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Forschungspolitik: Bundesrat stimmt Novelle des Hochschulrahmengesetzes zu

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die dauerhafte Einführung der Juniorprofessur in Deutschland gegeben. Damit werde vom 1. Januar 2005 an für den wissenschaftlichen Nachwuchs endlich wieder die notwendige Rechtssicherheit für ihre frühe Selbstständigkeit in Forschung und Lehre geschaffen, begrüßte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn die Entscheidung. Das Erfolgsmodell Juniorprofessur sei gesichert.

Die Juniorprofessur ist bereits in zehn Landeshochschulgesetzen verankert. Nach der Entscheidung im Bundesrat kann sie nun auch in den übrigen Bundesländern eingeführt werden. Bundesweit gibt es derzeit über 620 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Rund 15 Prozent der Juniorprofessuren seien mit Jungforscherinnen und Jungforschern aus dem Ausland besetzt. Es liege allerdings in der Verantwortung der Universitäten, wie die Reform letztendlich umgesetzt werde.

Weiterhin kritisierte die Bildungsministerin, dass die Entscheidung über den Pakt für Forschung sowie den Aufbau von Spitzenuniversitäten vertagt wurde. Dies war nach einem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin damit begründet worden, dass die Verhandlungen über die Föderalismusreform noch nicht abgeschlossen seien. Bulmahn sieht die beiden Projekte allerdings nicht von den Diskussionen um die Zuständigkeiten in der Bildung betroffen, sie seien schon heute realisierbar.

Der Pakt sollte großen Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen bis 2010 jährlich mindestens drei Prozent mehr Gelder zusichern, was schon im kommenden Jahr ein Mehr an 150 Millionen Euro bedeutet hätte. Die Eliteförderung und die Finanzierung der Spitzenforschungszentren soll bis 2011 mit zusätzlich 1,9 Milliarden Euro unterstützt werden, wovon der Bund 75 Prozent zu tragen hätte.

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