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Die Sammlung deutscher Drucke aus den Jahren 1450 bis 1912


Die möglichst lückenlose Sammlung des nationalen Schrifttums gehört zu den fundamentalen Aufgaben einer Nationalbibliothek. Fast alle europäischen Länder verfügen über eine solche Einrichtung, die zugleich als nationalbibliographisches Zentrum fungiert, indem sie die Buchproduktion des Landes sowohl laufend als auch retrospektiv verzeichnet.

In Deutschland fehlt eine echte Nationalbibliothek. Als bundesunmittelbare Anstalt hat die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main die gesetzlich festgelegte Aufgabe, nur das seit 1945 erschienene Schrifttum und das Exilschrifttum der Jahre 1933 bis 1945 zu sammeln und bibliographisch zu verzeichnen; im gesamten historischen Bereich darf sie weder sammeln noch ihn bibliographisch erschließen. Wie die Deutsche Bücherei in Leipzig, mit der sie seit 1990 zu einer Institution vereinigt ist, war sie ursprünglich eine Gründung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels; erst über Zwischenstufen ist sie zu einer staatlich getragenen bibliothekarischen Einrichtung geworden. Seit der Wiedervereinigung verfügt die Bundesrepublik im Ensemble der beiden Bibliotheken (hinzu gehört noch das Deutsche Musikarchiv in Berlin) nun immerhin für 1913 bis zur Gegenwart über ein Nationalarchiv gedruckter Texte – aber eben nur für diesen Zeitraum.

Aufgrund der regional geprägten Struktur des politischen und kulturellen Lebens in Deutschland ist das deutsche Schrifttum vom Beginn des Buchdrucks bis zur Gründung der Deutschen Bücherei im Jahre 1913 nie systematisch gesammelt worden. Wohl gibt es eine Reihe herausragender Landesbibliotheken, die auf das Engagement von Landesherren zurückgehen. Doch es gibt keine Bibliothek, deren politisch motivierte oder gesetzlich festgelegte Aufgabe die umfassende Sammlung des in Deutschland Gedruckten mit dem Ziel war, einen solchen Fundus als nationalen Besitz symbolisch präsent zu halten und als Quellenreservoir für die wissenschaftliche Forschung bereitzustellen.

Diesen Mangel hat man besonders im 19. Jahrhundert empfunden, als die europäischen Nachbarn, besonders die westlichen Länder, ihre Nationalbibliotheken forciert ausbauten. Nach der Reichsgründung von 1871 erhielt die Königliche Bibliothek in Berlin (die spätere Preußische Staatsbibliothek und heutige Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz) den Auftrag, das deutsche Schrifttum "in möglichster Vollständigkeit" und das ausländische "in angemessener Auswahl" zu beschaffen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs kam diese Sammeltätigkeit jedoch zum Erliegen. Ein ähnlicher Auftrag ist seither keiner deutschen Bibliothek wieder erteilt worden. Zwar haben vor allem seit dem Zweiten Weltkrieg auch deutsche Bibliotheken historisches Schrifttum angeschafft, doch nie in staatlichem Auftrag, sondern immer in eigener Regie und in der Regel mit regionaler Akzentuierung, wie es einer Sammeltätigkeit unter der Kulturhoheit der Länder entspricht.

Auf der Höhe ihrer Sammeltätigkeit fehlte der Königlichen Bibliothek in Berlin ein gutes Drittel des deutschen historischen Schrifttums. Diese Lücke zeigten neuere Überprüfungen (auch im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft) ebenfalls auf. Selbst wenn der gemeinsame Besitz der großen deutschen Bibliotheken als Nationalarchiv gedruckter Texte veranschlagt wird, bleibt es bei einem Fehlbestand dieser Größenordnung.

