäischen Union Gegenstand mittel- und langfristiger Forschung sein. Man will technologische Entwicklungsvorhaben ebenso unterstützen wie in einem späteren Stadium deren Demonstration und Einführung. Dabei sollen nicht nur Aspekte wie allgemeine Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit, vielfältige Anwendbarkeit oder Standardisierung beachtet werden, sondern ebenso wichtig erscheint die Beachtung von sozioökonomischen Auswirkungen. In den Leitaktionen zu diesem Thema wurden Prioritäten für die Verwendung der Fördermittel festgelegt, die 33,5 Prozent der Gesamtmittel des Rahmenprogramms ausmachen.


Systeme und Dienste für den Bürger



Ziel dieser Leitaktion ist es, den grundlegenden politischen Erfordernissen und den Bedürfnissen der Bürger in der Informationsgesellschaft gerecht zu werden. Dringlich erscheint der kostengünstige Zugang zu allgemein ausgerichteten Diensten auf der Basis digitaler Techniken: Im Gesundheitswesen wird klinischen Informatiksystemen, sicheren Hochleistungsnetzen und der Telemedizin Priorität eingeräumt. Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Behinderten und Senioren, sollen Systeme und Dienstleistungen angeboten werden, die ihnen ein unabhängiges Leben ermöglichen. Darüber hinaus soll erkundet werden, ob fortgeschrittene Multimedia-Systeme die demokratische Beteiligung an Verwaltungsprozessen erleichtern können.

Neue Arbeitsmethoden und elektronischer Geschäftsverkehr



Europäische Arbeitnehmer und Unternehmen – gefördert werden besonders Klein- und Mittelunternehmen – sollen mit Technologien der Informationsgesellschaft ihre globale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Gleichzeitig soll die Qualität des individuellen Arbeitslebens verbessert werden. Die EU fördert darum die Entwicklung von Verfahren und Instrumenten für flexible und nicht ortsgebundene Arbeit, auch Telearbeit, Managementsysteme für Zulieferer und Verbraucher und Daten- beziehungsweise Netzsicherheit.


Multimedia-Inhalte und -Werkzeuge



Lebensbegleitendes Lernen, Kreativität, sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie besser funktionierende Produkte und Dienstleistungen stehen im Mittelpunkt der Projekte dieser Aktionslinie. Ihr Schwerpunkt liegt auf intelligenten Systemen für Aus- und Weiterbildung sowie innovativen Formen von Multimedia-Angeboten. Sie konzentriert sich auf vier Hauptbereiche: interaktive elektronische Publikation mit individuellen Informationsdiensten und Zugang zu anderen Angeboten über einen Netzverbund, neue Verfahren für Aus- und Weiterbildung, sprachgestützte Technologien sowie fortgeschrittene Technologien zur Beherrschung der Informationsflut.



Grundlegende Technologien und Infrastrukturen



Eine große Zahl von Projekten hat zum Ziel, Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft voranzubringen: Technologien zum besseren Management der Informationsverarbeitung, Software-, System- und Diensttechnik, Echtzeit-Simulation und -Visualisierung, mobile und persönliche Kommunikation, sensorisch gesteuerte Schnittstellen, Peripheriegeräte oder Mikroelektronik werden genannt. Der Forschungsausschuß des Europäischen Parlaments verlangt, daß auch soziale Veränderungen mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien untersucht werden.

Thema 3: Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum


Hochwertige und benutzerfreundliche Produkte sollen auf dem europäischen Markt angeboten werden und sich dort behaupten können. Das stellt hohe Ansprüche an die Industrie, die sich stärker ökologischen Aspekten zuwenden muß. In einem ganzheitlichen Ansatz sollen Konzeptionen entwickelt werden, welche die Innovationsfähigkeit des europäischen verarbeitenden Gewerbes stärken und einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze leisten können. Parallel dazu wird die Entwicklung wirtschaftlicher, sicherer sowie umwelt- und benutzerfreundlicher Verkehrssysteme gefördert. Dafür sind 24,9 Prozent der Gesamtmittel vorgesehen.


