Cybermobbing: »Wer nichts sagt, signalisiert Zustimmung«

Frau Gaumann, früher standen Beleidigungen an den Türen von Schultoiletten, heute verbreiten sie sich binnen Sekunden in WhatsApp-Gruppen oder unter TikTok-Followern. Ist die virtuelle Welt noch grausamer?
Teilweise kann sie das sein, allein durch die potenziell enorme Reichweite, die ein einziges Foto oder ein Kommentar haben kann. Weil das Mobiltelefon immer dabei ist, kann Cybermobbing rund um die Uhr stattfinden, wohingegen Mobbing in der realen Welt meist mit Schulschluss endet. Die Übergänge sind jedoch fließend: Was im Klassenraum beginnt, setzt sich nach der Schule online fort.
Was ist Cybermobbing eigentlich genau?
Die Definition ist lose und umfasst verschiedene Formen digitaler Gewalt, das heißt: wenn eine oder mehrere Personen eine andere im Netz beleidigen, bloßstellen, belästigen oder bedrohen. Es gibt Überschneidungen, etwa mit sexualisierter Gewalt, wenn jemand beispielsweise Fotos aus der Sportumkleide verbreitet und dadurch die Intimsphäre verletzt. Oder mit Hass im Netz, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität herabgewürdigt werden. Cybermobbing findet nicht nur bei Kindern und Jugendlichen statt. Es kommt auch bei Erwachsenen vor, zum Beispiel unter Arbeitskollegen oder in Sportvereinen.
Was passiert dabei konkret?
Cybermobbing hat viele Formen. Das können angstmachende oder beleidigende Nachrichten sein, die die Täterinnen oder Täter teils auch anonym verschicken. In unseren Beratungsanfragen sind uns Dinge untergekommen wie: Morgen nach der Schule mach’ ich dich fertig! Oder: Geh sterben, du hässliche Kuh! So etwas kann verstörend sein. Manche laden Fotos oder Videos bei TikTok, YouTube und Instagram hoch – vorzugsweise solche, die der Person peinlich sind – , um sich darüber lustig zu machen. Jemanden bewusst aus einem Gruppenchat auszuschließen, gilt ebenfalls als Cybermobbing. Es gibt WhatsApp-Gruppen mit Namen wie »Alle außer Anna« oder »Philipp ist doof«, die nur dazu da sind, um über jemanden herzuziehen. Beliebt ist auch, Fotos in Sticker umzuwandeln und sie dann über WhatsApp zu verbreiten. Manche erstellen Fake-Profile unter dem Namen der Person, um sie in einem schlechten Licht darzustellen, bearbeiten oder montieren Bilder. Oder man zieht über ein Foto oder Video her, das die betroffene Person selbst geteilt hat.
In der physischen Welt müssen Angriffe wiederholt stattfinden, um als Mobbing zu gelten. Trifft das auch im digitalen Raum zu?
Weil sich Inhalte im Netz in Sekundenschnelle verbreiten und kaum vollständig löschen lassen, kann man schon bei einem einzigen Vorfall von Mobbing sprechen. So groß kann die schädigende Wirkung sein.
»Im digitalen Raum fehlt das direkte Feedback. Man ist anonymer. Dadurch sinkt die Hemmschwelle«
Vielleicht meint es jemand gar nicht böse und glaubt, einen harmlosen Scherz zu machen.
Es kommt vor, dass Menschen unbedacht handeln und jemanden dabei tief treffen. Beim analogen Mobbing im Klassenzimmer bekommt man die Reaktion sofort mit. Das Opfer ist verletzt, wütend oder fängt vielleicht an zu weinen. Man sieht unmittelbar, was das eigene Verhalten bewirkt, und merkt vielleicht, man hat eine Grenze überschritten. Im digitalen Raum fehlt das direkte Feedback. Man ist anonymer. Dadurch sinkt die Hemmschwelle. Hinzu kommen Gruppendynamiken: Ein dummer Spruch ist per Klick gelikt, das peinliche Foto binnen Sekunden geteilt, der nächste beleidigende Kommentar schnell geschrieben. So kann sich die Situation hochschaukeln.
Wie häufig ist Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen?
Es ist kein Randphänomen, sondern Alltag. 2024 hat eine Studie vom Bündnis gegen Cybermobbing in Kooperation mit der Barmer Ersatzkasse ergeben, dass 18,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 7 und 20 Jahren schon einmal betroffen waren, also knapp jede fünfte Person. Die Tendenz ist steigend, 2022 waren es noch 16,7 Prozent. Rechnerisch gesehen gibt es in jeder Klasse Opfer.
Wie können Eltern ihren Kindern helfen?
