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Bioethik: Die Ethik des Klonens

Ein Gremium von Ethikern, Juristen und Fortpflanzungs-biologen hat im Auftrag von Advanced Cell Technology die fünf wesentlichen moralischen Fragen durchleuchtet, die das therapeutische Klonen aufwirft.


Frage 1: Welchen ethischen Status hat ein durch Klonen geschaffener Embryo?

Würde ein geklonter Organismus – wie im Falle des Schafes "Dolly" – in eine Gebärmutter eingepflanzt, könnte er sich im Prinzip zu einem Fetus entwickeln und die Geburtsreife erlangen. Wegen dieser Möglichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, dass das beim therapeutischen Klonen erzeugte menschliche Keimbläschen gleichrangig mit einem normalen Embryo ist und dasselbe Maß an Respekt und Schutz verdient.

Die meisten Mitglieder unseres Bei-rats sahen das jedoch anders. Ihrer Meinung nach ist ein geklonter Organismus aus nur etwa hundert Zellen schon deshalb kein wirklicher Embryo, weil er nicht aus der Befruchtung eines Eis mit einem Spermium hervorgeht. Vielmehr handelt es sich um einen völlig neuen Typ von biologischer Einheit, den es nie zuvor in der Natur gegeben hat. Auch wenn er das latente Potenzial hat, sich zu einem echten menschlichen Wesen zu entwickeln, gilt dies doch nur sehr eingeschränkt.

Im Keimbläschen- oder Blastocysten-Stadium, wenn der geklonte Organismus üblicherweise zerlegt wird, um eine Stammzell-Linie daraus zu gewinnen, ist er nur ein hohlkugelförmiger Zellhaufen von der Größe des Punktes am Ende dieses Satzes. (In diesem Stadium heften sich Embryonen normalerweise auch noch nicht an die Gebärmutterwand – was viele als den Beginn ihrer eigentlichen Embryonalentwicklung ansehen.) Die Blastocyste hat keine Organe, kann unmöglich denken oder fühlen und verfügt über keine der typisch menschlichen Eigenschaften.

Obwohl das Gremium nachvollziehen konnte, warum manche Menschen diesen winzigen Organismus mit einem Embryo gleichsetzen, zog es selbst den Ausdruck "aktiviertes Ei" vor. Dessen Eigenschaften, so die Quintessenz unserer Überlegungen, rechtfertigen kein Verbot seines Gebrauchs für Forschungen, die im Endeffekt das Leben von Kindern und Erwachsenen retten könnten.

Frage 2: Ist es erlaubt, eine solche sich entwickelnde menschliche Einheit zu schaffen, nur um sie wieder zu zerstören?

Wer glaubt, dass das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt, und wer außerdem aktivierte Eier als ethisch gleichwertig mit menschlichen Embryonen betrachtet, der kann Forschung für das therapeutische Klonen nicht billigen. Für einen solchen Menschen ist dieses Verfahren gleichbedeutend damit, ein lebendes Kind zu töten, damit seine Organe anderen zugute kommen.

Einige von denen, die so denken, halten aber unter Umständen Experimente mit menschlichen Stammzellen aus "überzähligen" Embryonen, die bei Reagenzglas-Befruchtungen übrig geblieben sind, für moralisch vertretbar. Sie überlegen – zu Recht oder Unrecht –, dass diese Embryonen mit Sicherheit eines Tages vernichtet werden und dass sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, wenn sie für die medizinische Forschung verwendet werden. Therapeutisches Klonen bleibt für solche Personen dagegen völlig inakzeptabel, weil dabei ein – in ihren Augen menschliches – Wesen von vorneherein in der Absicht erzeugt wird, es anschließend zu zerstören.

Andere – so auch die Mitglieder unseres Beirats – gestehen den Einheiten, die beim therapeutischen Klonen gebildet werden, aber nicht den Status eines menschlichen Wesens zu. Sie argumentieren, dass der Nutzen dieser Forschung und der Behandlungsmethoden, die daraus hervorgehen könnten, die rechtlich-moralischen Ansprüche von aktivierten Eiern bei weitem überwiegt.

Interessanterweise teilen einige zwar diese moralische Bewertung, lehnen die Forschung aber dennoch aus symbolischen Gründen ab. Sie erachten es prinzipiell für unverantwortlich, menschliches Leben in welcher Form auch immer nur dafür zu erzeugen, dass es später ausgelöscht wird. Ihre Hauptsorge ist, dass das therapeutische Klonen die Gesellschaft auf eine moralisch abschüssige Bahn bringt; eines Tages könnte es dann auch vertretbar erscheinen, Organe Erwachsener ohne deren Einwilligung zu transplantieren.

