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800 Jahre Magna Carta: Die Mutter der Menschenrechte

Vor 800 Jahren rangen englische Adlige ihrem König beispiellose Zugeständnisse ab: Mit der "Magna Carta" besiegelte er den Anfang vom Ende unumschränkter Herrschermacht.
Bilderbuchszene

Ein laues Lüftchen weht sanft über das hellgrün schimmernde Gras von Runnymede Meadows, einer unscheinbaren Wiese in der englischen Grafschaft Surrey. Am Rand dieser rund drei Fußballfelder großen Grasfläche steht auf einer kleinen Anhöhe, überkrönt von knorrigen Eichen, ein klassizistischer Rundbau aus Stein – das "Magna Carta Monument", das an die historische Bedeutung dieses Orts gemahnt. Auf diesem Fleckchen Erde, rund drei Kilometer südwestlich von Londons Flughafen Heathrow entfernt, hat vor genau 800 Jahren die englische Geschichte eine wichtige Wende genommen. Am 15. Juni 1215 drückte hier Englands Herrscher Johann Ohneland (1167-1216) auf Druck einer Fronde von mächtigen Baronen zähneknirschend sein königliches Siegel auf ein Dokument, mit dem er selbst seine Macht beschnitt.

Dass sich dadurch ausgerechnet einer der schlechtesten Herrscher unter den gekrönten Häuptern Englands unfreiwillig einen Platz in der Historie der menschlichen Freiheitsbestrebungen sicherte, ist eine Ironie, wie sie die Geschichte so häufig für uns bereithält.

Blaupause für die Menschenrechte

Die "Große Urkunde der Freiheiten" aus dem Jahr 1215, von der heute noch vier Versionen erhalten sind, gilt – obwohl sie zunächst nur dem Adel bestimmte Privilegien und Grundrechte garantierte – als ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwicklung der modernen Demokratie und als Blaupause für die Menschenrechte. Sie enthält das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und das Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung und Enteignung sowie das Recht auf Eigentum. "Auf der Wiese von Runnymede", urteilt der britische Historiker David Douglas, "brach sich für die damalige Zeit etwas Revolutionäres Bahn – nämlich die Idee, den König durch ein schriftliches Gesetz zu kontrollieren und damit die Herrscherwillkür in ihre Schranken zu weisen."

Wie kam es, dass sich ein König des frühen 13. Jahrhunderts derart beispiellose Zugeständnisse abringen ließ? Dass er einer Gruppe opponierender Hochadliger nicht nur Rechte verbriefte, sondern ihnen obendrein auch ein Widerstandsrecht gegen die eigenen königlichen Entscheidungen einräumte?

Die Dynastie mit dem Ginsterbusch

Johann I. entstammt der Dynastie der Plantagenets (1154-1272), einer englisch-französischen Adelsfamilie, die Herrscher sind über ein durch lukrative Heiraten entstandenes gewaltiges Reich, das neben England fast die gesamte Westhälfte Frankreichs von der Normandie bis zu den Pyrenäen umfasst. Ihre Wurzeln gehen zurück auf die Landschaften Anjou, Touraine und Maine. Dort wuchsen viele Ginsterbüsche (lateinisch: "planta genista"). Graf Gottfried von Anjou, Johanns französischer Großvater, 1128 mit Mathilde vermählt, der Tochter des englischen Königs Heinrich I., soll sie als Helmzier, vielleicht auch als Erkennungszeichen im Kampf getragen haben: "Planta genista" wurde zu "Plantagenet".

Fehlender staatsmännischer Weitblick und charakterliche Defizite: Johann Ohneland | Als aufbrausend, streitsüchtig, verschlagen, heimtückisch und grausam bezeichnen zeitgenössische Quellen den König, der hier in einem Manuskript aus dem 14. Jahrhundert auf der Hirschjagd dargestellt wird.