Innovative Produkte, Verfahren und Organisationsformen



Ziel ist es, die Entwicklung hochwertiger innovativer Produkte und Dienstleistungen zu erleichtern. Für deren Produktion sind neue ressourcen- und umweltschonende Verfahren nötig. Wo es möglich ist, sollen die Forschungen mit Aktivitäten in anderen europäischen Programmen koordiniert werden. Ein Teil der Forschungsarbeiten soll Entwurf und Fertigung von Produkten, die mehrere Technologien in sich vereinen, zum Inhalt haben. Intelligente Fertigungs-, Betriebs- und Wartungssysteme bauen auf Technologien der Informationsgesellschaft auf. Zur Verbesserung der Qualitätssicherung sowie für umweltgerechte Prozesse will die EU Technologieentwicklungen vorantreiben, die eine Kreislaufwirtschaft ermöglichen.


Nachhaltige Mobilität und Zusammenwirken der Verkehrsträger



Ein integriertes europäisches Schienen-, Straßen-, Luft- und Wasserstraßenverkehrssystem soll weitgehend verkehrsträgerübergreifend angelegt werden. Ziel ist es, sowohl die Mobilität von Personen und Gütern als auch die Effizienz und Sicherheit im Verkehrssektor zu verbessern. Management- und Navigationssysteme sowie neuartige Informationsdienste, Forschungen im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen sowie die Ausarbeitung von technischen und sozioökonomischen Szenarien zur nachhaltigen Mobilität sind in dieser Aktion als Schwerpunkte vorgesehen.


Landverkehrstechnologien und Meerestechnologien



Mit innovativen Technologien sollen die europäische Automobil- und Eisenbahnindustrie sowie die maritime Industrie ihre Wettbewerbsposition stärken. Wirtschaftliche, umweltfreundliche, sichere, effiziente und intelligente Straßen- und Schienenfahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch sollen in einem integrierten Verkehrskonzept eingesetzt werden. Dazu sind innovative Konzepte mit neuen Werkstoffen und verbesserten Sicherheitstechniken notwendig. Forscher und Entwickler sollen besonders die Schnittstelle Mensch/Fahrzeug beachten. Andere Vorhaben gelten fortgeschrittenen Schiffen, die sicher, umweltfreundlich und effizient sind, der Nutzung des Meeres und der Binnenwasserstraßen als wirtschaftliche und sichere Verkehrsträger sowie den Offshore- und Unterwassertechnologien.


Neue Perspektiven für die Luftfahrt



Unter Beachtung des Umweltschutzes soll nach dem Willen der EU die Beherrschung der modernsten Luftfahrttechnologien in Europa weiter vorangetrieben werden. Gefördert werden auch integrierte Entwurfs- und Fertigungsverfahren, Verringerung des Energieverbrauchs, der Schadstoffemissionen und der Fluggeräusche, Flugzeuge der nächsten Generation und das Flugverkehrsmanagement. Generische, also im Umfeld angesiedelte Forschungen und Entwicklungen sollen sich auf Werkstoffentwicklung und ein einheitliches Prüf- und Meßwesen konzentrieren. Die EU-Förderung der Forschungsinfrastruktur konzentriert sich hier auf Rechenzentren, Windkanäle, Labors für das Prüf- und Meßwesen sowie Spezialdatenbanken.

Thema 4: Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung


Forschung und technologische Entwicklung im Umwelt- und Energiebereich sowie nachhaltige Bewirtschaftung des Ökosystems sind von entscheidender Bedeutung für die Europäische Union. Entsprechende Forschungsergebnisse sollen als Grundlage für politische Rahmenvorgaben dienen. Weil für sie jeweils spezifische finanzielle und verwaltungstechnische Vorkehrungen erforderlich sind, werden Umwelt und Energie in diesem Programmthema getrennt behandelt. Für beide zusammen sollen 19,6 Prozent der Mittel des fünften Rahmenprogramms aufgewendet werden.


