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Nationalpark – ein Luxusartikel?

Ökologisch wertvolle Flächen sollten allein der Natur überlassen bleiben, um die Umwelt zu schonen und die genetische Vielfalt zu erhalten – so der Gedanke. Doch fehlende Leitlinien und mangelnde Akzeptanz erschweren die Umsetzung der Nationalpark-Idee.


ie deutschen Nationalparks machten in den vergangenen Jahren vor allem durch negative Schlagzeilen auf sich aufmerksam. Proteste von Landwirten, Fischern und Küstenbewohnern gegen die Novellierung des Gesetzes für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gehörten ebenso dazu wie die Empörung gegen die vermeintliche Waldvernichtung durch den sich in manchen Wald-Nationalparks übermäßig ausbreitenden Borkenkäfer.

Besonderes Aufsehen verursachte kürzlich ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: Aufgrund einer Normenkontrollklage, die ein Landwirt-Ehepaar eingereicht hatte, wurde der erst im letzten Jahr gegründete Nationalpark Elbtalaue für nichtig erklärt. Begründung: Mehr als 40 Prozent dieses Schutzgebietes würden als Grün- und Ackerland landwirtschaftlich genutzt; mithin seien die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Nationalpark nicht gegeben. Der Richter bezog sich dabei unter anderem auf §14 des Bundes- und §25 des niedersächsischen Landes-Naturschutzgesetzes, wonach Nationalparks lediglich in Gebieten eingerichtet werden können, die "sich in einem von Menschen nicht oder nur wenig beeinflußten Zustand befinden". Weitere Normenkontrollanträge wurden gegen die bestehenden Nationalparks Bayerischer Wald, Harz, Hochharz und Vorpommersche Boddenlandschaft eingereicht.

Woher kommen die Vorbehalte gegen die Einrichtung von Schutzgebieten, und warum ziehen ihre Kritiker mit Argumenten zu Felde, wie sie ansonsten nur im Zusammenhang mit umweltgefährdenden Großprojekten wie Kernkraftwerken und Müllverbrennungsanlagen gebraucht werden?

Festzustellen ist, daß sich Nationalparks grundsätzlich dort relativ rasch etablie-ren, wo die Bundesrepublik Deutschland oder die Bundesländer überwiegende Eigentümer der Flächen sind. Weil aber in solchen Schutzgebieten wirtschaftliche Nutzungen wie Jagd, Fischerei, Holzgewinnung, Landwirtschaft und Rohstoffabbau sowie jede andere Inanspruchnahme verhindert oder so rasch wie möglich eingestellt werden, formiert sich erbitterter Widerstand überall dort, wo Privatbesitzer finanzielle Einbußen befürchten müssen. Zudem sind Ziele, Bedeutung und Notwendigkeit von Nationalparks den wenigsten bekannt. Auch spielt die subjektive Einstellung der Menschen zur "wilden ungezähmten Natur" eine nicht unerhebliche Rolle – und die ist in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich. Hierzulande scheinen Ängste gegenüber einer "bedrohlichen Wildnis" noch tief verwurzelt zu sein.

Mitteleuropäer haben infolge der jahrhundertelangen intensiven Landnutzung eher eine enge Beziehung zu der geordneten, übersichtlichen und kleinteiligen "Kulturlandschaft" als zu großräumi-gen, wildwachsenden, undurchdringlichen und unbesiedelten Naturlandschaften. Bezeichnend hierfür ist auch die negativ geprägte Wortwahl: Nicht genutztes Land wird als "Öd-" oder "Unland" bezeichnet, was von selbst wächst als "Unkraut"; unvorhergesehen auftretende natürliche Ereignisse wie zum Beispiel Windwürfe sind "Katastrophen".


Die Nationalpark-Idee



Eine andere Beziehung zur Wildnis besteht hingegen im Ursprungsland der Nationalpark-Idee. Wilderness hat in den USA infolge der etwa 90-jährigen Eroberung des "Wilden Westens" nationale Bedeutung. Viele Amerikaner wissen um den Wert der "Natur an sich". Sie sind stolz auf die Naturschönheiten ihres Landes und assoziieren mit wilderness Abenteuer, Einsamkeit, unbegrenzte Weite und Freiheit.

