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Nachgehakt: Rache ist süß – und Nichtrache bequem



Noch nie habe ich in einer ernsthaften wissenschaftlichen Veröffentlichung die Rachsucht so positiv bewertet gefunden wie in dem Artikel "Teilen und Helfen – Ursprünge sozialen Verhaltens" (Spektrum der Wissenschaft 03/2002, S. 52).

Rache ist süß: Wenn die Mitglieder einer Gemeinschaft die Gelegenheit haben, einander zu bestrafen, sprich: ihresgleichen unter Inkaufnahme eigener Nachteile noch größere Nachteile zu verschaffen, dann machen sie davon nicht nur reichlich Gebrauch. Sie tun es auch mit Inbrunst, um ihre Vorstellungen von Fairness durchzusetzen.

Mehr noch: In den Experimenten der Autoren Karl Sigmund, Ernst Fehr und Martin Nowak funktionieren Gemeinschaften mit Rachemöglichkeit weit-aus besser als ohne. Bereits die Androhung von Strafe veranlasst die Mitglieder zu so konformem Verhalten, dass die Gemeinschaft blüht und gedeiht, zum Nutzen auch derer, die zunächst die Bürde der Strafaktion auf sich genommen haben.

Angenommen, dieses Ergebnis gebe einen wesentlichen Aspekt der gesellschaftlichen Realität wieder. Dann wäre Rache nicht nur süß, sondern auch gut, zumindest für die Gesamtgesellschaft, wenn nur der heilige Zorn, das tief verwurzelte Gefühl für Fairness, die Triebfeder wäre.

Das stimmt nun offensichtlich nicht. Die meisten Formen der Selbstjustiz sind mit gutem Grund verboten. Meine Eltern haben mich mit viel Mühe und Geduld dazu erzogen, dem heiligen Zorn eben nicht nachzugeben, wenn mein jüngerer Bruder solchen erregte, und das mit Erfolg und zu meinem eigenen Nutzen: Er und ich haben einander während unserer Kindheit keinen ernsthaften Schaden zugefügt.

Aber nehmen wir die weniger dramatischen Fälle, in denen keine Rachespirale droht. Meine Eltern haben ja klugerweise das Gebot, nicht zurückzuschlagen, zweifach begründet: "Wenn du nicht zurückschlägst, bist du ein besserer Mensch"; und weil mich das mit neun Jahren nicht so ganz überzeugte: "Du hast nichts davon."

Das zweite Argument ist das des nutzenmaximierenden homo oeconomicus; aber es ist nachrangig, vor allem in den Augen der Eltern, die Wert darauf legen, dass ihr Kind ein anständiger Mensch wird. Was aber, wenn das vorrangige Argument ausfällt oder in sein Gegenteil umschlägt? Wenn ich mir die Mühe mache, mich des Nachts mit einem Radfahrer wegen dessen defekter Beleuchtung anzulegen, oder ihn gar anzeige? Kleiner Nachteil für mich, großer Nachteil für ihn, und ich bin ein besserer Mensch, weil ich durch Konformitätsdruck zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit beitrage.

Also bleibt, wie in den eingangs zitierten Experimenten, die Abwägung zwischen Eigennutz und Gemeinnutz. Die Gelegenheit dazu kommt häufiger, als mir lieb ist, wie die folgenden Geschichten zeigen.

Ein Zugbegleiter beschimpft mich und unterstellt mir betrügerische Absichten, weil ich – den missverständlichen Anweisungen auf dem Automaten folgend – eine ungeeignete Fahrkarte gelöst habe. Ich schreibe eine Beschwerde, bekomme nach einigen Wochen einen Entschuldigungsbrief von der Deutschen Bahn und sogar die strittigen 3,40 Euro zurück. Tolles Gefühl. Aber ein schlechtes Geschäft: Es hat mich einen langen Abend gekostet, die Beschwerde zwar treffend, aber so zu formulieren, dass sie nicht ihrerseits den Tatbestand der Beleidigung erfüllte.

Ein Lastwagenfahrer übersieht mich, während er, meine Vorfahrt missachtend, langsam auf die Kreuzung vorzieht, und wirft mich mitsamt meinem Fahrrad zu Boden. Diesmal bin ich nicht in erster Linie zornig, sondern knieweich. Aber als ich dem Fahrer mitteile, dass er mich um ein Haar umgebracht hätte, und er sich davon gänzlich unbeeindruckt zeigt, packt mich der richtige Zorn. Ich lasse mir von ihm und einer Augenzeugin die Adresse geben – und gehe dann doch nicht zur Polizei. Warum? Erstens wäge ich ab: Der Aufwand, einen Polizisten von der Schwere der Tat zu überzeugen, ohne einen Schaden vorweisen zu können (außer ein paar Kratzer), gegen die äußerst magere Aussicht, bei diesem dumpfsinnigen Menschen einen Erziehungserfolg zu erzielen – das ist, wie immer man einen solchen Erfolg bewerten mag, ein schlechtes Geschäft. Zweitens: So einen Mist wie der habe ich auch schon gemacht und war froh, dass mich niemand angezeigt hat. Irgendwie wäre eine Anzeige jetzt unfair.

Ich will einen gebrauchten Flügel kaufen, und der Verkäufer verhält sich so, dass mein Vertrauen dahinschwindet: Er verschweigt, dass das sperrige Tasteninstrument für teures Geld mit einem Kran aus dem Haus gehoben werden muss, stellt nachträgliche Forderungen, hält Zusagen nicht ein, erzählt mir Dinge am Telefon, die sich später als falsch herausstellen – eigentlich müsste man die Geschäftsbeziehung mit ihm abbrechen. Aber das wäre nicht ein kleiner Nachteil für mich und ein großer für ihn, sondern ein großer für mich, denn dann würde ich den Flügel nicht kriegen. Ich wäge ab und akzeptiere schließlich den Handel. Die Freude an der Neuerwerbung übertönt das ungute Gefühl, gegen die eigenen Prinzipien verstoßen zu haben.

Bis der Klaviertechniker kommt, mir die unscheinbaren Risse im Resonanzboden, die abgespielten Hämmer und einige andere Macken zeigt und mich darüber aufklärt, dass ich für das gute Stück ungefähr den anderthalbfachen Marktpreis bezahlt habe.

Aus: Spektrum der Wissenschaft 11 / 2002, Seite 96
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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