1. Umwelt und nachhaltige Entwicklung Nachhaltige Bewirtschaftung der Wasservorräte und Wasserqualität



Technologien zur Aufbereitung und Reinigung werden hier ebenso gefördert wie solche für die Überwachung und Vermeidung von Verschmutzung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächenwasser, zur Regulierung von Wasservorräten oder für wasserarme Gebiete. Ziel ist die Versorgung mit genügend gutem Trinkwasser bei gleichzeitiger Schonung der Ökosysteme.


Globale Veränderungen, Klima und Umwelt



Für die EU-Umweltpolitik soll eine wissenschaftliche, technologische und sozioökonomische Basis geschaffen werden. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung soll nach Möglichkeit in Zusammenwirken mit der Industrie erreicht werden. Priorität haben dabei die Klärung, Erkennung, Bewertung und Vorhersage globaler Änderungen, die Erforschung terrestrischer und mariner Ökosysteme mit ihren Wechselwirkungen, Szenarien und Strategien zur Vermeidung oder Abmilderung von globalen und Klimaänderungen sowie die Entwicklung einer europäischen Komponente der weltweiten Beobachtungsnetzwerke für Klima und Ökosysteme.


Nachhaltige Ökosysteme des Meeres



Mit dieser Leitaktion wird eine nachhaltige integrierte Bewirtschaftung der marinen Ressourcen gefördert und ein Beitrag zu den meeresbezogenen Aspekten des fünften Umweltaktionsprogramms der EU angestrebt. Die Forschungsarbeiten sollen sich auf die Erarbeitung von Grundlagenwissen über Vorgänge und Ökosysteme im Meer, die anthropogene Beeinflussung der marinen Ökosysteme sowie den Küsten- und Offshore-Schutz konzentrieren.


Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe



Zur harmonischen, umweltverträglichen Entwicklung des städtischen Umfelds soll ein Konzept angewendet werden, das Lebensqualität, soziales Gleichgewicht und Schutz des kulturellen Erbes miteinander verbindet.

Neue Modelle kombinieren Wettbewerbsfähigkeit, Städteplanung und Architektur, soziale Integration, Sicherheit, rationelle Energienutzung, Energieeinsparung und Informationsnetze (digitale Städte). Neue Technologien und Produkte dienen der Beurteilung, dem Schutz, der Erhaltung und Sanierung sowie der nachhaltigen Nutzung des europäischen Kulturerbes. Auch die Erhaltung, Sanierung, Renovierung und Errichtung von Gebäuden und Gebäudekomplexen bedarf neuer Technologien, sollen sie wirtschaftlich, umweltfreundlich, effizient und nachhaltig sein. Verkehrssysteme im städtischen Umfeld sollen darum auch vergleichend bewertet werden. Generisch ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen der Beherrschung großer Natur- und Technologierisiken gelten oder Technologien für die Erdbeobachtung entwickeln, Auswirkung von Umweltveränderungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung analysieren sowie – auf Wunsch des Forschungsausschusses im Europa-Parlament – die biologische und chemische Abrüstung unterstützen.


2. Energie



Umweltfreundlichere Energiesysteme, einschließlich erneuerbarer Energiequellen


Die negativen ökologischen Auswirkungen der Energieerzeugung und -nutzung in Europa möchte die Europäische Union so weit wie möglich verringern. Dazu eignen sich Großanlagen, die bei niedrigem Kohlendioxidausstoß mit Kohle, Biomasse oder anderen Brennstoffen Elektrizität und/oder Wärme erzeugen. Entwicklung und Demonstration sollen unter anderem den wichtigsten neuen und erneuerbaren Energiequellen Biomasse, Brennstoffzellen, Wind- und Solarenergie gelten. Diese sollen in Energiesysteme eingebunden werden. Für die Energieerzeugung sollen kostengünstige Umweltschutztechnologien entwickelt werden.


