Check beim Kinderarzt: Darum geht es bei der neuen U-Untersuchung für Neun- bis Zehnjährige

Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen.
Ein Überblick, was das für Eltern und Kinder bedeutet.
Was wird untersucht?
Im Fokus der Untersuchung sollen vor allem mögliches Übergewicht, körperliche Aktivität, Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten der Kinder stehen. »Speziell für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin«, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen, Bewegungsmangel wiederum Übergewicht begünstigen.
Vorgesehen sei eine ausführliche Anamnese, bei der etwa die Eltern zu bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt würden. Neu in der U10 sei außerdem ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die auch das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Der Fragebogen soll vorab von den Eltern ausgefüllt werden.
Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder ob es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe. Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Zahl der Impfungen gegen HPV (Humane Papillomviren) zu erhöhen. Die Viren können Krebs auslösen, eine Immunisierung wird inzwischen sowohl Mädchen als auch Jungen empfohlen.
Der G-BA hat zusätzlich beschlossen, die Befunde der Jugenduntersuchung J1 im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) festzuhalten.
Ab wann gibt es die U10 für alle?
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft. Danach wird innerhalb von sechs Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung starten.
Welche Untersuchungen wurden bislang von den Kassen gezahlt?
Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung: U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem fünften Geburtstag. Außerdem wird die Jugenduntersuchung J1 von den Krankenkassen gezahlt, die im Alter von 12 bis 14 Jahren erfolgt.
Gab es nicht bereits eine U10 und eine U11?
Ja, als zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen gibt es schon länger eine U10 und auch eine U11. Allerdings wurden die zwei Untersuchungen bislang nicht von allen Krankenkassen bezahlt, wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen aufklärt. Die U10 galt bislang für Sieben- bis Achtjährige, die U11 für Neun- bis Zehnjährige. Zudem gibt es neben der J1 auch eine J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren, die allerdings auch nur von einigen Krankenkassen gezahlt wird.
Wie wird die Aufnahme der U10 in die Regelversorgung begründet?
Laut G-BA gab es zwischen der letzten Vorsorgeuntersuchung im Kindesalter, der U9, und der ersten im Jugendalter, der J1, bisher eine zu große Lücke. Die U9 findet um den fünften Geburtstag herum statt, bei der J1 sind die Kinder schon 12 bis 14 Jahre alt.
Hinzu kommt, dass deutlich weniger Jugendliche an der J1 und der J2 teilnehmen, als Kinder bei den Untersuchungen in jungen Jahren, wie Experten berichten. »Während die U1 bis U9 wahrscheinlich aufgrund der kürzeren Zeitabstände fast vollständig wahrgenommen werden, erreicht die J1 aktuell nicht einmal die Hälfte der Jugendlichen«, teilte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Ursula Felderhoff-Müser, mit. »Wir verlieren also ausgerechnet in dieser prägenden Phase den regelmäßigen kinder- und jugendärztlichen Kontakt.«
Wie schätzen Expertinnen den Nutzen ein?
Das Alter von neun bis zehn Jahren sei ein günstiger Zeitpunkt für eine Untersuchung, weil der Wachstumsschub in der Pubertät noch nicht begonnen habe, meinte Felderhoff-Müser. Gewichtsentwicklung und auffällige Verhaltensmuster ließen sich gegebenenfalls noch beeinflussen. »In Bezug auf die psychische Gesundheit kann ein zusätzlicher ärztlicher Kontakt helfen, beginnende Auffälligkeiten wie Angst, Essstörungssymptome, ADHS-Verdacht und soziale Rückzugstendenzen früher zu erfassen.«
Eva Möhler, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, sieht großes Potenzial, betonte aber, man dürfe eine einzelne Untersuchung nicht überschätzen. Bei Adipositas etwa sei es wichtig, zu schauen, wie dem Kind im Anschluss weiter geholfen werden könne. Wichtig sei auch, die Kinder nicht vorschnell zu verurteilen. »Also nicht ›Du spielst zu viel am Handy‹ oder ›Du bist zu dick‹, sondern eher mit offenen Fragen die Perspektive des Kindes einholen: ›Wie geht es dir?‹ oder ›Was könnte dir helfen?‹«, so Möhler.
Ärztinnen und Ärzte hoffen, mit der Aufnahme der U10 in die Regelvorsorge künftig auch mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu erreichen. Damit das klappt, brauche es unbedingt ein aktives Einladungs- und Erinnerungssystem sowie mehrsprachige und leicht verständliche Informationen, forderte Möhler. (dpa/dam)
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