Als Spross dieses Herrschergeschlechts war Johann nicht nur König von England, sondern auch Herzog der Normandie, Graf von Anjou, Maine, Touraine und Poitou sowie Herr von Aquitanien und der Gascogne. Dieses so genannte Angevinische Reich war ein äußerst heterogenes, von starken zentrifugalen Kräften bedrohtes Gebilde, das infolge des Fehlens einheitlicher Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen in den disparaten Reichsteilen nur schwer zusammenzuhalten war. Neben den gravierenden strukturellen Mängeln barg die bizarre Situation, dass der englische König auf dem Festland mehr Land besaß als der französische König (dessen Stammland bestand lediglich aus der schmalen Region zwischen dem Pariser Becken und Orléans im Süden), jedoch für diese Ländereien Vasall des französischen Königs war, ein gewaltiges Reibungspotenzial zwischen den Herrschergeschlechtern der Kapetinger und den Plantagenets.

Als jüngster von vier Söhnen des englischen Königs Heinrich II. und Eleonore von Aquitanien 1167 im Beaumont Palace, Oxford, geboren, sollte Johann – wie zu dieser Zeit in europäischen Herrscherhäusern Usus – die geistliche Laufbahn einschlagen. Dass dies dynastisch gesehen einem Abstellgleis gleichkam, zeigt auch die Tatsache, dass der jüngste Spross bei der Aufteilung des Erbes leer ausging, was ihm den Beinamen "Ohneland" (engl.: John Lackland) einbrachte. Weitaus mehr wurmte Johann jedoch die wenig schmeichelnde Bezeichnung "der Schwertlahme", während sein Bruder Richard als ritterlicher Held verehrt wurde, dessen Rauflust und Tapferkeit ihm den Beinamen Löwenherz eingebracht hatte.

Das Schicksal wollte es, dass die älteren Brüder alle früh starben – und als auch König Richard Löwenherz schließlich im März 1199 einer Kriegsverletzung erlag, war der Weg frei für Johann, der am Himmelfahrtstag 1199 in der Westminster Abbey zum König gekrönt wurde. Johann trat ein schwieriges Erbe an. Zum einen waren die englischen Festlandbesitzungen in Frankreich ein Stachel im Fleisch des französischen Königs Philipp II., der nur auf einen günstigen Augenblick wartete, um diese Gebiete wieder dem "Regnum Francorum" einzuverleiben, als dessen legitimer Erbe sich der Kapetinger sah. Zum anderen hatten Richards Kriege – 1188 wurde zur Finanzierung des Kreuzzugs der so genannte Saladin-Zehnte erhoben – und das hohe Lösegeld für seinen Freikauf aus der Gefangenschaft den Staatshaushalt schwer belastet.

Johann war beiden Herausforderungen nicht gewachsen, im Gegenteil: Fehlender staatsmännischer Weitblick und charakterliche Defizite – die zeitgenössischen Quellen bescheinigen ihm, aufbrausend, streitsüchtig, verschlagen, heimtückisch und grausam gewesen zu sein – verschlimmerten die Situation. "Johann war ein Herrscher, der sich der Machtmittel, die ihm seine Stellung als König und oberster Feudalherr der adligen Kriegsleute bot, rücksichtslos bediente", erklärt der englische Mediävist John Gillingham.

Handhabe dazu bot ihm ein Verwaltungsapparat, der laut der englischen Historikerin Marjorie Chibnall damals in Europa seinesgleichen suchte. Bereits Wilhelm der Eroberer hatte anno 1086 mit dem Domesday Book ein nationales Kataster ("descriptio totius Angliae") aufstellen lassen, das zur Verbesserung des Eintreibens der Bodensteuer beigetragen hat. Auf die Einführung dieses Reichsgrundbuchs folgte 1118 unter König Heinrich I. (1100-1135) die Schaffung einer zentralen Finanzbehörde (Exchequer), die Schriftvermerke über alle eingehenden und ausgehenden Abrechnungen anlegte und archivierte.

