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Gentechnologie: DIe Sicherheit muß auch in Entwicklungsländern gewährleistet sein

Das Ergebnis einer Studie zu Potentialen und Risiken der Gentechnologie in den Entwicklungsländern, die im Auftrag des Umweltbundesamtes von der AgroBiotechConsult, Hannover, erstellt wurde, ist nun veröffentlicht worden. Die Experten weisen darauf hin, daß es nur in wenigen Entwicklungsländern, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt werden, bisher einen rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Gentechnologie gibt. Deshalb besteht die Gefahr, daß die Entwicklungsländer zum Experimentierfeld für gentechnisch veränderte Organismen werden. Meist werden die Freisetzungen von multinationalen Konzernen aus Industrieländern vorgenommen. Diese weichen in die Entwicklungsländer aus, weil die Sicherheitsanforderungen in den Industrieländern hoch sind. Dringend erforderlich ist daher das bisher noch nicht verabschiedete weltweit gültige Protokoll zur biologischen Sicherheit im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt. Das Protokoll soll Sicherheitsregeln für die grenzüberschreitende Verbringung, Handhabung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Untersucht wurden zwanzig Entwicklungsländer, von denen nur Mexiko, Brasilien, Costa Rica und die Philippinen bereits eine gute rechtliche Grundlage für die Gentechnologie geschaffen haben. Die in englischer Sprache erschienene Studie "Transgenic Crops in Developing Countries" zeigt, daß die Nutzung der Gentechnologie zur Bekämpfung von Hunger, Krankheit und Armut in den Entwicklungsländern noch in weiter Ferne liegt (Bestellmöglichkeit beim Umweltbundesamt gegen Gebühr). Die Kapazitäten in den untersuchten Ländern, selbst moderne biotechnologische und gentechnische Methoden zur Verbesserung der Kulturpflanzen oder Entwicklung neuer Diagnostika und Medikamente anzuwenden, sind gering. Ein nennenswerter Beitrag für die Verbesserung der Lebensumstände in diesen Ländern kann damit zur Zeit nicht erreicht werden. Dafür fehlt es an Geld sowie an ausreichender technischer und wissenschaftlicher Kooperation zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.

So erfolgt die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Entwicklungsländern nur zu einem geringen Anteil durch die Entwicklungsländer selbst. In den meisten Fällen sind dafür multinationale Konzerne aus den Industrieländern verantwortlich.

Es ist zu befürchten, daß nur wenige Entwicklungsländer zukünftig in der Lage sein werden, eigene funktionierende Systeme im Bereich der biologischen Sicherheit aufzubauen. Der Schutz der biologischen Vielfalt in diesen Ländern und ihre nachhaltige Nutzung können dadurch nicht gewährleistet werden. Vielmehr ist ein Know how-Transfer von den Industrie- zu den Entwicklungsländern notwendig, zum Beispiel durch die Unterstützung der Ausbildung von Wissenschaftlern. Die Risiken durch freigesetzte transgene Pflanzen werden von den Entwicklungsländern nur unzureichend erfaßt. Das Wissen um die ökologischen Zusammenhänge ist in den meisten der untersuchten Länder gering. Für die in Europa und Nordamerika verbreitet angebauten Nutzpflanzen Kartoffel und Mais liegen zwar Daten zum ökologischen Verhalten vor, so daß eine Schätzung der Folgen gentechnischer Veränderungen möglich ist. Jedoch liegen keine entsprechenden Bewertungen für Nutzpflanzen wie Cassava, Süßkartoffel und Banane vor, die für die Ernährung in den Entwicklungsländern von großer Bedeutung sind. Eine Bewertung der Folgen der Freisetzung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen ist daher nicht möglich.

Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über biologische Vielfalt in Jakarta 1995 wurde eine internationale Arbeitsgruppe einberufen, die den Entwurf eines Protokolls über biologische Sicherheit ausarbeiten sollte. Laut Mandat soll das Protokoll die grenzüberschreitende Verbringung, Handhabung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen regeln. Diese Punkte sind insbesondere für die Entwicklungsländer wichtig. Die Verhandlungen zum Abschluß des Protokolls im Februar 1999 im kolumbianischen Cartagena de Indias führten aber noch nicht zu einer Einigung der Vertragsstaaten. Die Verhandlungen wurden vertagt. Die nächste Verhandlungsrunde findet im Januar 2000 in Montreal statt, wobei weiterhin ungewiss ist, ob es dann zu einer Verabschiedung des Protokolls kommen wird.

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