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Universitätskliniken - Lehre und Forschung vor grundlegender Reform

Mit Stellungnahmen zur Hochschulmedizin generell und zu drei medizinischen Fakultäten hat der Wissenschaftsrat die Diskussion um die Reform dieses Bereichs neu entfacht.

Das Fach Medizin nimmt an den deutschen Universitäten in mancher Hinsicht eine besondere Stellung ein. Am deutlichsten offenbart sich dies in den Haushaltsplänen und Statistiken der Hochschulen, wo die betreffenden Etatposten und Rubriken meist mit "Medizin ohne Kliniken" überschrieben sind. Die Universitätskliniken haben demnach ein eigenes, insbesondere finanziell sehr großes Gewicht. Andererseits ist die Krankenversorgung bisher untrennbar mit den akademischen Aufgaben der Forschung und Lehre verbunden.

Diese Strukturen müssen sich in den nächsten Jahren tiefgreifend ändern. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993, die Bundespflegesatzverordnung von 1994 und die spätestens im Herbst 1995 verbindlich werdende 7. Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung bilden den äußeren Rahmen für diese Reform. Lehre und Forschung müssen künftig gegenüber der Krankenversorgung eigenständiger werden, die Budgets sind zu trennen. Das ist die zentrale Aussage der "Stellungnahme zur Entwicklung der Hochschulmedizin", die der Wissenschaftsrat am 20. Januar 1995 verabschiedet hat.

Auch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) hat sich als wichtiges Thema für 1995 die Neugestaltung der Struktur und Finanzierung der Hochschulmedizin vorgenommen. "Das neue Gesundheitsstrukturgesetz zwingt uns dazu, in Kostenkategorien zu denken", stellte KMK-Präsidentin Rosemarie Raab bei der Amtsübernahme am 12. Januar fest. Für die Wissenschaftspolitik auf dem Gebiet der Medizin ist die Einbeziehung der politischen und ökonomischen Aspekte ein Novum – auch für den Wissenschaftsrat, der meint, man müsse künftig an die Wirtschaftsführung in den Krankenhäusern strengere Maßstäbe stellen.


Lehrdefizit von Professoren in Hamburg

In der Hochschulmedizin leidet vor allem die Lehre unter den Versorgungsaufgaben. Im Januar wurde bekannt, daß am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf die meisten Professoren und Dozenten in der klinisch-praktischen Medizin ihre Lehrverpflichtungen im Mittel nur zur Hälfte (54 Prozent) erfüllten. Eine vom Fachbereich Medizin eingesetzte Arbeitsgruppe hat dies in einer vorbildlich angelegten Analyse festgestellt. Sie vermutet, daß "das Ergebnis wegen der allenthalben hohen Belastung klinischer Hochschullehrer in der Krankenversorgung an anderen medizinischen Fachbereichen und Fakultäten ähnlich ausfallen würde". Die Defizite würden bisher aber dadurch ausgeglichen, daß die Lehrveranstaltungen am Krankenbett in größeren als den vorgesehenen Gruppen stattfänden – was ab Herbst 1995 nicht mehr möglich sein wird, denn dann können Studenten im Prinzip auf gerichtlichem Wege kleine Gruppen erzwingen – und daß häufig Assistenten statt der Professoren solche Kurse leiteten. Als Konsequenz hat der Sprecher des medizinischen Fachbereichs in Hamburg die Professoren "angewiesen", ihr persönliches Lehrdefizit innerhalb der nächsten drei Semester auszugleichen.

Vorrang für Forschung und Versorgung?

Ob das wirklich gelingen wird, ist noch offen. Denn gerade in der Medizin nehmen die wenigsten Professoren ihre Lehraufgaben wirklich ernst: Nur 25 Prozent von ihnen neigen mehr zur Lehre als zur Forschung, bei den anderen ist es umgekehrt. Das ergab eine Befragung des wissenschaftlichen Personals an westdeutschen Hochschulen, die das Wissenschaftliche Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung an der Universität Gesamthochschule Kassel vorgenommen hat ("Berufsbild der Lehrenden und Forschenden an Hochschulen", von Jürgen Enders und Ulrich Teichler; herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Bonn 1995). Auch der Mittelbau zeigt eine nur wenig größere Präferenz für die Lehre.

Die Medizin unterscheidet sich somit deutlich von fast allen anderen Hochschulfächern, denen das Kasseler Team eine überraschend große Neigung zur Lehre attestiert hat. Eine Analyse des Zeitbudgets zeigt aber, daß die Medizinprofessoren, die 18 Prozent ihrer Arbeitszeit während des Semesters auf Vorlesungen, Seminare und Praktika verwenden, weniger durch die Forschung (28 Prozent) von der Lehre abgehalten werden, als vielmehr durch patientenbezogene wissenschaftliche Dienstleistungen, also die Krankenversorgung (35 Prozent). Noch krasser sind die Zahlen beim Mittelbau in der Medizin: 34 Prozent Forschung, 12 Prozent Lehre, aber 46 Prozent wissenschaftliche Dienstleistungen.