Es ist diese "Bürokratisierung königlicher Herrschaft", so der amerikanische Historiker William T. Turner, die es Englands Machthabern ermöglichte, unmittelbar auf die Ressourcen ihrer Ländereien zurückzugreifen und diese ihren herrschaftlichen Zwecken dienstbar zu machen. Vor allem unter Johann, so berichtet um 1200 der Chronist Richard von Devizes, ein Benediktiner im Kloster Saint Swithun in Wessex, habe die königliche Fiskalpolitik "kaum noch zu ertragende" Ausmaße angenommen. Mit dem Resultat, dass der König Adel, Kirche und bürgerlichen Mittelstand gegen sich aufgebracht und sich seinem Land zunehmend entfremdet habe. Der Geistliche wusste, wovon er redete, denn der habgierige Monarch zeigte auch im Umgang mit der Kirche wenig Skrupel. Kirchengüter wurden konfisziert und die Neubesetzung von Bischofsstühlen aufgeschoben, um möglichst lange im Genuss der Regalien zu bleiben.

Über Kreuz mit der Kirche

So dauerte es nicht lange, bis Johann auch mit dem Heiligen Vater in Rom über Kreuz lag. Entzündet hatte sich der Streit an der zu dieser Zeit leidigen Frage der Investitur: Wem kam das Recht zu, Geistliche in ihr Amt einzusetzen – der geistlichen oder der weltlichen Macht? Für Papst Innozenz III., der den papalen Machtanspruch auf die Spitze trieb, lag die Antwort klar auf der Hand: Er besetzte den vakanten Bischofsstuhl des Erzbistums Canterbury 1207 mit Stephen Langton, einem "in theologischen und rechtlichen Dingen sehr versierten Mann". Johann, über diese Anmaßung empört, reagierte prompt: Er konfiszierte Landgüter der Kirche, so lange bis es dem Papst zu bunt wurde, und er über Johanns Königreich das Interdikt verhängte. Dies hatte zur Folge, dass in England fortan keine Messe mehr gelesen werden durfte und die Toten in ungeweihter Erde ruhen mussten. Als Johann sich darüber zynisch hinwegsetzte und weiter Kirchengut beschlagnahmte, wurde er vom Papst exkommuniziert.

Mit dem Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft galt Johann als vogelfrei: Seine Untertanen waren von ihrem Treueid entbunden, und wenn sie die Waffen gegen ihn erhoben, ihn gar töteten, gingen sie straffrei aus. Johann, mit dem Rücken zur Wand, lenkte ein. 1213 bot er dem Papst an, England unter die Oberhoheit des Heiligen Vaters zu stellen. Mehr noch als sein Canossagang dürfte ihn allerdings geschmerzt haben, dass er nun auch die vielen, reichen Kirchengüter wieder herausrücken musste, die er sich unter den Nagel gerissen hatte.

Eines der vier erhaltenen Originale |

Aus den Beständen der British Library stammt dieses Originalexemplar der Magna Carta, geschrieben mit Eisengallustinte auf Pergament. Im Lauf der Zeit wurden zahlreiche Kopien an Provinzregierungen ausgehändigt. Zuletzt ist eine solche Abschrift in einem Archiv der Stadt Sandwich aufgetaucht.

Eine englische Übersetzung und das lateinische Original finden Sie unter anderem hier, eine deutsche Übersetzung hier und eine hoch aufgelöste Version dieser Abbildung hier.

Territoriale Verluste in Frankreich

Ging das Kräftemessen mit dem Heiligen Vater in Rom noch relativ glimpflich für Johann aus, musste dieser – größtenteils durch eigenes Verschulden – auf dem Feld der Außenpolitik zahlreiche herbe Rückschläge hinnehmen, zwei Drittel des Angevinischen Reichs verliert Johann im Lauf seiner Regierungszeit an Frankreich. Eine politische Dummheit entfachte den dynastischen Erbstreit zwischen England und Frankreich, und bot dem Kapetinger Philipp II. jene Gelegenheit, auf die er gewartet hatte, um die riesigen englischen Besitzungen auf französischem Boden seinem eigenen Machtbereich einzuverleiben.