Symbolische und Dammbruch-Argumente wecken starke Emotionen, sind aber schwer nüchtern abzuwägen. Stimmt es wirklich, dass die Verwendung aktivierter Eier für lebensrettende Therapien einem solchen denkbaren Missbrauch Vorschub leistet? Trifft nicht eher das Gegenteil zu? Wenn die medizinische Forschung die Chancen auf ein langes Dasein in Gesundheit verbessert, erhöht sie dann nicht vielmehr die Achtung vor dem menschlichen Leben?

Mitglieder des Beirats berücksichtigten beispielsweise das Faktum, dass in Großbritannien von 1990 bis vor kurzem die absichtliche Erzeugung und Zerstörung menschlicher Embryonen bis zum Alter von 14 Tagen für Forschungszwecke zulässig war. Eine nachteilige Wirkung dieser Erlaubnis auf die britische Gesellschaft ist nicht feststellbar. Am Ende waren die symbolischen und Dammbruch-Argumente für die Gremium-Mitglieder nicht überzeugend genug, ein Einstellen der Forschung für das therapeutische Klonen zu rechtfertigen.

Frage 3: Ist es legitim, menschliche Eizellen für Forschungszwecke zu gewinnen?

Die Notwendigkeit, größere Mengen an menschlichen Eiern zu beschaffen, wirft eine der heikelsten ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Klonforschung auf. In jedem monatlichen Menstruationszyklus produziert eine Frau in der Regel nur ein bis zwei reife Eier. Für die Forschung werden jedoch deutlich mehr benötigt. Deshalb erhält die potenzielle Spenderin ovulationsfördernde Medikamente ähnlich wie für eine Reagenzglasbefruchtung. In seltenen Fällen können diese Arzneimittel ein so genanntes Hyperstimulationssyndrom auslösen – mit Leberschäden, Nierenversagen oder Schlaganfall als möglichen Folgen. Einige Untersuchungen legen zudem einen Zusammenhang zwischen ovulationsfördernden Wirkstoffen und einem erhöhten Risiko für Eierstockkrebs nahe. Auch die chirurgische Entnahme der Eier birgt Risiken – etwa die Gefahr von Blutungen oder Komplikationen bei der Narkose. Ist es moralisch vertretbar, eine Frau für Forschungszwecke diesen Risiken auszusetzen? Was bedeutet es, wenn Frauen dafür bezahlt werden, sich derlei Gefahren auszusetzen? Wird dann menschliches reproduktives Material zum kommerziellen Produkt degradiert? Der Verkauf von menschlichen Organen oder Babys ist nicht erlaubt. Sind Eier etwas anderes?

Beim Abwägen dieser Bedenken zogen die Mitglieder des Gremiums zwei Tatsachen in Betracht. Zum einen existiert in den USA bereits ein bedeutender Markt für menschliche Eier zu Reproduktionszwecken. Junge Frauen erhalten dort erhebliche Summen für die Spende von Eiern, die unfruchtbaren Frauen oder Paaren zu Kindern verhelfen können. Wenn die Risiken in diesem Fall in Kauf genommen werden, so fragten wir uns, warum sollen sie dann nicht auch vertretbar sein, wenn es um die Förderung medizinischer Forschungen geht, die Menschenleben retten könnten? Und wenn man Frauen für den Zeitaufwand und die Unbequemlichkeiten bei der Eispende für Fortpflanzungszwecke finanziell entschädigen darf, warum sollte das Gleiche nicht auch bei der Eispende für Forschungszwecke erlaubt sein?

Zum anderen ist festzustellen, dass freiwillige Versuchspersonen oft beträchtliche Risiken auf sich nehmen, um die medizinische Forschung voranzubringen. Wenn sich eine Person aus freien Stücken bereit erklären darf, an einer gefährlichen Studie mit einem Malaria-Impfstoff teilzunehmen, um bei der Eindämmung der Seuche zu helfen, warum sollte man sie daran hindern, für ähnliche lebensrettende Forschungen Eier zu spenden?