Als die US-Regierung 1872 im Yellowstone-Tal in Wyoming den ersten Nationalpark der Welt auswies, war es ihr Ziel, die grandiosen Naturschönheiten dort für alle Zeiten und zur Freude aller Menschen zu bewahren. Außerhalb der Vereinigten Staaten wurde diese Idee zunächst in Kanada, Australien und Neuseeland aufgegriffen – in jungen Nationen also, deren Landschaften Angehörige der westlichen Zivilisation relativ spät erschlossen hatten und die teilweise noch ungestört waren. Bis Nationalparks auch im dicht besiedelten Mitteleuropa entstanden, vergingen noch Jahrzehnte. Deutschland richtete seinen ersten Nationalpark erst 1969 ein, und zwar im Bayerischen Wald; von den großen Ländern Europas war es damit das letzte, das einen solchen Schritt vollzog.

Die Bedeutung von Nationalparks ist inzwischen weltweit immens gestiegen. Wegen der drastischen Umweltveränderungen infolge von Raubbau, intensiver Landbewirtschaftung und Umweltverschmutzung verschwinden Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich und verändern sich Lebensräume tiefgreifend. Dies wird letztlich die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen; womöglich ist die Einrichtung großflächiger Schutzgebiete bereits jetzt zu einer Frage des Überlebens großer Teile von Flora und Fauna – und damit auch des Menschen – geworden.

Vorrangig dienen Nationalparks zwar noch immer der Erholung und dem Naturerlebnis, doch sollen sie auch die Artenvielfalt sichern und damit die Erhaltung und Weiterentwicklung des Genpotentials gewährleisten. Da Ökosysteme einer permanenten Dynamik unterworfen sind, die Arten und Lebensgemeinschaften zur Anpassung und Weiterentwicklung zwingt, bietet sich in Nationalparks die einmalige Chance, die Fähigkeit der Natur zur Selbstregulation zu beobachten. Sie können zudem als Vergleichsflächen zur Langzeitbeobachtung von Umweltveränderungen herangezogen werden. Diese Beispiele weisen bereits darauf hin, daß Nationalparks keineswegs Luxusartikel sind. Ihre Ausweitung und Weiterentwicklung ist Bestandteil einer weltweiten Strategie zum Schutz unseres Heimatplaneten.

Seit der 2. Umweltkonferenz der Vereinten Nationen im Juni 1992 in Rio de Janeiro ist der Schutz der biologischen Vielfalt als globales Anliegen in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit gelangt. Deutschland hat zusammen mit anderen UN-Mitgliedern durch das Unterzeichnen der "Konvention für biologische Vielfalt" Verantwortung für den Fortbestand von Arten und Lebensräumen übernommen.

Als Maßnahme von zentraler Bedeutung sieht die Konvention – und das dazugehörige Aktionsprogramm "Agenda 21" – das Einrichten eines weltweiten Netzes von ausreichend großen Schutzgebieten mit unterschiedlichen Ökosystemen sowie deren Vernetzung vor. Dabei sind in der "Agenda 21" der Schutz naturnaher Lebensräume und deren Entwicklung ohne lenkende, pflegende und nutzende Eingriffe der Menschen als primäre Ziele genannt. Da in Nationalparks Umweltbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ein hoher Stellenwert zukommt, spielen sie hier eine Schlüsselrolle: Ihre Aufgabe ist es, Menschen für Natur und Naturschutz zu sensibilisieren.


Schutz charakteristischer Naturlandschaften



Mittlerweile gibt es in Deutschland 13 Nationalparks (Bild oben). Sie alle repräsentieren Ausschnitte wesentlicher Großlandschaften mit europäischer und – im Falle von Wattenmeer und Buchenwäldern – sogar weltweiter Bedeutung. Da viele Schutzgebiete sozusagen nach dem Zufallsprinzip entstanden sind, ergeben sich neben einer ungleichen regionalen Verteilung innerhalb der verschiedenen Naturlandschaften deutliche Lücken.

