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Gastkommentar: Therapeutisches Klonen – Für und Wider



In Europa ist Großbritannien erneut Vorreiter bei der biotechnologischen Forschung am Menschen: Das britische Unterhaus stimmte Mitte Dezember mit großer Mehrheit dafür, das Klonen von Embryonen für therapeutische Zwecke zu erlauben. Wegen der weitreichenden gesellschaftlichen Bedeutung des Gesetzes war zuvor der Fraktionszwang aufgehoben worden. Zwar ist noch die Zustimmung des Oberhauses erforderlich, aber selbst wenn diese verweigert werden sollte, kann sich das Unterhaus mit einer erneuten Abstimmung darüber hinwegsetzen. Der Abstimmung vorausgegangen war eine leidenschaftlich geführte Debatte, zum Teil auf hohem Niveau. Befürworter und Gegner des Klonens machten die ethische Verantwortung geltend, die gegenüber dem ungeborenen Leben besteht, aber auch gegenüber dem jetzt noch unheilbaren Kranken, dem vielleicht mit dieser neuen Technologie geholfen werden kann.

Nach dem neuen britischen Gesetz dürfen bis zu 14 Tage alte Embryonen geklont werden. Aus den daraus gewonnenen Stammzellen, die sich im Prinzip in viele der mehr als 200 unterschiedlichen Zelltypen des menschlichen Körpers weiterentwickeln können, soll gesundes Gewebe zur Heilung schwer kranker Patienten hergestellt und dann in deren Körper eingepflanzt werden. Dem Klonen für Forschung und Therapie ist damit das Tor geöffnet; Klonen für die Fortpflanzung, also zur Erzeugung ganzer Menschen, bleibt dagegen weiterhin verboten.

Wie sieht aber nun in Deutschland die Rechtslage aus? Das hiesige Embryonenschutzgesetz verbietet das Klonen von Embryonen zu therapeutischen Zwecken und die Isolierung von embryonalen Stammzellen. Wäre es aber zulässig, Zellen aus abgegangenen Föten zu isolieren, aus anderen Ländern einzuführen oder sich als deutscher Wissenschaftler an diesbezüglichen Forschungen im Ausland zu beteiligen?

Letzteres ist am einfachsten zu beurteilen, denn das Embryonenschutzgesetz gilt nur für Arbeiten im Inland. Die Isolierung so genannter primordialer Keimzellen aus abgegangenen Föten wird weder von diesem noch von anderen Gesetzen geregelt. Die Richtlinien der Bundesärztekammer erwähnen aber, dass fetale Zellen und fetales Gewebe aus Schwangerschaftsabbrüchen in zunehmendem Maße für experimentelle und klinische Forschungsvorhaben genutzt werden. In Übereinstimmung mit einer Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist deshalb davon auszugehen, dass diese Methode nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ob damit ein gesteigertes Interesse an Abtreibungen entstehen könnte, muss für die rein rechtliche Beurteilung außer Betracht bleiben.

Hinsichtlich des Imports humaner Zellen aus dem Ausland gilt, dass die Einfuhr von Embryonen, nicht aber die von pluripotenten embryonalen Stammzellen verboten ist. Wenn die Zellen aus Ländern importiert werden, in denen die Entnahme aus menschlichen Embryonen erlaubt ist, kann der deutsche Wissenschaftler aber belangt werden, falls er zu dieser Entnahme angestiftet hat. Bei schon kultivierten Zelllinien lässt sich ein Vorwurf der Anstiftung seitens des Forschers durch Laboraufzeichnungen widerlegen, aus denen hervorgeht, dass die Zellen nicht wegen der Anfrage aus Deutschland entnommen wurden. In bestimmten rechtlichen Grenzen ist also die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland und von deutschen Wissenschaftlern im Ausland erlaubt.

Eine andere Frage ist, ob in Deutschland tatsächlich an Embryonen zu therapeutischen Zwecken geforscht werden sollte. Die rechtlichen Grenzen könnten durch ein künftiges Fortpflanzungsmedizingesetz, dessen Eckpunkte inzwischen vorliegen, enger oder weiter gezogen werden. Wissenschaftliche und ethische Argumente werden gegen das therapeutische Klonen mit embryonalen Stammzellen ins Feld geführt, die stichhaltig zu sein scheinen: Als Alternative rückt die Entnahme so genannter adulter Stammzellen ins Blickfeld. Damit ist gemeint, dass spezialisiertere Stammzellen aus dem Körper Erwachsener zur Therapie ihrer eigenen Krankheiten verwendet werden können. Diese Technik soll einfacher und vielversprechender sein. Zumindest ist nicht erwiesen, dass therapeutisches Klonen mit embryonalen Stammzellen der einzig mögliche Weg ist, auf dem die Wissenschaft zur Heilung oder Linderung schwerer Krankheiten voranschreiten kann. Hinzu kommt die ethische Problematik, Embryonen für wissenschaftliche und therapeutische Zwecke herzustellen und zu nutzen. Diese Problematik ist bisher nicht hinreichend in allen Facetten diskutiert worden. Deshalb sollten wir vor einer schnellen Regulierung durch eine neues Fortpflanzungsmedizingesetz die ethische und politische Debatte in Deutschland und auf europäischer Ebene intensiv fortsetzen, um nicht zu früh die Tür zuzuschlagen, zumal auch Frankreich mit einem neuen Gesetz die Forschung an Embryonen genehmigen will.

Aus: Spektrum der Wissenschaft 2 / 2001, Seite 90
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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