Es ist wichtig, sein Kind emotional zu unterstützen. Eltern reagieren manchmal mit Schuldzuweisungen, weil sie selbst schockiert oder überfordert sind. Manche können mit den neuen Medien wenig anfangen. Sie sagen Dinge wie: Weshalb hast du auch so ein Foto von dir geteilt? Kein Wunder, dass andere darüber herziehen! Oder: Was willst du überhaupt auf diesen Plattformen? Besser sollte man vermitteln: Ich stehe hinter dir. Niemand hat das Recht, dich zu verletzen. Sein Kind ernst zu nehmen, bedeutet auch, zu fragen: Wie geht es dir damit? Was manche recht gut wegstecken, kann andere tief treffen.
Was, wenn das Kind sich seinen Eltern gar nicht anvertrauen will?
Vertrauenspersonen können auch Freunde, Lehrkräfte, ältere Geschwister oder Schulpsychologen sein. Betroffene können sich außerdem an Online-Beratungsstellen wenden. Wir bei JUUUPORT bieten ebenfalls anonyme Erstberatung an. Unsere Ehrenamtlichen, die Scouts, sind zwischen 14 und 25 Jahre alt und nahe an der Lebenswelt der Betroffenen. Sie kennen die Plattformen und verstehen aktuelle Trends. Gespräche können dadurch auf Augenhöhe stattfinden, so wie unter Freunden. Das ist etwas anderes, als wenn ein viel älterer Pädagoge oder ein Psychologe gegenübersitzt, der noch nie von Snapchat gehört hat und mit TikTok nichts anfangen kann.
Webtipps
- Anleitung für rechtssichere Screenshots:https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/
- Onlinewachen der Polizei:https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
- Tipps zum Umgang in der »Cybermobbing Leichte Hilfe App«:https://www.klicksafe.de/materialien/cyber-mobbing-leichte-hilfe-app
- Die Nummer gegen Kummer für Betroffene und Eltern:https://www.nummergegenkummer.de
- Anonyme Online-Beratung durch Jugendliche und junge Erwachsene:https://www.juuuport.de
- Rechtsberatung und mehr:https://hateaid.org
- Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Eltern:https://www.klicksafe.de
- Übersicht über Beratungsstellen:https://buendnis-gegen-cybermobbing.de/hilfe.html
Was würde so ein Scout raten – was sollte man als Opfer keinesfalls tun?
Es ist wichtig, nicht zurückzuschießen. Gegenreaktionen verschärfen die Situation. Man kann ruhig und klar verdeutlichen: Hier wurde eine Grenze überschritten, ich möchte das nicht.
Gibt es Fälle, die man ignorieren kann?
Es ist wichtig, Cybermobbing nicht einfach hinzunehmen. Im Umgang gibt es natürlich Abstufungen. Wenn Kinder und Jugendliche die Fälle nicht selbst auflösen können, sollten Eltern das Gespräch suchen – nicht unbedingt mit den Eltern der Täter, denn diese neigen dazu, ihre Kinder zu verteidigen. Eher sollte man Lehrer oder Schulpsychologen ansprechen. Manchmal braucht es externe Beratung oder man muss die Polizei einschalten.
Darf ein Opfer auch mal zu Hause bleiben, wenn es besonders schlimm verletzt wurde?
Mit einer Krankschreibung geht das, wenn die psychische Belastung groß ist. Aber man sollte bedenken: Beim Cybermobbing ist der digitale Raum der Tatort. Dem entkommt man nicht, indem man der Schule fernbleibt.
Was kann man technisch tun?
Öffentliche Social-Media-Profile lassen sich auf ›privat‹ stellen. Täter kann man blockieren. Auf den meisten Plattformen kann man Mobbing auch melden. Teilweise ist es sinnvoll, Gruppen oder Plattformen zu verlassen, um sich Beleidigungen nicht mehr auszusetzen, oder das Mobiltelefon für einen Nachmittag oder ein Wochenende abzuschalten, um Abstand zu gewinnen. Der Vorteil bei Cybermobbing gegenüber analogem Mobbing ist, dass man Beweismaterial hat.
Sie meinen Screenshots von fiesen Kommentaren oder peinlichen Fotos?
Genau. Will man Anzeige erstatten, sind rechtssichere Screenshots wichtig, die vor Gericht oder bei der Polizei als Beweismaterial gelten. Es muss der Kontext, der gesamte Kommentar oder Chatverlauf sichtbar sein, ebenso wie Datum, Uhrzeit, Benutzernamen, möglichst auch Plattform und URL. Die Organisation HateAid hat einen Leitfaden erstellt, um rechtssichere Screenshots zu erstellen. Geht es nur darum, mit Tätern, deren Eltern oder Lehrkräften ins Gespräch zu kommen und sie auf das Cybermobbing aufmerksam zu machen, genügen natürlich einfache Screenshots.
Wann sollte man Cybermobbing anzeigen?