Besondere Defizite müssen der Bundesrepublik bei der Unterschutzstellung von Buchenwald-Ökosystemen attestiert werden. Die europäische Rotbuche (Fagus sylvatica) ist einzig in einem vergleichsweise kleinen Gebiet verbreitet, das von Westeuropa bis über den Balkan reicht. Da die Bundesrepublik deshalb als "das Buchenland" Mitteleuropas gilt, kommt ihr bei der Ausweisung von naturbelassenen Reservaten eine ausgesprochen große Verantwortung zu.

Doch um weitere Buchen-Nationalparks wird seit Jahren gerungen – beispielsweise um den "Nordhessischen Kellerwald". Dort könnten Buchenwälder auf überwiegend nährstoffarmen Standorten ihrer natürlichen Dynamik überlassen werden, aber massiver Widerstand einiger Bürger, große Zurückhaltung seitens der Politik und wechselnde Bündniskonstellationen haben die Ausweisung eines Nationalparks bisher verhindert. Und würde der Truppenübungsplatz Senne in Nordrhein-Westfalen nach Aufgabe der militärischen Nutzung zum Nationalpark erklärt, könnten sich darin Birken-Eichen- und Buchen-Eichenwälder des Norddeutschen Tieflandes und die damit verbundenen Lebensgemeinschaften ungestört entwickeln und so weitere Bausteine im europäischen Schutzkonzept darstellen.

Die 13 Nationalparks nehmen insgesamt etwa zwei Prozent der Gesamtfläche Deutschlands ein. Allerdings entfallen rund 80 Prozent davon auf Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee. Ihr Anteil an der Landfläche beträgt lediglich 0,44 Prozent. Dieser äußerst bescheidene Wert wirkt geradezu grotesk verglichen mit den 11,5 Prozent, die von Gebäude- und Verkehrsflächen eingenommen werden.

Die Vermutung liegt nahe, daß weder die Fläche noch die Mannigfaltigkeit der bestehenden Schutzgebiete für die Sicherung der biologischen Vielfalt ausreichen. Auch ist mit der Ausweisung eines Nationalparks noch lange nicht das Erreichen einer bestimmten Qualität gewährleistet. Dies lag bisher am Fehlen präziser, bundesweit anerkannter Leitlinien für das Parkmanagement, so daß sich die deutschen Nationalparks unterschiedlich entwickelten.

Um künftig bestimmte Mindestqualitätsstandards zu ermöglichen, wurden 1997 in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Studie solche Leitlinien veröffentlicht. Sie wurden abgeleitet aus internationalen und nationalen Abkommen über den Arten-, Biotop- und Ökosystemschutz, aus verschiedenen Landes-Naturschutzgesetzen, aus Empfehlungen der Internationalen Naturschutzunion sowie aus Anregungen von Naturschutzverbänden. Anhand dieser Leitlinien ließen sich Qualitätsziele zu verschiedenen Bereichen formulieren, wie beispielsweise Eigentumsverhältnis, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Abgrenzung, Zonierung, Personal, Finanzen, Informations- und Umweltbildungsarbeit.

Der momentane Zustand der deutschen Nationalparks muß ernüchtern: Nur ein Bruchteil ihrer Fläche bleibt der natürlichen Dynamik überlassen. Die Ökosysteme sind durch Umweltverschmutzung zum Teil hochgradig gefährdet, denn Klimaveränderung, Eutrophierung, Ferntransport von hochtoxischen Schadstoffen durch Luft oder Flüsse machen auch vor Schutzgebieten nicht halt. Das jüngste Umweltdesaster ereignete sich vor der nordfriesischen Insel Amrum. Auslaufendes Schwer- und Dieselöl des gestrandeten Frachters "Pallas" brachte Tausenden von Wasservögeln den Tod. Auch Begehrlichkeiten von Seiten verschiedener Nutzergruppen setzen allen Nationalparkverwaltungen zu. Die Landflächen werden überwiegend durch Holznutzung, Jagd, Landwirtschaft und Trinkwasserentnahme beeinträchtigt, die Wasserflächen vor allem durch sportliche Aktivitäten und durch Fischerei. Verkehr und Massentourismus bedrohen fast alle Schutzgebiete.