In einer mir von der Volkswagen-Stiftung übertragenen Studie, die Verbesserungen in der Literaturversorgung der historisch orientierten geisteswissenschaftlichen Disziplinen zum Ziel hatte und unter dem Titel "Buch, Bibliothek und geisteswissenschaftliche Forschung" erschienen ist (Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1983), habe ich angesichts dieser Situation vorgeschlagen, das deutsche historische Schrifttum sukzessive zu sammeln, damit auch Deutschland als sozusagen verspätete Nation in Zukunft über ein Archiv seiner gedruckten Überlieferung verfügt, wie es für andere Länder längst selbstverständlich ist.

In seinen Details mußte der Vorschlag die historischen und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik berücksichtigen. Er konnte deswegen nicht darin bestehen, eine Nationalbibliothek neu zu begründen oder einer bereits bestehenden Bibliothek deren Funktion zu übertragen – das hätte der in der Verfassung festgeschriebenen Kulturhoheit der Länder widersprochen. Außerdem wäre eine solche Neugründung gar nicht möglich gewesen; die großen nationalstaatlich orientierten kulturellen Schöpfungen des 19. Jahrhunderts sind am Übergang zum 21. nicht wiederholbar. Überdies kann man einen umfassenden Bestand an historischen Texten, wie er definitionsgemäß in einer Nationalbibliothek vorhanden sein muß, in der Gegenwart selbst mit unbegrenzten finanziellen Mitteln nicht mehr aus dem Nichts heraus zusammentragen.

Der Vorschlag konnte auch nicht darin bestehen, die regionale Sammeltätigkeit der Landesbibliotheken und einiger anderer großer Bibliotheken zu verstärken. Aufgrund seiner Geschichte ist das deutsche Verlagswesen nicht weniger zersplittert als das Bibliothekswesen. Deswegen wären die Werke vieler Autoren, die aus Gründen der faktischen wie der symbolischen Präsenz an einer Stätte vereinigt sein sollten, nach Verlagsorten weithin verteilt. Vor allem war 1983, als ich die Studie vorlegte, in Westdeutschland keine Bibliothek für die Sammlung jener Literatur zuständig, die seit Beginn des Buchdrucks auf dem Gebiet der damaligen DDR erschienen war.

Nur ein Weg erwies sich als gangbar: die Sammeltätigkeit, die in anderen Ländern von der jeweiligen Nationalbibliothek wahrgenommen wird, auf einige wenige leistungsfähige Institutionen zu verteilen – und zwar nach dem Prinzip chronologischer Segmentierung. Dies trug zum einen in politischer und kultureller Hinsicht der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Rechnung und vermied zum anderen eine Zersplitterung der gedruckten Überlieferung. Das Ziel war also die Vereinigung zusammengehörigen Schrifttums innerhalb klar definierter Epochen.

Dafür boten sich fünf Bibliotheken an, die aufgrund ihrer historischen Entwicklung und der besonderen Umstände, die ihren Aufbau bestimmt hatten, über herausragende Bestände verfügten:

- die Bayerische Staatsbibliothek in München für den Zeitraum vom Beginn des Buchdrucks bis zum Ende des 16. Jahrhunderts,

- die Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel für das 17. Jahrhundert,

- die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek in Göttingen für das 18. Jahrhundert,

- die Stadt- und Universitätsbibliothek zusammen mit der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt am Main für den Zeitraum 1800 bis 1870 und

- die damalige Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz in West-Berlin für die Zeit nach 1871.

Als Ensemble repräsentierten diese Bibliotheken den dichtesten Bestand historischen Schrifttums in der (alten) Bundesrepublik. In ihrem Zusammenwirken konnten sie ein Äquivalent für die in Deutschland fehlende Nationalbibliothek bilden – zwar räumlich verteilt und chronologisch segmentiert, aber doch mit hinreichender Geschlossenheit.

