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Verbraucherschutz: Vom Datensatz zur Unperson

Stimmerkennung und Co. bieten den Verbrauchern mehr Schutz als eine Geheimzahl, doch es drohen auch neuartige Gefahren.


Dass die PIN genannte Geheimzahl das Konto nicht vollständig gegen kriminellen Missbrauch schützt, hat schon mancher Konsument leidvoll erfahren müssen: Laut der letzten Statistik des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2001 insgesamt 48610 Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Karten für Geldausgabe- beziehungsweise Kassenautomaten erfasst. Das waren 9,8 Prozent mehr als im Jahr davor (hinzu kamen 57713 Betrügereien mit Kreditkarten, die allerdings häufig nicht durch eine PIN geschützt sind).

Fällt eine Bankkarte Dieben in die Hände, bleibt oft nicht viel Zeit, sie sperren zu lassen. Abgesehen von dem leider nicht seltenen Fall, dass die "persönliche Identifikationsnummer" in der gestohlenen Brieftasche auf einem Zettel hinterlegt ist, haben Verbrecher eine Vielzahl an Techniken entwickelt, um sie zu erkunden, etwa mit Videokameras, die das Eintippen der Geheimzahl aufzeichnen, oder mittels spezieller Computersoftware, um die PIN aus dem Chip einer Karte auszulesen. Dann drohen wirtschaftlicher Schaden und jede Menge juristischer Probleme, denn die Beweislast für einen PIN-Missbrauch liegt in Deutschland beim Besitzer der Bankkarte.

Mehr Sicherheit für den Verbraucher verspricht ein Ersatz der PIN durch einen biometrischen Datensatz oder eine Kombination aus PIN und Biometrie. Dies gilt auch für alle Bereiche, in denen ein Kennwort oder schlicht der Besitz einer Chipkarte Zugang zu einem kostenpflichtigen Bereich wie einem Fußballstadion verschafft oder persönliche Daten zugänglich macht wie bei der geplanten Gesundheitskarte.

Der Reiz der neuen Technik ist natürlich, dass mehr Sicherheit auf geradezu natürliche Weise entsteht: Der Verbraucher muss keine Zahlenabfolge und kein Passwort erlernen, sondern schlicht einen Finger präsentieren, in eine Linse blicken, ein paar Worte nachsprechen. Denn seine Individualität prägt sich in biometrischen Merkmalen aus wie dem Fingerabdruck, der Iris oder dem Frequenzspektrum der Stimme.

Lücken im Datenschutz

In Firmen und Einrichtungen der Hochtechnologie nutzt man diese Verfahren schon seit einigen Jahren, um sensible Bereiche gegen Unbefugte zu schützen. Ihre Nutzung im Alltag aber ist noch wenig ausgereift, sodass den Chancen für die Nutzer auch neue Risiken gegenüber stehen. Zunächst stellt sich die klassische Frage nach dem Datenschutz. Ein Iris- oder Netzhautscan ließe sich auch unter medizinischen Fragestellungen auswerten. Aus dem Ton der Stimme oder der Sprechweise könnten Algorithmen der Sprachverarbeitung eines Tages auch auf die Gemütsverfassung des Sprechenden schließen (einen Extremfall schilderte der Sciencefiction "Gattaca" 1997: Zur Identifikation dient in der geschilderten Zukunft stets die mittels Blutprobe gewonnene DNA, aus der ganz selbstverständlich Fähigkeiten und Krankheitsrisiken erschlossen werden).

Zu diesem Bereich gibt es außer einigen allgemein gehaltenen Vorgaben etwa im Terrorismusbekämpfungsgesetz noch keine detaillierten gesetzlichen Regelungen. Sollen sich biometrische Verfahren im Verbraucheralltag durchsetzen, sind aber klare und verständliche Gesetze unumgänglich.

Unklar ist auch, was geschieht, wenn der vergleichsweise höhere Schutz der Biometrie versagt. Erstaunlicherweise standen viele Nutzer in einem ersten Praxistest verschiedener Biometrieverfahren dem Einsatz von Fingerabdruckscannern wohl insbesondere aus Gründen der bequemen Handhabung sehr positiv gegenüber, während Verbraucherschutzverbände diese Technik eher ablehnen. Schließlich gibt es im Alltag zu viele Möglichkeiten, sich in den Besitz eines fremden Fingerabdrucks zu bringen. Wenn dann die Beweislast wie bisher beim Geschädigten liegt, dürfte es diesem noch schwerer möglich sein als heute, sein Recht zu erstreiten.

Merkmal mit Verfallsdatum

Vertrauenswürdiger und sicherer als der Fingerabdruck sind nach Auffassung der Verbraucherorganisationen grundsätzlich solche Biometrieverfahren, bei denen der Nutzer aktiv einen Beitrag leisten muss, also beispielsweise Worte nachspricht oder eine Unterschrift auf einem dynamischen Handschriftscanner leistet, der Schreibdruck und Schreibgeschwindigkeit vergleicht. Doch hier zeigt sich ein neues Problem: Solche Merkmale können sich im Laufe des Lebens verändern. Was aber geschieht, wenn eine Person aufgrund dieser Dynamik nicht mehr erkannt wird? Wie kann sie dennoch Zugang zu ihrem Konto oder eine medizinische Versorgung erhalten? Eine Lösung könnten kombinierte Techniken bieten, die einen Wechsel des biometrischen Verfahrens durch den Nutzer zulassen. Andernfalls müssten die geänderten persönlichen Merkmale im System neu registriert werden. Das Ausmaß dieser Fragen offenbart sich angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung, im Zuge einer vorbeugenden Terrorismusbekämpfung den Personalausweis um eine biometrische Komponente zu ergänzen, etwa durch einen digitalen Finger- oder Handabdruck. Allerdings enthält das aktuelle Gesetz keine konkreteren Anforderungen.

Aus: Spektrum der Wissenschaft 7 / 2003, Seite 80
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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