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Kindesaussetzungen: "Den Sohn zieht man auf, die Tochter setzt man aus"
In der Antike gehörte die Kindesaussetzung zu den probaten Methoden der Familienplanung. Wenn wider Erwarten eines der verstoßenen Kinder überlebte, stand ihm meist ein jämmerliches Dasein als Sklave oder Bettler bevor. Vielen drohte die Zwangsprostitution – und zwar nicht nur den Mädchen.
Wer im antiken Kriegerstaat Sparta das Licht der Welt erblickte, hatte sogleich eine schreckliche Prüfung zu bestehen. Neugeborene, so besagte es ein dem legendären Staatsgründer Lykurg zugeschriebenes Gesetz, müssten von einer Ältestenkommission auf ihre körperliche Tauglichkeit hin begutachtet und könnten nur im Fall einer positiven Entscheidung in die Gemeinschaft der Spartiaten aufgenommen werden. Schwache, missgestaltete oder sonst wie als nicht lebensfähig erachtete Säuglinge wurden in einer Grube am Fuß des Taygetos-Gebirges ausgesetzt. Apothetai nannte man diesen Ort – zu Deutsch: Ablage.
Auch im übrigen Griechenland – und später in Rom – wurden immer wieder Neugeborene ausgesetzt. Anders als in Sparta entschieden hier nicht Beamte über Leben und Tod, sondern die eigenen Eltern. Genauer gesagt: der Vater. Denn Familienangelegenheiten waren in den patriarchalischen Gesellschaften der Antike reine Männersache. Für den Athener Aristoteles etwa, der den Menschen in den Mittelpunkt seiner Staatslehre stellte, stand außer Frage, dass "das Kind Teil des Vaters" und folglich auch ihm allein unterstellt sei. In Rom waren die Gesetze ähnlich. Hier konnte der Familienvorstand kraft seiner väterlichen Gewalt – patria potestas – über die in seinem Haushalt lebenden Personen nahezu vollkommen verfügen ...
Auch im übrigen Griechenland – und später in Rom – wurden immer wieder Neugeborene ausgesetzt. Anders als in Sparta entschieden hier nicht Beamte über Leben und Tod, sondern die eigenen Eltern. Genauer gesagt: der Vater. Denn Familienangelegenheiten waren in den patriarchalischen Gesellschaften der Antike reine Männersache. Für den Athener Aristoteles etwa, der den Menschen in den Mittelpunkt seiner Staatslehre stellte, stand außer Frage, dass "das Kind Teil des Vaters" und folglich auch ihm allein unterstellt sei. In Rom waren die Gesetze ähnlich. Hier konnte der Familienvorstand kraft seiner väterlichen Gewalt – patria potestas – über die in seinem Haushalt lebenden Personen nahezu vollkommen verfügen ...
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