Im Sommer 1200 hatte Johann, der auf einer Reise durch seine französischen Ländereien die Huldigungen der dort ansässigen Adligen entgegennahm, kurzentschlossen Isabella, die Tochter des Grafen von Angoulême, geheiratet und damit einen heftigen Streit ausgelöst, denn die Erbin der Grafschaft war Hugo von Lusignan versprochen, Repräsentant der vornehmsten Familie des Poitou und Vasall Johanns. Die Lusignan wandten sich an den französischen König Philipp II., der als Oberlehnsherr Johanns den Fall vor das Hofgericht in Paris brachte, das alsbald ein Versäumnisurteil erließ, weil Johann sich weigerte, einer Vorladung zu einem Gerichtsverfahren vor den versammelten Baronen Frankreichs nachzukommen. Diese Missachtung gegenüber seinem Obervasallen führte dazu, dass das königliche Gericht Johann seine sämtlichen französischen Lehen aberkannte.

Dies war der Beginn eines über zehn Jahre dauernden militärischen Ringens um die englischen Festlandsbesitzungen, in dessen Verlauf der englische Vasall Schritt für Schritt Ländereien an die französische Krone verlor – 1203 die Grafschaften Anjou, Maine und Touraine, 1206 die Bretagne.

Der König bittet zur Kasse

Diese Kriege kosteten Geld, viel Geld, so dass Johann die Steuerschraube kräftig anzog. Als König von England und oberster Feudalherr der adligen Kriegsleute verfügte Johann über unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Nutzung von Herrscher- und Feudalherrenrechten. "Nach althergebrachten feudalrechtlichen Gewohnheiten" waren führende Laien (Barone, Grafen, Ritter) wie Kirchenfürsten (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte) Vasallen des Königs, die sich verpflichtet hatten, ihm "Rat und Hilfe" zu geben. Das bedeutete vor allem, ihm zusammen mit ihren eigenen ritterlichen Vasallen in die Kriege zu folgen, über die sie vorher gemeinsam beraten hatten. Umgekehrt hatte der König als oberster Feudalherr die Pflicht, seine Vasallen zu "schützen", indem er ihre Rechte achtete – und auch verteidigte.

"Das Recht steht über dem König" – diesen altehrwürdigen Grundsatz galt es zu sichern

Über den unbezahlten Kriegsdienst hinaus umfasste die Lehnsbindung noch andere Aspekte, denn sie gab dem König das Recht, sich in die Angelegenheiten der großen Familien des Landes einzumischen, Ehen zu vermitteln, Vormünder für minderjährige Kinder zu bestellen und vor allem über Erbschaften zu verfügen. So ergab sich ein sensibles Gleichgewicht zwischen den Rechten des Königs und jenen der Familien, das von entscheidender politischer Bedeutung war. "Der Erfolg oder Misserfolg des Königs beruhte auf seiner Fähigkeit, Vertrauen zu gewinnen und Dienste zu belohnen", konstatiert die englische Historikerin Susan Reynolds.

"Zwar hatten sich schon lange vor Johann die englischen Könige des Feudalrechts bedient, um den Reichtum ihrer Kronvasallen zur Finanzierung ihrer eigenen Unternehmungen heranzuziehen", erklärt die an der University of Edinburgh dozierende Mediävistin Judith Green. Doch konnte sich das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall aber auch rasch abkühlen, wenn – wie im Fall Johanns – der Herrscher die "althergebrachten feudalrechtlichen Gewohnheiten" missachtete und den fiskalischen Bogen überspannte.

"Johann hatte wenig Skrupel, die Bevölkerung zur Kasse zu bitten", erklärt der englische Historiker David Starkey – und bestätigt so das in unzähligen Robin-Hood-Verfilmungen kolportierte Bild des königlichen Schurken Prinz John, der mit Hilfe seines hinterhältigen Handlangers, des Sheriffs von Nottingham, die Untertanen mit horrenden Steuern und Abgaben auspresste.

Glücklose Kriegsführung | Die Kriege auf dem Gebiet des heutigen Frankreich verschlangen Unsummen und brachten zudem nicht den gewünschten Erfolg: König Johann verlor eine Grafschaft nach der anderen, so zeigt diese Malerei aus den "Grandes Chroniques de France" (14. Jhd.) den Einfall Philipps II. in die Normandie und die Belagerung von Rouen.