Deshalb kamen wir zu dem Schluss, dass es eine unangemessene Bevormundung wäre, die Eispende für Forschungszwecke zu verbieten. Zugleich legten wir aber eine strenge Prozedur der informierten Zustimmung fest, bei der die Eispenderinnen in vollem Umfang über die möglichen Gefahren aufgeklärt werden sollten. Außerdem bestanden wir darauf, die ovulationsfördernden Mittel nur in sicheren Dosen zu verabreichen. Schließlich sprachen wir uns für eine moderate Bezahlung aus: 4000 Dollar (etwa 40 Dollar pro Stunde); das entspricht in etwa dem, was in Neuengland im Durchschnitt für die Ei-spende zu Fortpflanzungszwecken vergütet wird. Wir wollten auf alle Fälle vermeiden, dass der finanzielle Ausgleich so hoch ist, dass er die Frauen möglicherweise blind macht für die Risiken.

Frage 4: Welche ethischen Probleme ergeben sich für die Person, deren Zellen geklont werden?

Auf den ersten Blick scheinen diejenigen, deren Zellen (gewöhnlich Haut-Fibroblasten) beim therapeutischen Klonen mit entkernten Eiern verschmolzen werden, keinerlei Risiko einzugehen – abgesehen von dem unwahrscheinlichen Fall einer Infektion an der Entnahmestelle auf der Haut. Aber Klonen ist ein umstrittenes Thema, das alle Beteiligten neuartigen Gefahren aussetzt. Zellspender könnten zum Beispiel ungewollt in den Mittelpunkt eines Medienspektakels geraten, wenn die Öffentlichkeit erfährt, dass sie eingewilligt haben, sich klonen zu lassen. Um dies zu verhindern, bestand der Ethikbeirat auf Prozeduren, die strenge Vertraulichkeit für Ei- wie Zellspender gewährleisten (es sei denn, diese geben sich selbst zu erkennen).

Eine Frage, die uns lange beschäftigte, war, ob Kinder Zellen für solche Forschungen spenden dürften. Wir kamen zu dem Schluss, dass dies normalerweise nicht ratsam wäre. Beim Erreichen des Erwachsenenalters könnten sich die Betreffenden moralisch bloßgestellt fühlen, weil sie sich als Heranwachsende zur Teilnahme an einem Klonexperiment verleiten ließen. Wir machten allerdings eine Ausnahme im Fall eines Kindes mit einer tödlichen Erbkrankheit. Wir wussten, dass eine Stammzell-Linie auf der Basis seiner DNA ein sehr wichtiges Hilfsmittel bei der Suche nach einer Heilmethode für die Krankheit wäre. Obwohl das Kind vermutlich nicht lange genug leben würde, um von dieser Forschung zu profitieren, billigten wir den Eltern das Recht zu, in seinem Namen zu entscheiden. Die Zellen dieses Kindes wurden allerdings noch nicht für einen Klonierungsversuch verwendet.

Frage 5: Wird das therapeutische Klonen das reproduktive Klonen und die Geburt eines geklonten Kindes begünstigen?

Diese Frage gibt nur denen Anlass zur Sorge, die überzeugt sind, dass das reproduktive Klonen ethisch verwerflich ist und immer bleiben wird. Viele dieser Kritiker begründen ihre Einstellung mit dem Hinweis auf die hohe Zahl von Todesfällen und Erbschäden bei geklonten Tieren. Andere beunruhigt der Gedanke an mögliche indirekte negative Folgen. So verweisen sie auf potenzielle psychologische Risiken für die Kinder von Familien, bei denen ein Elternteil zugleich der genetische Zwilling eines Kindes ist. Sie befürchten, dass geklonte Kinder der unrealistischen Erwartung ausgesetzt sind, an die Leistungen ihres genetischen Vorgängers anzuknüpfen. Und sie haben große Bedenken bezüglich der sozialen Risiken des Klonens; sie sehen die Gefahr, dass Gesellschaften beschließen, eine begrenzte Zahl von Personen mit erwünschtem Erbgut in großem Maßstab für militärische oder andere Zwecke zu vervielfältigen. Dagegen begrüßen andere die Möglichkeit des Klonens. Sie sehen darin eine neue Chance, gewissen unfruchtbaren Paaren zu biologisch verwandtem Nachwuchs zu verhelfen oder das Risiko bestimmter Erbkrankheiten zu verringern.

Was immer man jedoch vom reproduktiven Klonen hält – es wird durch ein Verbot des therapeutischen Klonens nicht unwahrscheinlicher. Einerseits könnte das therapeutische Klonen Forschern zwar helfen, die Techniken für das reproduktive Klonen zu perfektionieren. Andererseits könnte es aber auch sehr viel deutlicher machen, welche Gefahren der Versuch birgt, auf diesem Weg ein menschliches Wesen zu erzeugen. Es gibt bereits Hinweise darauf, dass bei einigen geklonten Tieren die Genexpression gestört ist – ebenso die genomische Prägung: der normale Vorgang des Still-Legens väterlicher oder mütterlicher Gene. Solche Probleme würde in Frage kommende Eltern vielleicht davon abbringen, ein geklontes Baby bekommen zu wollen. Demnach könnte die Forschung über das therapeutische Klonen in Wahrheit sogar die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Klonen als sinnvolle Option für die eigene Fortpflanzung betrachtet wird.