Wirtschaftliche und effiziente Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa



Die Arbeiten in diesem Förderbereich sollen sich vor allem auf Technologien für den rationellen und effizienten Endverbrauch konzentrieren, auf Energieübertragung und -verteilung, Energiespeicherung, eine effizientere und sauberer Exploration, Gewinnung, Erzeugung und Nutzung von Kohlenwasserstoffen und Festbrennstoffen einschließlich Kohle sowie auf eine Verbesserung der Effizienz von neuen und erneuerbaren Energiequellen.



2. Aktionsbereich


Horizontales Thema: Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung

Das Programm sieht vor, die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen und Forschern aus Drittländern und aus der Europäischen Union unter gewissen Voraussetzungen zu fördern. Forschungszentren und Unternehmen in der EU wird der Zugang zu wissenschaftlichen und technologischen Fachkenntnissen außerhalb der Gemeinschaft erleichtert, wenn dies im Interesse der EU liegt. Position und Ansehen der gemeinschaftlichen Forschung sollen international gestärkt werden; die EU will zur Bildung einer spezifischen europäische Wissenschafts- und Technologiekultur beitragen.

Nach dem vom Forschungsrat am 13. Oktober 1998 ratifizierten wissenschaftlich-technischen Abkommen mit den USA kann dieses Gesetzeswerk in Kraft treten. Amerikanische Forscher können nun an Projekten des fünften Rahmenprogramms teilnehmen. Allerdings erhalten sie keine Förderung von der EU, sondern müssen diese über nationale Quellen sicherstellen.

Die Assoziierung Israels zum fünften Rahmenprogramm wird beschleunigt. Außerdem soll geprüft werden, ob palästinensische Forscherteams einbezogen werden können.

Spezifische Maßnahmen des Programms "Internationale Zusammenarbeit" beziehen sich auf drei Kategorien von Ländern:

- Die zehn Mittel- und osteuropäische Länder (MOEL) und Zypern, die der EU beitreten wollen (Heranführungsphase), können sich voll am fünften Rahmenprogramm beteiligen. Ihre Spitzenforschungszentren werden gefördert, die Teilnahme an den anderen Programmen wird ihnen erleichtert, etwa indem über die Möglichkeiten des Rahmenprogramms informiert wird oder Kooperationsnetze gebildet werden.

- Mit jedem Land wird ein Protokoll ausgehandelt, das nach der offiziellen Verabschiedung des Rahmenprogramms unterzeichnet wird. Die Protokolle sollen in der ersten Jahreshälfte 1999 in Kraft treten. Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern leisten dann einen finanziellen Beitrag zum Budget des Rahmenprogramms.

- Staaten in der ehemaligen Sowjetunion und solche in Osteuropa, die noch nicht beitreten wollen, wird eine Unterstützung ihres Forschungs- und Technologiepotentials sowie Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse angeboten.

- Ähnliches gilt für die Mittelmeer-Partnerländer. Bei diesen werden insbesondere auch die regionalen (Umwelt-) Aspekte, die sozio-ökonomische Entwicklung, der Übergang in die Informationsgesellschaft und die Wahrung des kulturellen Erbes berücksichtigt.

China steht in Verhandlungen mit der EU und hofft auf ein baldiges Abkommen. Unterdessen unterbreiten chinesische Wissenschaftler schon Vorschläge für das fünfte Rahmenprogramm.

Mit Gruppen von Entwicklungsländern und -regionen wird ein politischer Dialog über Bedürfnisse und Prioritäten in Forschung und technologischer Entwicklung begonnen. Mit Schwellen- und Industrieländern findet ein Austausch von Wissenschaftlern statt, werden Workshops veranstaltet und Partnerschaften gefördert.

In diesem Programmteil sollen Stipendien jungen Forschern aus Entwicklungs-, Mittelmeer- und Schwellenländern die Möglichkeit geben, in Laboratorien in der EU an spezifischen Vorhaben des Rahmenprogramms mitzuwirken. Mit einer anderen Art von Stipendien wird eine begrenzte Anzahl junger Forscher aus der EU in industriell ausgerichteten Laboratorien auf höchstem Qualitätsniveau in Drittländern auf Gebieten von besonderem Interesse für die Gemeinschaft forschen können.