Kein einziger Nationalpark ist von Ressourcennutzungen unbeeinträchtigt. Leider spielt auch der Bund selber hierbei eine unglückliche Rolle. So nutzte er beispielsweise im thüringischen Buchen-Nationalpark Hainich seine Laubwälder in intensiver Weise und ließ rund 13000 Festmeter Holz einschlagen, um es gewinnbringend zu verkaufen. Die Begründung zu diesem Vorgehen lieferte ein Staatssekretär: Die Bundeshaushaltsordnung schreibe dem Bund "ausdrücklich" vor, daß jedes seiner Grundstücke erlösbringend bewirtschaftet werden müsse. Der Bund war es auch, der 1998 rund 700 Hektar Nationalparkfläche gegen den Willen des damals amtierenden Landwirtschafts- und Umweltministers von Mecklenburg-Vorpommern, Martin Brick, in private Hände veräußerte, anstatt diese so günstig wie möglich dem Land zu überlassen.

Anfang 1998 verpachtete die Bundesvermögensverwaltung dem größten Campingplatzbetreiber an der Ostsee-küste 295000 Quadratmeter Strand-, Sand- und Dünenflächen zur Nutzung für sein Unternehmen – und das, obwohl es in Deutschland und Europa bei Strafe verboten ist, sensible Dünengebiete zu betreten. Der stark frequentierte Campingplatz auf dem Norddarß hatte bei Ausweisung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft im Jahre 1990 Bestandsschutz erhalten und expandiert seither kräftig. Gegen die schleichende Nutzungsausdehnung und die zunehmenden Beeinträchtigungen hat bislang keine Behörde Einspruch eingelegt.

Des weiteren beeinträchtigen völlig unbefriedigende Rahmenbedingungen die erfolgreiche Umsetzung der Nationalpark-Zielsetzungen. Die gravierendsten Schwächen:
‰ Es fehlt an interdisziplinär arbeitenden Nationalparkverwaltungen, deren Personal an Zahl und Fachausbildung den Erfordernissen angepaßt ist;
‰ chronischer Geldmangel durch zu gering bemessene Budgets;
‰ die Rechtsgrundlagen – die Nationalpark-Verordnungen selbst sowie mehrere rahmengebende Bundesgesetze wie das Bundesleistungs-, das Luftverkehrs-, das Bundesberg- und das Bundeswasserstraßengesetz – weisen Defizite auf, die den Ländern die Nationalpark-Entwicklung erschweren beziehungsweise sogar unmöglich machen;
‰ es mangelt an Stellen für hauptamtliche Schutzgebietsbetreuer;
‰ die ausgewiesenen Bereiche, in denen Natur tatsächlich ohne lenkende Eingriffe des Menschen sich selbst überlassen wird, sind zu klein;
‰ Konzepte für eine begleitende Bildungsarbeit sind unausgereift, es fehlt an zielgruppenspezifischen Angeboten für Besucher und an in Öffentlichkeitsarbeit geschulten Mitarbeitern;
‰ es mangelt an vernünftigen Konzepten für anwendungsorientierte Umweltforschung;
‰ die Bemühungen zur Integration der betroffenen Bevölkerung und zur Förderung der Akzeptanz sind unzureichend.

Diese Mängel ließen sich größtenteils durch beherztes Engagement politischer Kräfte nach und nach beseitigen. Es ist erstaunlich, daß sich in dieser Angelegenheit bisher so wenig bewegt hat. Dabei könnten sich die Politiker der großen Sympathie ihrer Wähler gewiß sein.