Eine sehr lukrative Einnahmequelle war das so genannte Schildgeld ("scutagium"). Ursprünglich bestand die Vasallenpflicht gegenüber dem Lehnsherrn im persönlichen Kriegsdienst. Da sich die kriegerischen Aktivitäten der Plantagenets aber vorwiegend im Ausland abspielten, einigten sich Krone und Barone unter König Heinrich II. (1154-1189) darauf, die Dienstleistungspflicht durch die Zahlung einer Geldsumme abzulösen, deren Höhe sich nach der Vermögenslage des Vasallen richtete. Doch während Heinrich II. in 35 Jahren das Schildgeld fünfmal erhoben hatte, nahm dies Johann fast jährlich in Anspruch. Zum Ärger der Adligen, die immer weniger bereit waren, Mittel für einen Krieg fern der Heimat bereitzustellen, der der Rückeroberung königlicher Festlandsbesitzungen diente, an denen sie kein Interesse hatten.

Gelder in den Staatssäckel spülte auch das "relevium", eine Art Erbschaftssteuer, die der König beim Ableben eines Barons vom Erben fordern konnte. Diese Abgabe bemaß sich normalerweise nach der Größe des Besitzes des Verstorbenen. Dass in Artikel 2 der Magna Carta fortan feste Tarife für das "relevium" festgesetzt wurden, verdeutlicht, dass der ebenso prinzipien- wie zügellose Johann Abgaben über die üblicherweise festgesetzte Höhe hinaus erhob.

Schindluder trieb er auch in seiner Funktion als Schutzherr der Witwen und Waisen. Alten feudalrechtlichen Gewohnheiten zufolge stand dem König die Vormundschaft ("wardship") für minderjährige Kinder wie für die Witwen verstorbener Lehnsnehmer zu. Diese galt für die Personen und ihre Besitzungen. Da das Witwengut während der Zeit der Vakanz unter königliche Verwaltung gestellt wurde und die daraus erwirtschafteten Erträge dem königlichen Schatzamt zuflossen, hatte Johann wenig Interesse an einer baldigen Wiederverheiratung von Witwen. Als Vormund konnte er die Zeit der Verwaltung beliebig ausdehnen, da jede Eheschließung einer Mündel seiner Zustimmung bedurfte.

Wie Johann den feudalherrlichen "Schutz" für seine Zwecke missbrauchte, verdeutlicht auch Artikel 7 der Magna Carta, in dem er sich verpflichten musste, der Witwe 40 Tage lang nach dem Tod ihres Mannes ein Wohnrecht im Haus zu gewähren und ihr ohne jede Gebühr Mitgift und Witwengut zukommen zu lassen. Auf der anderen Seite gab es einen lebhaften Heiratsmarkt, aus dem Johann Kapital schlug, indem er kinderlose Witwen und reiche Erbtöchter an Meistbietende vergab. Wünschten Witwen nicht wieder zu heiraten, so hatte sich der König auch dieses Recht teuer bezahlen lassen (Artikel 8).

Wie sehr Johann insgesamt seine Einnahmen steigerte, verdeutlichen die so genannten Pipe Rolls, Abrechnungslisten des königlichen Rechnungswesens, in denen unter anderem auch über die Einnahmen aus den Feudalgebühren genau Buch geführt wurde. Aus diesen geht hervor, dass nicht nur die festen Abgaben der Grafschaften, sondern auch die direkten Steuern ("tallagia") der Städte erhöht wurden. "Unterm Strich verbuchen die Pipe Rolls einen Anstieg der Abgaben in der Regierungszeit Johanns um mehr als 1000 Prozent gegenüber der Zeit Heinrichs II.", so der an der Université de Poitiers lehrende Mediävist Martin Aurell.

Wer nicht gleich bezahlen konnte, dem wurde gestundet, doch war Johann skrupellos genug, um die Schulden zur Disziplinierung seiner Kronvasallen einzusetzen, indem er sofort und in voller Höhe eintreiben ließ, wenn ein Baron seinen Unmut erregt hatte. Die königliche Herrschaftsausübung nahm zunehmend tyrannische Züge an, längst machte das Wort vom "Angevin despotism" die Runde.