Der Wissenschaftsrat räumt zwar ein, daß Forschung und Lehre in der Medizin nur in enger Verbindung mit der klinischen Betreuung von Patienten möglich sind. Aber das Ausmaß der Krankenversorgung müsse stärker am Forschungs- und Lehrauftrag der Hochschulen orientiert werden. Andererseits sollten alle Leistungen der Krankenversorgung künftig vollständig von den Kostenträgern, also den Krankenkassen, bezahlt werden. Nur die eindeutig von Forschung und Lehre bedingten Leistungen und Maßnahmen müßten im Rahmen der Hochschulfinanzierung getragen werden, wobei die Fakultäten für die Mittelverteilung zuständig sein sollten.


Das Bochumer Modell – Vorbild für die Qualitätssicherung der Lehre?

Der sparsame Umgang mit den finanziellen Ressourcen steht für den Wissenschaftsrat nicht im Widerspruch zu den Bedürfnissen innovativer Medizin, lediglich das Management wäre stärker gefordert. Geboten sei eine interne und besonders eine externe Qualitätssicherung. An diese Maßnahmen müßten sich die Hochschulkliniken anschließen. Einen Überblick darüber, wie auch die Lehre mit einbezogen werden könnte, gab ein Symposium, das Kölner Mediziner Anfang Februar in Kooperation mit der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung veranstalteten. Für eine solche Evaluation der Lehre gibt es jedoch bisher kaum geeignete Bewertungsgrundlagen.

Ein Vorbild könnte das sogenannte Bochumer Modell sein. Der Wissenschaftsrat empfahl in einem ebenfalls am 20. Januar verabschiedeten Votum, diese Form der Medizinerausbildung, die sich nicht auf eine einzelne Universitätseinrichtung, sondern auf mehrere Kliniken in der Region stützt, weiterzuführen und zu verbessern. Außerdem soll in München ein arbeitsteiliges Verbundsystem der beiden Klinika der Universität und des Klinikums der Technischen Universität geschaffen werden.

Das Bochumer Modell könnte bundesdeutscher Standard werden, meinten Universitätsrektor Manfred Bormann und Medizindekan Wolfgang Opferkuch in einer Pressekonferenz in Bonn. Nur die vorklinischen und klinisch-theoretischen Einrichtungen befinden sich auf dem Universitätscampus; die klinische Ausbildung haben vier Krankenhäuser in Bochum, das Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen sowie sechs Abteilungen in anderen Kliniken der Umgebung mit insgesamt mehr als 3000 Betten vertraglich übernommen. Somit steht den angehenden Ärzten dort mehr als die doppelte Bettenkapazität üblicher Universitätskliniken zur Verfügung, und sie erhalten eine praxisorientierte Ausbildung nicht nur an Patienten der Maximal-, sondern auch der Regelversorgung. Die mittlere Studiendauer ist kürzer als an anderen deutschen Universitäten, und die Studienplatzkosten sind geringer – dennoch oder gerade deswegen belegen nach Auskunft des Wissenschaftsrates die Bochumer Medizinstudenten bei der ärztlichen Prüfung regelmäßig die vorderen Rangplätze und bestätigen damit das hohe Niveau der klinischen Ausbildung (Bilder 1 und 2).

Der Wissenschaftsrat warnt freilich in seiner die Lehre der deutschen Hochschulmedizin generell gut beurteilenden Empfehlung davor, dieses Modell unverändert an anderen Hochschulstandorten zu übernehmen, denn die vorhandenen Schwierigkeiten und Nachteile für die Forschung seien offensichtlich. Ob sie aufgrund der empfohlenen Maßnahmen ausgeräumt werden können, bleibt nach Ansicht von Kennern abzuwarten. Der Neubau eines Klinischen Forschungszentrums auf dem Bochumer Campus und ein Forschungsfonds sollen Verbesserungen bringen. Außerdem müsse die Fakultät mehr Einfluß auf die Vertragskliniken sowie deren Personal- und Gerätepolitik nehmen. Es geht dem Wissenschaftsrat in allen seinen Stellungnahmen zur Hochschulmedizin also darum, die wissenschaftliche Seite der Kliniken gegenüber ihrer Funktion als Wirtschaftsunternehmen abzugrenzen und zu stärken.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 4 / 1995, Seite 110
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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