Direkt zum Inhalt

News: Der Einsatz von Streikbrechern in den USA und in Deutschland

Sowohl in den USA als auch Deutschland nimmt die Zahl der Arbeitskämpfe kontinuierlich ab. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass sie sich hauptsächlich im produzierenden Gewerbe abspielen, in dem die Gewerkschaften am stärksten vertreten sind, wobei die Belegschaften aber schrumpfen. Im privaten Dienstleistungssektor, in dem die Beschäftigung deutlich zunimmt, konnten die Gewerkschaften dagegen noch nicht richtig Fuß fassen. Zudem sind die Arbeitnehmer heute individualistischer eingestellt und versuchen, ihre Interessen selbständig gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Auch das hohe Beschäftigungsrisiko dämpft offenbar die Streikbereitschaft der Arbeitnehmer.
Die Untersuchung des Rechtswissenschaftlers Sven-Frederik Balders vom Forschungsinstitut für Sozialrecht der Universität zu Köln befasst sich insbesondere mit der Taktik der Arbeitgeber, die Arbeitsplätze streikender Angestellter mit Streikbrechern neu zu besetzen. Diese Taktik zur Fortführung der Produktion beraubt den Streik seiner Wirkung und zwingt die Gewerkschaften angesichts schrumpfender Kassen zur Aufgabe. Darüber hinaus befestigt ein Unternehmen sein Ansehen in der Geschäftswelt als verlässlicher Partner, wenn es auf eine Unterstützung anderer trotz Streiks nicht angewiesen ist.

Sowohl in Deutschland als auch in den USA ist die vorübergehende, nur auf die Dauer des Streiks begrenzte Neueinstellung von Streikbrechern zulässig. In beiden Ländern machen die Arbeitgeber von diesem Recht jedoch nur wenig Gebrauch, da die Einstellung von nicht eingearbeiteten Ersatzarbeitnehmern nicht effizient ist. Außerdem sind nur wenige dieser Personen an einer nur vorübergehenden Einstellung interessiert, insbesondere wenn es sich dabei auch noch um Streikbrecherarbeit handelt.

Wenn der Arbeitgeber dagegen den Streikbrecher über das Streikende hinaus weiterbeschäftigen möchte, kann er das Arbeitsverhältnis mit dem ersetzten streikenden Arbeitnehmer lösen. In Deutschland hat der ersetzte streikbeteiligte Arbeitnehmer jedoch nach Streikende einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, nach billigem Ermessen wieder eingestellt zu werden. Dieses Ermessen des Arbeitgebers wird von den deutschen Arbeitsgerichten daraufhin überprüft, ob der Arbeitgeber bei der Kündigung des streikenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte im Sinne des allgemeinen Kündigungsschutzes ausreichend berücksichtigt hat. Da der ersetzte Arbeitnehmer gegenüber dem Streikbrecher bereits aufgrund seiner längeren Betriebszugehörigkeit die besseren Sozialdaten aufweist, muss der Streikbrecher regelmäßig den Arbeitsplatz für den ersetzten Arbeitnehmer wieder räumen.

In den USA dagegen muss ein Unternehmen Angestellte, die durch Streikbrecher ersetzt wurden, nur dann wieder einstellen, wenn es sich um einen unfair labor practice-Streik handelt, das heißt eine kollektive Arbeitsniederlegung aus Protest gegen ein vorangegangenes rechtswidriges Verhalten seitens des Arbeitgebers. Dagegen haben bei einem economic strike, das heißt einem Streik zur Durchsetzung tarifvertraglicher Forderungen, die ersetzten Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Wiedereinstellungsanspruch. Infolgedessen stellen die Arbeitgeber in den USA Streikbrecher häufig auf Dauer ein, um so die streikenden, zumeist gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu verdrängen. Da die Einstellung von Streikbrechern jedoch erheblichen Unmut unter den streikenden Arbeitnehmern auslöst, der sich häufig in Gewalttätigkeiten sowohl gegen die Streikbrecher als auch gegen Betriebseinrichtungen, machen auch die amerikanischen Arbeitgeber von der Möglichkeit, Streikbrecher auf Dauer einzustellen, nur zuückhaltend Gebrauch.

Schreiben Sie uns!

Beitrag schreiben

Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu unseren Artikeln und wünschen Ihnen viel Spaß beim Gedankenaustausch auf unseren Seiten! Bitte beachten Sie dabei unsere Kommentarrichtlinien.

Tragen Sie bitte nur Relevantes zum Thema des jeweiligen Artikels vor, und wahren Sie einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften nicht zu veröffentlichen und Ihre Kommentare redaktionell zu bearbeiten. Die Zuschriften können daher leider nicht immer sofort veröffentlicht werden. Bitte geben Sie einen Namen an und Ihren Zuschriften stets eine aussagekräftige Überschrift, damit bei Onlinediskussionen andere Teilnehmende sich leichter auf Ihre Beiträge beziehen können. Ausgewählte Zuschriften können ohne separate Rücksprache auch in unseren gedruckten und digitalen Magazinen veröffentlicht werden. Vielen Dank!

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.