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Tanker »Arctic Metagaz«: Was passiert mit dem havarierten Frachter und wer ist zuständig?

Ein russischer Tanker treibt ohne Besatzung im Mittelmeer. Sollte er sinken, droht der Region eine Umweltkatastrophe. Doch die Rechtslage auf hoher See ist vielschichtig.
Ein verrostetes und beschädigtes Schiff treibt auf dem offenen Meer. Die Struktur des Schiffs ist stark beschädigt, mit sichtbaren Roststellen und zerstörten Aufbauten. Das Wasser um das Schiff ist ruhig, und der Himmel ist bewölkt. Das Bild vermittelt den Eindruck von Verlassenheit und Verfall.
Die USA und die Europäische Union rechnen den beschädigten Gastanker »Arctic Metagaz« der russischen Schattenflotte zu.

Seit Anfang März 2026 treibt ein havarierter russischer Tanker unbemannt durch das zentrale Mittelmeer zwischen Italien und Libyen, südwestlich von Malta. Seine genaue Position ist unbekannt. Es gibt kaum verifizierte Informationen, ebenso fehlen öffentlich zugängliche Satellitendaten oder aktuelle Bilder aus der Luft. Angeblich führt er rund 700 Tonnen Schweröl und mehr als 60 000 Tonnen Flüssiggas mit sich, die in den derzeit noch intakten Teilen des Rumpfs lagern. Doch Berichten zufolge neigt sich das Schiff immer stärker zur Seite. Die maltesischen Schifffahrtsbehörden warnen seit Tagen, der Tanker könne andere Schiffe gefährden. Sollte er sinken, droht eine ökologische Katastrophe enormen Ausmaßes mit lang anhaltender Umweltverschmutzung.

Der Gastanker »Arctic Metagaz« gehört womöglich zur russischen Schattenflotte, einem Netzwerk von Schiffen, mit denen Russland die Sanktionen gegen Öl- und Gasexporte umgehen will. Das Schiff soll im Februar 2026 vom russischen Hafen Murmansk abgelegt haben. Russland wirft der Ukraine vor, es mit Wasserdrohnen angegriffen zu haben. Die ukrainische Regierung hat den Vorfall bislang nicht kommentiert. Die 30-köpfige Besatzung konnte gerettet werden.

Wer aber ist für die Bergung des Schiffes und die dadurch entstehenden Kosten verantwortlich? Das sei aus rechtlicher Sicht vielschichtig und schwer abschließend zu beurteilen, erklärt Valentin Schatz gegenüber »Spektrum«. Der Rechtswissenschaftler ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht mit besonderem Fokus auf Umwelt- und Seerecht an der Leuphana Universität Lüneburg. »Russland als Flaggenstaat ist völkerrechtlich grundsätzlich für die Sicherheit des Schiffes und die Verhinderung von Umweltauswirkungen zuständig. Es wäre allerdings an erster Stelle die Zuständigkeit des Eigners, eine Bergung zu organisieren und zu finanzieren.« Ob dies geschehe, sei aber fraglich, da das Schiff als Teil der russischen Schattenflotte womöglich überhaupt nicht ordnungsgemäß versichert sei.

Unklare Gefahrenlage

Klaus Ramming, Vorsitzender des Deutschen Vereins für Internationales Seerecht, bestätigt diese Einschätzung. Solange das Schiff auf hoher See sei, müsse der Flaggenstaat – also Russland – Maßnahmen ergreifen, um eine Umweltkatastrophe abzuwenden. Die in der Nähe befindlichen Küstenstaaten könnten dort nichts gegen seinen Willen tun. Sie dürften aber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn das beschädigte Schiff in ihre ausschließliche Wirtschaftszone hineintreibe. Als ausschließliche Wirtschaftszone bezeichnet man Meeresgebiete, die bis zu 200 Seemeilen vor der Küste des jeweiligen Staats liegen.

Sollten Russland und der Eigner des Schiffes selbst weder willens noch in der Lage sein, die Bergung zu organisieren und zu bezahlen, führt Valentin Schatz weiter aus, dürfen die betroffenen Küstenstaaten auf Grundlage des Wrackbeseitigungsübereinkommens aktiv werden. »Es ist dann aber möglich, dass sie die Kosten tragen und es nicht schaffen, diese vom Eigner oder dessen Versicherung erstattet zu bekommen«, sagt er. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Wie schädlich Schweröl auf marine Ökosysteme wirkt, zeigen zahlreiche vergangene Öllecks und Havarien

Welche Gefahr derzeit wirklich von dem Schiff ausgeht, ist unklar. So sagte der Schiffbauingenieur Sören Ehlers von der TU Hamburg gegenüber der »Zeit«, dass er eine Detonation für eher unwahrscheinlich halte. Das Schiff explodiere nicht direkt, wenn es irgendwo anstoße. Da die Wände der Tanks große Temperaturunterschiede aushalten müssen, seien sie sehr flexibel ausgelegt. Bei einer Kollision mit einem anderen Schiff müsste dieses mehrere Meter weit in solch einen Tank hineinfahren, bis er Schaden nehme.

Wird Flüssiggas durch Lecks freigesetzt, wandelt es sich bei normalen Außentemperaturen in Erdgas um. Weil dieses leichter ist als Luft, verflüchtigt es sich schnell. Erdgas sei zudem in der Regel nicht selbstentzündlich, sagt Ehlers. Es brauche einen externen Zündfunken und ein bestimmtes Mischungsverhältnis mit der Luft. Während etwa Wasserstoff bereits bei niedriger Konzentration in der Luft brennbar sei, treffe das auf Erdgas nicht zu.

Der Treibstoff an Bord könnte das größere Problem darstellen, wie auch Ramming betont. Wie schädlich Schweröl auf marine Ökosysteme wirkt, zeigen zahlreiche vergangene Öllecks und Havarien. Nach Informationen der italienischen Nachrichtenagentur Ansa befinden sich Einheiten der italienischen Marine in der Nähe des Tankers, um ihn an einen anderen Ort zu schleppen und, falls erforderlich, gegen Umweltverschmutzungen vorzugehen. Zu den Überlegungen gehört zudem, die »Arctic Metagaz« weiter hinaus auf die offene See zu schleppen. Derzeit scheinen weder Malta noch Italien Interesse daran zu haben, das stark beschädigte Schiff in ihre Häfen zu holen.

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