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Embryonenschutzgesetz: Meine Eizelle gehört mir!

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Eizellspenden könnte auch für deutsche Paare Konsequenzen haben.
Rhesusaffen-Eizelle
Am 1. April 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in der Republik Österreich geltende Verbot der Eizellspende beanstandet. Die Straßburger Richter verurteilten die österreichische Regierung dazu, einem unfruchtbaren Paar, dem eine solche Spende verwehrt wurde, 10000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Außerdem sollen die Wiener Behörden sämtliche Kosten übernehmen, die dem Paar durch seine gerichtlichen Klagen seit dem Jahr 1998 entstanden sind.

Dieses historische Urteil hat in den deutschen Medien leider nur ein geringes Echo gefunden. Dies ist umso bedauerlicher, als das, was in Österreich passiert ist, schon bald auch in Deutschland geschehen könnte. Denn dort ist die Eizellspende gleichfalls verboten. So heißt es beispielsweise im deutschen Embryonenschutzgesetz von 1990 (Paragraf 1, Absatz 1, Nummer 2) unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft, wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt." Demnach kann ein Arzt...

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