Das muss man von Fall zu Fall entscheiden. Die erwähnten Beratungsstellen können dabei helfen. In Deutschland gibt es noch kein Cybermobbing-Gesetz, anders als zum Beispiel in Österreich. Immerhin gibt es inzwischen einen Gesetzesentwurf. Aber auch ohne Gesetz beinhaltet Cybermobbing oft mehrere Straftatbestände. Dazu zählen Bedrohung, Stalking, Beleidigung, Nötigung, Erpressung, sexuelle Belästigung und das Veröffentlichen von Fotos oder Videos ohne Zustimmung. Man kann Cybermobbing auch online der Polizei melden. Eine Anzeige ist also möglich …
… aber ist sie auch sinnvoll?
Nicht immer. Für Betroffene kann ein Strafverfahren emotional belastend oder retraumatisierend sein. Und leider sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden oft nicht ausreichend auf digitale Gewalt vorbereitet. Das kann sich darin äußern, dass sie Opfer nicht ernst nehmen oder nicht wissen, wie sie solche Fälle am besten nachverfolgen. Nicht immer führen Anzeigen zu einer Anklage oder Verurteilung.
Gibt es Fälle, die man unbedingt der Polizei melden sollte?
Obwohl Anzeigen nicht immer zu einer Anklage oder Verurteilung führen, sollte man Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing anzeigen, am besten mit Unterstützung einer Vertrauensperson. Denn nur so wird allen Beteiligten klar, dass auch im Netz Regeln gelten.
»Ziel ist immer, dass die Täterinnen und Täter verstehen, was sie angerichtet haben, und Wege finden, es wiedergutzumachen«
Täterinnen oder Täter unter 14 Jahren sind noch gar nicht strafmündig, oder?
Genau. Statt einer Strafe geht es hier meist darum, Verantwortung zu übernehmen. Auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren stehen Erziehungsmaßnahmen und Wiedergutmachung im Vordergrund. Das kann unterschiedlich aussehen: Sozialstunden, ein Anti-Gewalt-Training, ein Täter-Opfer-Ausgleich oder ein moderiertes Gespräch, in dem beide Seiten ihre Perspektive schildern. Ziel ist immer, dass die Täterinnen und Täter verstehen, was sie angerichtet haben, und Wege finden, es wieder gutzumachen.
Kann es für Opfer sinnvoll sein, die Schule zu wechseln – und für Schulleitungen, Täter von der Schule zu verweisen?
Beides ist möglich. Vorher sollte man den Fall aber aufarbeiten. Schlimmstenfalls haben Täter sonst vier Wochen »schulfrei« und machen danach einfach weiter oder suchen sich ein neues Opfer. Und: Diffamierende Bilder oder Videos machen auch schulübergreifend schnell die Runde. Wenn Opfer die Schule wechseln, ohne dass eine Aufarbeitung stattgefunden hat, finde ich das besonders tragisch – in der Realität passiert das leider häufig. In den Schulen fehlen oft Lehrkräfte, die auf solche Themen vorbereitet sind. Viele wissen nicht sicher, wie sie mit Cybermobbing umgehen sollten, und haben keine Vorgehensweisen etabliert.
Wie kann man Cybermobbing aufarbeiten?
Man sollte Cybermobbing nie ignorieren, es gibt jedoch Abstufungen im Vorgehen. Die ganze Klasse sollte eingebunden werden. Ein etablierter Weg ist der No-Blame-Approach. Hier verzichtet man vollständig auf Strafen. Vertrauenslehrer, Sozialpädagogen oder Schulpsychologen führen nach einem festen Verfahren Einzel- und Gruppengespräche mit allen Beteiligten – dazu zählen auch Bystander, also diejenigen, die das beobachtet, sich aber herausgehalten haben. Gemeinsam entwickeln sie Ideen, um die betroffene Person künftig zu schützen. Die Erfolgsquote ist mit über 80 Prozent hoch.
Angenommen, ein Kind bekommt mit, dass ein Mitschüler oder eine Mitschülerin im Netz fertiggemacht wird. Was kann es tun?
Es ist wichtig, nicht einfach wegzuschauen. Wer nichts sagt, signalisiert Zustimmung – auch wenn das gar nicht so gemeint ist. Wer sich traut, kann öffentlich eingreifen und zum Beispiel sagen: Das ist jetzt nicht mehr lustig, lass das bitte. Kinder und Jugendliche können so häufig selbst dafür sorgen, dass sich die Situation entspannt. Viele haben aber Angst, sich offen auf die Seite des Opfers zu stellen, denn es besteht das Risiko, das nächste Opfer zu werden. Dann hilft auch eine Direktnachricht. Man kann beispielsweise schreiben: Hey, ich finde das nicht okay, was hier passiert. Brauchst du Hilfe? Und Eltern sollten Lehrkräfte informieren und sicherstellen, dass das Thema in der Schule ernst genommen wird.