Es ist der Volkwagen-Stiftung zu danken, daß dieses Konzept realisiert werden konnte. Unter der Bezeichnung "Sammlung deutscher Drucke 1450 bis 1945" hat sie seit 1990 ein Projekt gefördert, das langfristig angelegt ist und die systematische Ergänzung der relevanten Bestände in den fünf ausgewählten Bibliotheken zum Ziel hat. Nach längeren Vorverhandlungen mit den Bibliotheken und ihren Unterhaltsträgern stellte das Kuratorium der Stiftung 25 Millionen Mark zur Verfügung. Dieser Betrag war als Anschubfinanzierung für einen Zeitraum von fünf Jahren gedacht, um gezielt die beträchtlichen Lücken im nationalen Buchbesitz zu schließen. Das ist durch Antiquariatskäufe und Erwerbungen auf Auktionen im In- und Ausland geschehen; eine ergänzende Maßnahme war, Mikrofilme von nicht erwerbbaren oder unverhältnismäßig teuren Originalen zu archivieren.

Die fünf Bibliotheken haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie kooperieren nun sowohl bei der Akquisition als auch bei der bibliographischen Verzeichnung und dem Bereitstellen ihrer Bestände. Der Arbeitsgemeinschaft hat sich auch die Deutsche Bibliothek als Archivbibliothek des deutschen Schrittums für die Zeit nach 1913 assoziert (nach der Wiedervereinigung wurde der Aufgabenzeitraum für die "Sammlung deutscher Drucke" auf 1450 bis 1912 festgelegt; weitergehende Veränderungen waren nicht erforderlich). Die Bildung eines solchen Konsortiums ist ein Novum in der deutschen Bibliothekslandschaft und kann künftig ein Modell für die Lösung gesamtstaatlicher Kulturaufgaben unter den Prämissen einer föderalistischen Verfassung sein.

Während der fünfjährigen Förderung durch die Volkswagen-Stiftung haben die fünf Bibliotheken insgesamt rund 50000 Drucke erwerben können – von der Inkunabel (frühen Drucken aus der Zeit vor 1500) bis zum Privatdruck des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Darunter sind viele Werke, die nicht nur in der erwerbenden Bibliothek selbst fehlten, sondern die bislang in keiner deutschen Bibliothek nachgewiesen oder überhaupt bibliographisch unbekannt waren.

Die "Sammlung deutscher Drucke" soll aber nicht in erster Linie Lücken schließen, sondern etabliert ein für das deutsche Bibliothekswesen neues Sammelprinzip. Traditionell galt die wissenschaftliche als die eigentliche Literatur; alles andere erachtete man als nachrangig und vieles davon als nicht bibliothekswürdig. Nirgendwo ist der Versuch gemacht worden, das Schrifttum systematisch so zu sammeln, daß die kulturelle Überlieferung in ihrer ganzen Breite vergegenwärtigt worden wäre.

Die Arbeitsgemeinschaft betrachtet es hingegen als ihre vornehmliche Aufgabe, ein umfassendes kulturelles Archiv zu schaffen. Wie die bisherigen Erwerbungen erkennen lassen, wird es – beispielsweise mit der Gebrauchsliteratur des Alltags – auch solche Kategorien einschließen, die bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind. Die Bibliotheken verstehen sich mithin in einem neuen Sinne als Forschungsinstitutionen, die mit der Forschungsliteratur auch einen extensiven Vorrat der in den historisch orientierten geisteswissenschaftlichen Disziplinen gewünschten und geforderten Quellenliteratur bereithalten.

Die Förderung der "Sammlung deutscher Drucke" durch die Volkswagen-Stiftung war auf fünf Jahre begrenzt. In Verhandlungen mit der Stiftung haben sich die Träger aller Sammelbibliotheken bereits zu Anfang des Projekts grundsätzlich für bereit erklärt, die Sammlung fortzuführen. Selbst wenn sie wegen knapper öffentlicher Mittel vorerst nicht mit gleicher Intensität fortgeführt werden kann, ist doch gesichert, daß die Bundesrepublik nunmehr ein Äquivalent zu einer Nationalbibliothek hat. Eine reich illustrierte Bilanz der bisherigen Förderung ist kürzlich erschienen: "Das deutsche Buch: Die Sammmlung deutscher Drucke 1450 – 1912" (Dr. Ludwig Reichert Verlag, Wiesbaden 1995).


Aus: Spektrum der Wissenschaft 12 / 1996, Seite 116
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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