Ein Verbot des therapeutischen Klonens würde wild entschlossene Forscher in privaten Institutionen ohnehin nicht daran hindern, auf eigene Faust weiter an der reproduktiven Variante zu arbeiten. Die Sekte der Raëlianer und der italie-nische Reproduktionsmediziner Severino Antinori haben bereits die Absicht bekundet, ein menschliches Wesen zu klonen. Und sie werden es wohl unter allen Umständen versuchen – ob die Forschung über das therapeutische Klonen nun untersagt wird oder nicht. Ein solches Verbot würde nur nützliche Forschung blockieren, während es weniger verantwortungsvolle Personen nicht davon abhielte, das reproduktive Klonen überall dort zu probieren, wo die gesetzlichen Bestimmungen das erlauben. Indem das Verbot vertrauenswürdige Forschung über die Zellbiologie des menschlichen Klonens unterbindet, sorgt es zugleich dafür, dass die ersten Versuche, einen Menschen zu klonen, auf einem dürftigen wissenschaftlichen Fundament erfolgen.

Unser Ethikrat musste sich mit neuartigen, schwierigen Fragen auseinander setzen, aber wir haben es unserer Meinung nach geschafft, dem Forschungsprogramm für therapeutisches Klonen von Advanced Cell Technology eine tragfähige ethische Grundlage zu geben. Doch die Fortschritte in Biotechnologie und Genetik werfen immer neue moralische Fragen auf. Die künftigen Aufgaben von Gremien wie dem unsrigen sind anspruchsvoll. Der Lohn besteht darin, an der vordersten Front der medizinischen Forschung Entscheidungshilfe leisten zu können.


USA, Großbritannien, Deutschland: drei unterschiedliche Regelungen zum Klonen


Am 31. Juli 2001 stimmte das von den Republikanern beherrschte US-Repräsentantenhaus für ein breites Klonverbot beim Menschen. Dies beträfe auch die Herstellung von Klon-Embryonen zu therapeutischen Zwecken und die unmittelbar damit verbundenen Forschungen. Wer immer einen geklonten menschlichen Embryo erzeugt, müsste mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Dollar rechnen. Allerdings muss auch der von den Demokraten dominierte Senat der Gesetzesvorlage noch zustimmen. Er wird sich Anfang dieses Jahres mit ihr befassen. Nach einem Erlass von Präsident George W. Bush dürfen allerdings bereits heute in den USA Forscher, die staatliche Fördermittel erhalten, nur mit bereits etablierten Linien von Stammzellen arbeiten und keine neuen gewinnen, erst recht nicht solche aus eigens geklonten Embryonen. Privat finanzierte Forschungen zur Erzeugung menschlicher Klon-Embryonen sind derzeit noch zulässig.

Das britische Parlament hatte sein 1990 erlassenes Embryonengesetz im Jahr 2000 erweitert, um das therapeutische Klonen zur Herstellung von Ersatzgeweben für Patienten zu erlauben. Ein von Abtreibungsgegnern angerufenes Gericht fand allerdings einen Formfehler. Da Klonen keinen Embryo betrifft, der aus einer Vereinigung von Ei- und Samenzelle hervorgegangen ist, fällt es formal nicht unter das Gesetz. Analog dazu wäre aber auch das reproduktive Klonen nicht mehr verboten. Der italienische Reproduktionsmediziner Severino Antinori wollte diese Lücke nutzen, um in Großbritannien unfruchtbare Menschen nach dem Verfahren zu "kopieren", mit dem vor knapp fünf Jahren das Schaf Dolly erzeugt wurde. Daraufhin verabschiedete das britische Parlament Ende November ein Eilgesetz zum Verbot des reproduktiven Klonens.

In Deutschland untersagt das Embryonenschutzgesetz von 1991 jegliches Klonen, nicht aber die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen. Allerdings verzichten die Wissenschaftler bisher freiwillig darauf. Die Enquete-Kommission hat sich für ein Verbot, der Ethikrat dagegen ausgesprochen. Ende Januar wird der Bundestag entscheiden.

Aus: Spektrum der Wissenschaft 1 / 2002, Seite 17
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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