Rebellion der Barone

Die Lage spitzte sich zu, als das englische Heer beim Versuch, Johanns französische Besitzungen zurückzuerobern, am 27. Juni 1214 in der Schlacht von Bouvines in Flandern eine vernichtende Niederlage gegen Philipp II. erlitt. Als der glücklose Johann daraufhin von seinen Baronen ein erneutes Schildgeld forderte, platzte diesen der Kragen. Empört darüber, zum wiederholten Male für diesen Krieg zur Kasse gebeten zu werden, kündigte eine große Zahl von Baronen dem König die Lehnstreue auf.

Der Erzbischof von Canterbury will den "despotischen Rechtsbrecher" auf eine Garantie der Rechte festnageln

Dabei setzten sich diejenigen unter ihnen durch, die auf einen Kompromiss hinarbeiteten: Sie erreichten, dass der König nicht aus dem Land gejagt wurde, sondern dass Bedingungen für einen Ausgleich zwischen den Baronen und dem König schriftlich formuliert wurden. "Es ging 1215 also nicht um einen Umsturz der Machtverhältnisse, sondern darum, die Rechte der Feudalherren gegenüber dem Königtum zu stärken und sich diese mit Brief und Siegel garantieren zu lassen", so die englische Mediävistin Natalie Fryde.

Kopf dieser gemäßigten Linie unter den Rebellen war jener Stephen Langton, über dessen Besetzung zum Erzbischof von Canterbury Johann mit dem Papst wenige Jahre zuvor in Streit geraten war. Dieser hochgebildete und weltoffene Kleriker, der mit der Systematik des kanonischen Rechts vertraut und als Primas der englischen Kirche letztlich für die gesamte englische Kirche zuständig war, riet den Aufständischen nicht zu einem offenen Bürgerkrieg, sondern dazu, den König als "despotischen Rechtsbrecher" hinzustellen und ihn auf eine Garantie der Rechte festzunageln, die sie der Krone gegenüber besaßen. "Das Recht steht über dem König" – diesen altehrwürdigen Grundsatz aus den Tagen des angelsächsischen Königs Eduard des Bekenners (1042-1066) galt es zu sichern. König Heinrich I. (1100-1135) hatte ihn bei seiner Thronbesteigung bestätigt und den Lehensträgern versprochen, die Rechte des Adels zu beachten und sich an seine Pflichten als Feudalherr zu halten.

Der herrschsüchtige Johann jedoch will derartige Zugeständnisse partout nicht machen. Er beginnt, auf Zeit zu spielen in der Hoffnung, dass die Opposition in sich zusammenfällt. Noch sind viele der Barone unschlüssig, wollen sich nicht in die Auseinandersetzungen hineinziehen lassen. Mitunter spaltet der Konflikt auch Familien: Manche Söhne stehen auf Seiten der Rebellen, ihre Väter stützen den König.

Anfang Mai 1215 trägt Stephan Langton dem König bei einem Treffen in Schloss Windsor ein Schriftstück mit den Forderungen der Barone ("Articles of the Barons") vor – zusammen mit deren Bitte, diese mit Brief und Siegel zu bestätigen. Johann weist das Ersuchen als anmaßend und unverschämt zurück. Daraufhin kündigen ihm etwa 40 Barone ihren Lehnseid auf – eine offene Kriegserklärung.

Als sich in der Folgezeit immer mehr Ritter der Adelsfronde anschließen, und sich ihr auch noch die Stadt London mit ihren reichen Kaufleuten zur Seite stellt, sieht sich Johann schließlich zum Einlenken gezwungen. Er gibt den Forderungen der rebellierenden Barone nach und sichert diesen ihre Rechte und "alten englischen Freiheiten" in einem rechtsverbindlichen Dokument vertraglich zu.