Eine von der Umweltstiftung WWF in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage im Jahre 1998 ergab nämlich, daß 95 Prozent der Bundesbürger Nationalparks für "wichtig" und 64 Prozent sogar für "sehr wichtig" halten. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich die weitere Ausweisung von Schutzgebietsflächen in Deutschland; und 81 Prozent hielten es für richtig, wenn auch die Besucher der Nationalparks zur Finanzierung beitragen würden, etwa durch eine Naturtaxe in Höhe von rund einer Mark pro Person und Tag. Doch sehen 95 Prozent der befragten Bürger die finanzielle Verantwortung für die Nationalparks insbesondere bei der Bundesregierung. Diese zahlte bisher keinen Pfennig, da Nationalparks dem Hoheitsbereich der Länder unterstehen.


Vorschläge zur Verbesserung



Eine solche Situation ist im Grunde untragbar – hat sich doch die Bundesrepublik in zahlreichen europäischen und weltweiten Abkommen dazu verpflichtet, durch Ausweisung von Schutzgebieten die Arten- und Lebensraumvielfalt auf Erden zu erhalten. Ein entsprechendes Engagement durch den Bund wäre daher angebracht.

Die bundesweite Anerkennung der 1997 vorgelegten Leitlinien und das Anheben und Angleichen der Managementstandards für Nationalparks könnte durch eine regelmäßige Prüfung des Status quo im Hinblick auf die angestrebten Qualitätsziele erreicht werden.

Des weiteren bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, um die Nationalpark-Idee in Deutschland konsequent umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel:
‰ die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit durch das Bundesamt für Naturschutz, etwa durch die Herausgabe einer Zeitung über "Großschutzgebiete" beziehungsweise durch eine eigene Rubrik in der Fachzeitschrift "Natur und Landschaft" des Bundesamtes.
‰ die Novellierung des §14 "Nationalparks" im Bundesnaturschutzgesetz, der dem dynamischen Verhalten von Ökosystemen nicht gerecht wird. Der Schutzzweck sollte neu definiert werden in dem Sinne, daß vornehmlich der möglichst ungestörte Ablauf der Naturvorgänge zu sichern und die von Natur aus heimische Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten ist. Die Nationalparkverwaltungen sollten als selbständige Behörden direkt dem für den Naturschutz zuständigen Ministerium des jeweiligen Bundeslandes unterstehen und mit hauptamtlichen Schutzgebietsbetreuern ausgestattet werden, die über hoheitliche Befugnisse verfügen.
‰ die Einrichtung eines "Nationalpark-Büros" in einer Bundesbehörde – wie dem Bundesamt für Naturschutz oder dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit –, das verschiedene Tätigkeiten stell-vertretend für alle Nationalparkverwaltungen übernimmt. Dieses Büro hätte die Aufgabe, gezielt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und die Prüfungsinhalte für Schutzgebietsbetreuer zu gestalten, ein Forschungskonzept im Bereich "Umweltmonitoring" zu entwickeln und die Forschung in allen Nationalparks aufeinander abzustimmen sowie Förderanträge bei der Europäischen Union zu stellen. Bisher bestehen hinsichtlich der diversen Förderprogramme große Informationsdefizite, so daß es die ohnehin finanziell unzureichend ausgestatteten Schutzgebietsverwaltungen in vielen Fällen versäumen, diese zusätzliche Geldquelle zu nutzen.
‰ die Einrichtung eines Fachkuratoriums auf Bundesebene, dem ausschließlich Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen angehören. Dieses Fachkuratorium sollte die Erfordernisse des Naturschutzes in Nationalparks erörtern und Möglichkeiten zur Realisierung der Ziele aufzeigen.

Es wäre eine nicht geringe, aber notwendige Aufgabe, den Nationalparks in Deutschland zu einer Qualität zu verhelfen, die ihrer Bedeutung und Zielsetzung angepaßt ist.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 9 / 1999, Seite 90
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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