Was sind Warnsignale, dass das Kind therapeutische Unterstützung benötigt?
Manche Kinder haben Angst, zur Schule zu gehen, ziehen sich von Freunden zurück oder meiden Mobiltelefon und Internet – also die Orte, an denen das Cybermobbing stattfindet. Auch körperliche Symptome wie Rücken-, Kopf- oder Bauchschmerzen können Warnsignale sein, ebenso wie Schlafprobleme oder Appetitlosigkeit. Cybermobbing kann schwerwiegende Folgen haben, zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. Wenn körperliche oder psychische Probleme über längere Zeit anhalten, sollten Eltern aufmerksam werden. Der Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing zufolge hatte ein Viertel der Betroffenen aufgrund von Cybermobbing Suizidgedanken. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein, Hilfe anzubieten und eventuell den Kontakt zu einer Beratungsstelle oder einem Therapeuten oder einer Therapeutin herzustellen.
Und was tut man, wenn das eigene Kind Täter geworden ist?
Eltern von Tätern können ebenfalls Beratungsangebote wie die Nummer gegen Kummer oder die bke-Elternberatung in Anspruch nehmen. Viele reagieren automatisch mit Abwehr, um ihr Kind zu schützen. Doch es ist wichtig, die negative Rolle des eigenen Kindes anzuerkennen. Gespräche helfen, die Gründe für das Verhalten zu verstehen. Sie reichen von Langeweile oder dem Versuch, Unsicherheit zu überspielen, über Angst, selbst Opfer zu werden, bis hin zu Machtbedürfnissen und Vorurteilen. Das Verhalten sollte Konsequenzen haben, um sicherzustellen, dass es sich nicht wiederholt. Das kann eine öffentliche Entschuldigung sein oder ein privater Brief an das Opfer. Entscheidend ist, was dem Opfer hilft und zur Wiedergutmachung beiträgt.
Tipps zum Umgang mit Cybermobbing
- Ruhe bewahren: Es ist verständlich, dass Opfer und deren Eltern schockiert sind. Doch man sollte nicht überstürzt handeln oder mit Gegenangriffen reagieren. Es ist wichtig, Grenzen zu setzen: Bis hierhin und nicht weiter. Eltern sollten ihren Kindern vermitteln, dass sie hinter ihnen stehen, aber auch akzeptieren, wenn diese nicht über alle Details des Mobbings sprechen wollen. Vorwürfe wie »Warum hast du denn so ein Foto von dir geteilt?« schaden dem Vertrauensverhältnis.
- Technische Möglichkeiten nutzen: Täterinnen und Täter lassen sich blockieren, Profile auf privat stellen, beleidigende Inhalte melden. Die Initiative klicksafe hat zusammengetragen, wie man auf diversen Plattformen Fälle melden kann. Die Organisation HateAid informiert, wie sich rechtssichere Screenshots erstellen lassen.
- Gespräch suchen: Vertrauenspersonen können Freunde, ältere Geschwister, Eltern, Lehrer, Schulpsychologen oder Schulsozialarbeiter sein. Ob ein direkter Austausch mit der Täterin oder dem Täter sinnvoll ist, hängt vom individuellen Fall ab. Meist ist es keine gute Idee, wenn die Eltern eines Opfers die Eltern der Täter ansprechen: Diese neigen dazu, ihre Kinder zu verteidigen – und dann verhärten sich die Fronten. Besser, man wendet sich gemeinsam mit seinem Kind an die Schule oder eine Beratungsstelle und überlegt gemeinsam weitere Schritte.
- Rat bei Expertinnen und Experten suchen: Betroffene und deren Eltern reagieren – verständlicherweise – oft emotional. Daher ist es wichtig, sich unabhängig beraten zu lassen. Viele Schulen haben Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen, die bei Cybermobbing unterstützen. Das Bündnis gegen Cybermobbing hat zahlreiche Anlaufstellen zusammengetragen. Die Nummer gegen Kummer ist rund um die Uhr erreichbar, für Kinder ebenso wie für Eltern. Auch die bke-Onlineberatung bietet Unterstützung für Betroffene sowie deren Eltern. Auf JUUUPORT beraten ehrenamtliche »Scouts« Jugendliche anonym und auf Augenhöhe. Auch der Weiße Ring berät oder vermittelt Kontakte zu Anwälten oder Psychologen.
- Polizei einschalten: Bei schweren Fällen von Cybermobbing sollte man Anzeige erstatten. Das geht auch im Internet über die Onlinewachen der Polizei. Je nach Situation können verschiedene Straftatbestände greifen, etwa Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Stalking oder Verletzung der Privatsphäre.
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