Rechtspsychologie: Die 19 Zeichen der Wahrheit

Prominente Sachverständige fertigten dazu psychologische Gutachten an. Ihre Grundlage ist eine Hypothese des deutschen Psychologen Udo Undeutsch aus dem Jahr 1967, wonach sich Schilderungen über selbst erlebte Begebenheiten von erfundenen Erzählungen unterscheiden. Während sich ein wahrheitsgemäßer Bericht auf lebendige, detailreiche Erinnerungen stützen könne und in sich stimmig und folgerichtig sei, müsse eine erfundene Aussage mit Hilfe schematischen Allgemeinwissens konstruiert werden. Wer etwas erzähle, was er nicht selbst erlebt hat, spreche deshalb davon "wie der Blinde von den Farben", so Gerichtsgutachter Undeutsch ...
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