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Embryonenschutzgesetz: Meine Eizelle gehört mir!
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Eizellspenden könnte auch für
deutsche Paare Konsequenzen haben.
Am 1. April 2010 hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte das
in der Republik Österreich geltende Verbot
der Eizellspende beanstandet. Die
Straßburger Richter verurteilten die österreichische
Regierung dazu, einem unfruchtbaren
Paar, dem eine solche Spende
verwehrt wurde, 10000 Euro Schadensersatz
zu zahlen. Außerdem sollen
die Wiener Behörden sämtliche Kosten
übernehmen, die dem Paar durch seine
gerichtlichen Klagen seit dem Jahr 1998
entstanden sind.
Dieses historische Urteil hat in den deutschen Medien leider nur ein geringes Echo gefunden. Dies ist umso bedauerlicher, als das, was in Österreich passiert ist, schon bald auch in Deutschland geschehen könnte. Denn dort ist die Eizellspende gleichfalls verboten. So heißt es beispielsweise im deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 (Paragraf 1, Absatz 1, Nummer 2) unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt." Demnach kann ein Arzt...
Dieses historische Urteil hat in den deutschen Medien leider nur ein geringes Echo gefunden. Dies ist umso bedauerlicher, als das, was in Österreich passiert ist, schon bald auch in Deutschland geschehen könnte. Denn dort ist die Eizellspende gleichfalls verboten. So heißt es beispielsweise im deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 (Paragraf 1, Absatz 1, Nummer 2) unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt." Demnach kann ein Arzt...
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