Fesseln für das Königtum

Von den 63 Artikeln der Magna Carta Libertatum handeln mehr als die Hälfte von feudalen Beschwerden. Vor allem wandte man sich gegen die Entartung der Feudalleistungen wie etwa Erbgebühren, Lehnsvormundschaften, Heiratserlaubnis oder Schildgeld zu einem reinen Geldgeschäft. Darüber hinaus gab es aber auch Artikel, die schichtenübergreifende Relevanz besaßen. Dazu gehörte die Erklärung, dass künftig keine Steuer mehr "ohne gemeinsame Beratung des Königreichs" erhoben werden durfte (Artikel 12 und 14) – ein Grundsatz, der entscheidend zur Herausbildung des englischen Parlaments beigetragen und mehr als 500 Jahre später auch Eingang in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung gefunden hat. "No taxation without representation": Als sich vor fast 250 Jahren die englischen Kolonien in der Neuen Welt gegen das Mutterland erhoben und schließlich eine neue Nation, die Vereinigten Staaten von Amerika, gründeten, gab es für politische Denker wie Thomas Jefferson in der Magna Carta eine eindeutige Grundlage für diesen Bürgerprotest.

Zu ihren wichtigsten Klauseln gehört zweifelsohne Artikel 39, in dem jedermann Rechtsschutz gewährt wird: "Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst wie angegriffen werden […], außer durch das rechtmäßige Urteil von seinesgleichen oder durch das Gesetz des Landes", steht in schwarzen Lettern auf beigefarbener Kalbshaut. Der Satz entspricht in seinem Sinn dem Recht "Habeas Corpus" der modernen Jurisprudenz, das sich in den Verfassungen vieler heutiger Staaten findet. Wer von der Magna Carta als Freiheitsurkunde spricht, meint diesen Artikel 39, ergänzt durch den Artikel 40, in dem Johann der Käuflichkeit der Rechtsprechung abschwört und den Schutz des Eigentums garantiert. Es war das erste Mal, dass sich auch der König dem Gesetz beugen und bestimmte Rechte seiner Untertanen anerkennen musste.

Papst Innozenz III. erklärte das "schändliche und niederträchtige" Dokument für null und nichtig

Um die Einhaltung der Versprechen des Königs zu überwachen, wurde ein Gremium von 25 Baronen eingerichtet, dessen Schiedsspruch sich Johann in Artikel 61 unterwarf. Diese Wächterfunktion begründete das spätere Recht des Parlaments, die Macht des Königs zu beschränken. Bei Vertragsbruch des Königs hatten die Barone das Recht zum Widerstand.

Die Magna Carta war gewiss ein Meilenstein in der Entwicklung des Rechtsstaats, aber vom Beginn der Demokratie kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede sein, eher von Verhinderung absoluter Herrschaft der Krone. Was die "große Freiheitsurkunde" aber von anderen Rechtserklärungen der Zeit unterscheidet, ist die Tatsache, dass sie "überständisch und überregional war, und dass die in ihr gewährten Privilegien allgemeinen Charakter hatten und auf die generelle Kontrolle der Zentralgewalt gerichtet waren", so der englische Mediävist James C. Holt. Hatten sich die Barone zuvor ihre jeweils eigenen Freiheiten per königliches Einzelprivileg bestätigen lassen, traten sie nun ihrem König als Repräsentanten der gesamten Landsgemeinde ("communa totius terrae") entgegen.

Königlicher Vertragsbruch

Doch der "Katalog der Freiheiten", wie Thomas Jefferson die Magna Carta nannte, hatte gerade einmal zwei Monate lang Bestand, ehe Johann seine darin gemachten Zugeständnisse wieder verwarf. Schützenhilfe erhielt er von Papst Innozenz III. Der Mann auf dem Heiligen Stuhl, seit 1213 Johanns Lehns- und Schutzherr, erklärte das "schändliche und niederträchtige" Dokument für null und nichtig. Mit dieser Macht im Rücken wagt Johann den allerletzten Versuch, sich der Beschneidung königlicher Rechte durch die Barone zu entziehen.

Doch Rom ist weit, und die Reaktion der Barone folgt auf dem Fuß: Es kommt zum offenen Bürgerkrieg. Im September 1215 erklärt eine Gruppe mächtiger Adliger Johann für abgesetzt und bietet Englands Krone dem ältesten Sohn von Frankreichs König Philipp II. an. Kronprinz Ludwig (1187-1226) war mit Blanka von Kastilien verheiratet, die eine Nichte Johanns war und somit Ansprüche auf den englischen Thron geltend machen konnte. Mit 1200 Rittern im Gefolge landet der französische Prinz in England und rückt in London ein. Johann kämpft bis zum Spätsommer 1216 erbittert gegen seine Feinde, gewinnt aber die Herrschaft über sein Reich nicht mehr zurück – er stirbt wenig später, am 18. Oktober mit 48 Jahren, an der Ruhr.

