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Forschungspolitik: Bundesverfassungsgericht erklärt Studiengebührenverbot für nichtig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass die Regelungen der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften nichtig sind. Dem Bundesgesetzgeber fehle dafür das Gesetzgebungsrecht. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über eine Einführung von Studiengebühren nun bei den einzelnen Ländern liegt. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn appellierte allerdings an die Länder, keine vorschnellen Alleingänge zu machen, ohne vorher Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung sichergestellt zu haben. Man werde außerdem die Urteilsbegründung sehr genau prüfen.

Gebührenregelungen und Studierendenschaften fallen zwar dem Gericht zufolge durchaus in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Allerdings bestehe ein Gesetzgebungsrecht nur dann, wenn durch eine entsprechende Regelung gleichwertige Lebensbedingungen hergestellt oder gesichert werden müssten oder es um die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse geht. Diese Punkte seien aber nicht gegeben, entschieden die Richter, weshalb auch keine Regelungen auf Bundesebene erlassen werden könnten.

Ein Bundesgesetz wäre beispielsweise erst dann zulässig, wenn sich abzeichnete, dass uneinheitliche Studiengebühren die gleichwertigen Lebensbedingungen verletze, indem sie die Bewohner einzelner Bundesländer gegenüber anderen benachteilige. Dafür gebe es aber keine hinreichenden Anhaltspunkte, da Studiengebühren in den bisher diskutierten Höhen im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten nur von geringer Bedeutung seien und daher für die Wahl des Studienortes kaum eine Rolle spielten. Außerdem läge es dann bei den Ländern, sollte dieses Rechtsgut der gleichwertigen Lebensverhältnisse verletzt werden, einkommensschwache Bevölkerungskreise entsprechend zu unterstützen, damit auch ihnen die gleichen Bildungschancen offen stünden.

Die Forderung nach einer bundesweiten Studierendenvertretung lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass Bundesregierung und Bundesgesetzgeber wohl auch ohne eine bundesweit institutionalisierte Interessenvertretung Studierender in der Lage seien, Problemlagen und Sachgegebenheiten angemessen erfassen und bewältigen zu können. Damit liegt es nun ebenfalls in der Verantwortung der Länder, an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften einzurichten. Bildungsministerin Bulmahn hält solche Organisationen für eine demokratische Selbstverständlichkeit, die neben einer institutionellen Absicherung schließlich auch erhebliche Beratungs- und Betreuungsleistungen erbrächten.

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