3. Aktionsbereich


Horizontales Thema: Förderung der Innovation und der Einbeziehungvon KMU

Innovation ist ein zentraler Faktor für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ziel der Europäischen Union ist es, innovative Tätigkeiten einschließlich der Gründung innovativer Unternehmen sowie den Forschungs- und Technologietransfer zu fördern. Hervorgehoben wird die Förderung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU); sie sind nämlich wichtige Träger und Akteure der Innovation. Mindestens zehn Prozent der Gesamtmittel sollen den KMU zufließen.

Koordinierungsmaßnahmen sollen die Synergie zwischen den Innovationsstellen gewährleisten. Wichtig ist die Wechselwirkung mit den thematischen Programmen. Gruppen von mindestens drei KMU aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten können im Bereich "Kooperationsforschung" nach Lösungen suchen.

Die spezifischen Maßnahmen zur Innovationsförderung sollen sicherstellen, daß die Forschungsergebnisse besser genutzt werden. Da die "Innovationskultur" in Europa ungleichmäßig entwickelt ist, werden neue Konzepte für den Technologietransfer gesucht. Bewährte Innovationspraktiken sollen identifiziert und analysiert sowie ihre Anwendung gefördert werden.



4. Aktionsbereich Horizontales Thema: Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozio-ökonomischen Wissensgrundlage



Das beträchtliche Potential der Europäischen Gemeinschaft an hochqualifizierten Wissenschaftlern, Ingenieuren und Technikern soll erhalten und ausgebaut werden. Dazu werden Ausbildung und Mobilität der Forscher stärker gefördert. Sie sollen einen besseren Zugang zu den Forschungsinfrastrukturen erhalten. Ausgangspunkt der Förderung in diesem Bereich ist die solide europäische Forschungstradition in den Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, so daß Trends und Erfordernisse rasch erkannt werden können. Diese Wissensgrundlage soll verbessert werden.

Als konkrete Maßnahmen sind unter anderem Ausbildungsnetze für junge Postgraduierte sowie ein einheitliches System von "Marie-Curie-Stipendien" für junge Spitzenforscher vorgesehen. Dazu kommen Industriegaststipendien für die Ausbildung von jungen Forschern, Entwicklungsstipendien für benachteiligte Regionen, Stipendien für den Wechsel zwischen Industrie und Hochschule sowie Kurzzeitstipendien für Doktoranden.

Zu Großforschungseinrichtungen, räumlich verteilten Einrichtungen und Spitzenforschungseinrichtungen sollen Forscher auch über die Landesgrenzen hinweg besseren Zugang erhalten. Wissenschaftliche Konferenzen, grenzüberschreitende Vernetzung, Auszeichnung herausragender Forschungsarbeiten – insbesondere ein europäischer Preis für solche Arbeitsergebnisse in einem Team – sowie Maßnahmen zur allgemeinen Sensibilisierung und zur Information der Öffentlichkeit sollen Anstöße zu wissenschaftlichen und technologischen Spitzenleistungen geben.

Als Grundlage für den Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft sollen strukturelle, demographische und soziale Veränderungen analysiert werden. Dabei soll auch untersucht werden, wie sich Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Wanderungsbewegungen in Europa auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den sozialen Schutz auswirken. Beziehungen zwischen Technologie und Gesellschaft und die sich wandelnde Rolle der europäischen Institutionen und Regierungssysteme sollen ebenfalls analysiert werden. Neue Entwicklungsmodelle, die Wachstum, Beschäftigung, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt sowie die Lebensqualität fördern, werden validiert.

Nicht zuletzt will die Europäische Union auch die Wissensgrundlagen der europäischen Wissenschafts- und Technologiepolitik verbessern. Dabei geht es um die Entwicklung von Indikatoren, die Beobachtung und Bewertung technologischer Entwicklungen, die strategische Analyse spezifischer politischer Fragen und möglicherweise auch um den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Entscheidungsträgern und Forschern.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 2 / 1999, Seite 902
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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