Die Krönung Heinrichs III. | Die hier in einem Manuskript des 13. Jahrhunderts dargestellte Krönung von Johanns Sohn Heinrich erfolgte nur wenige Wochen nach Johanns Tod. Mit der Bestätigung der Magna Carta entzog er der Rebellion die Grundlage und ebnete den Weg für einen Friedensschluss mit den Baronen.

In dieser für England dramatischen Stunde wird Johanns neunjähriger Sohn Heinrich III. zum König gekrönt. Die Regierungsgeschäfte für den minderjährigen Monarchen führen Vertraute Johanns, darunter der Ritter William von Marshall (1144-1219), der im Mai 1217 bei Lincoln die Heere der rebellierenden Barone und der Franzosen besiegt. Der Grundstein für diesen Schlachtensieg wurde allerdings auf diplomatischer Ebene gelegt: Weniger als einen Monat nach Johanns Tod setzten die Berater des jungen Königs die Magna Carta erneut in Kraft – mit dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der aufständischen Barone wieder auf seine Seite trat. Für den englischen Historiker Nicholas Vincent war die Bestätigung der Magna Carta durch den jungen König "ein genialer Schachzug, um die abtrünnigen Barone wieder ins königliche Lager zurückzuholen". Damit hatte sich das Blatt zu Gunsten Heinrichs III. gewendet. Am 11. September 1217 kam es zum Frieden von Lambeth, in dem sich der französische Kronprinz Ludwig verpflichtete, England zu verlassen und auf seinen Anspruch auf die Krone Englands zu verzichten.

Die Magna Carta wäre ein tot geborenes Kind geblieben, wenn sie nicht unter den nachfolgenden Königen immer wieder bekräftigt worden wäre: bis zum 17. Jahrhundert insgesamt 32-mal. Zudem wurde sie seit dem 13. Jahrhundert wiederholt einer größeren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Nicht zuletzt dadurch wird die "große Freiheitsurkunde" zu einer Grundlage des englischen Verfassungsrechts. Noch unter Johanns Nachfolger Heinrich III. (1216-1272) werden die Weichen für eine institutionalisierte Beratung des Königs und die Einführung der konstitutionellen Monarchie gestellt. 1258 muss sich der König künftig bei allen wichtigen Angelegenheiten von einem Parlament beraten lassen, das von 24 Hochadligen gebildet wird. Sieben Jahre später setzt sich der vormalige Adelsrat erstmals auch aus frei gewählten Vertretern der Städte und des Landadels zusammen, die den König beraten und Steuern bewilligen.

Die Magna Carta steht am Anfang einer langen politischen Entwicklung in England, während der die Rechte des Königs Schritt für Schritt beschnitten und dessen Exekutivgewalt immer stärker durch parlamentarische Kontrolle eingeschränkt wurde. Das Ende dieser Entwicklung markiert die "Bill of Rights" aus dem Jahr 1689, in der sich König Wilhelm III. verpflichtete, Gesetze fortan nur noch gemeinsam mit den Volksvertretern zu erlassen.

Doch die Strahlkraft der Magna Carta reichte weit über die Insel hinaus. Sie beeinflusste die Lehre der Staatsphilosophen John Locke und Jean-Jacques Rousseau, wonach jede Regierung die Rechte ihrer Bürger zu schützen habe: Gedanken, die sowohl die amerikanische als auch die Französische Revolution stark beeinflussten – und die Entwicklung der westlichen Demokratien insgesamt. Als erste schriftliche Ausformulierung der grundlegenden Freiheitsrechte jedes Menschen ist die 800 Jahre alte Magna Carta Libertatum – und insbesondere ihr Artikel 39 – zur Ikone der Freiheit geworden. Bleibt zu hoffen, dass die "große Urkunde der Freiheiten" auch für die nächsten 800 Jahre von der Notwendigkeit kündet, die Macht der Regierenden in Grenzen zu halten.

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