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Forensik : Sind Sexualtäter therapierbar?

Sozial- und psychotherapeutische Maßnahmen sollen das Risiko mindern, dass Sexualverbrecher nach der Haft rückfällig werden. Ob sie wirken, ist jedoch äußerst umstritten.
Gefängnistür

Am Nachmittag des 7. April 2009 wollte die Gefängnispsychologin Susanne Preusker gerade nach Hause gehen, als einer der Häftlinge, verurteilt wegen Mordes und Vergewaltigung, vor ihrem Büro stand. Er drückte ihr ein Messer an den Hals, verbarrikadierte den Raum und vergewaltigte sie mehrfach. Die Polizei umstellte das Gefängnis, doch es dauerte sieben Stunden, bis der Täter aufgab. Susanne Preusker kannte den Mann gut; sie leitete damals die sozialtherapeutische Abteilung des Hochsicherheitsgefängnisses in Straubing und hat ihn dort selbst vier Jahre lang behandelt.

Seit Jahrzehnten setzt das deutsche Rechtssystem auf sozialtherapeutische Maßnahmen, um Sexualstraftäter nach der Haft wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Sie finden stationär in zwei Arten von Institu­tionen statt: Im Gefängnis, dem »Strafvollzug«, arbeiten Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeiter in Einzel- oder Gruppentherapie mit den Tätern. Und: In den forensischen Psychiatrien, dem so genannten Maßregelvollzug, werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter zusätzlich von Ärzten und Pflegenden betreut. Dazu kommt ein wachsendes Angebot ambulanter Nachsorge für die Zeit der Wiedereingliederung nach der Haft …

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  • Quellen

Lischewski, C.: Wirksamkeit der stationären Behandlung von Sexualstraftätern in Deutschland. Berichte des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention, 2018

Oberlader, V. et al.: Methodische Herausforderungen in der Evaluation von Straftäterbehandlungsprogrammen. In: Walsh, M. et al. (Hg.): Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Springer VS, 2018

Pniewski, B.: Effekte von ambulanter Behandlung zur Prävention von Sexualdelikten. Berichte des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention, 2018