Römischer Alltag: Theaterkunst: Kein leichtes Gewerbe
Zur Abwehr solcher Rufmordkampagnen war ein geschickter, wortgewaltiger Verteidiger sehr hilfreich. Plancius hatte gleich zwei Starredner als Advokaten aufgeboten: neben dem berühmten Hortensius den nicht minder bekannten Cicero, einen alten politischen Weggefährten, der ihm noch einen Gefallen schuldig war. Cicero legte sich ordentlich ins Zeug. Die angeblichen privaten Eskapaden seines Mandanten – das sei zum einen Teil böswilliges, missgünstiges Gerede, zum anderen Teil aufgebauschte Kleinigkeiten oder Jugendsünden, von denen sich keiner freisprechen könne. Eine Schauspielerin solle Planicus geraubt – und, unausgesprochen, aber fast sicher zu ergänzen: vergewaltigt – haben? Das sei doch in Atina geschehen, einem Städtchen auf dem Land, in dem der Angeklagte groß geworden sei! Zudem in seinen Jugendjahren! Und schließlich gebe es ja geradezu so etwas wie »eine Art Übergriffsrecht gegenüber Bühnendarstellern«! Cicero braucht sich gar nicht die Mühe zu machen, die Tat als solche zu bestreiten – Plancius habe, sollte der Vorwurf auf Tatsachen beruhen, doch gar nichts Verbotenes getan! Und das vermeintliche Opfer sei doch nur eine mimula, eine kleine Schauspielerin – mithin keine seriöse, ernst zu nehmende Person.
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