News: Die Unesco stellt eine Ethik für Gentechnik auf
„Die Deklaration schreibt einen ethischen Rahmen vor für alles, was mit Gentechnik zu tun hat. Das reicht von der Gentherapie über Gentests bis zum genetischen Fingerabdruck”, erläuterte Frau Lenoir. Der Kodex war über vier Jahre hinweg auf Experten-, Minister- und schließlich Regierungsebene heftig diskutiert worden. Beim Embryonenschutz etwa hatte sich die deutsche Delegation einen restriktiveren Entwurf gewünscht. So ist in Deutschland das Experimentieren mit Embryonen aus der in vitro-Befruchtung streng untersagt, in Ländern wie Großbritannien hingegen erlaubt.
Die Deklaration soll kein Verbotskatalog sein, sondern weltweit geltende moralische Grenzen ziehen. Artikel 11 untersagt allerdings „mit der Menschenwürde unvereinbare Praktiken wie die Reproduktion von Menschen durch Klonierung”. Eingriffe in das menschliche Erbgut werden aber nicht generell verboten, sondern einer strengen Abwägung von Nutzen und Risiken unterworfen. „Es geht nicht darum, die Integrität des Genoms zu schützen”, kommentierte Lenoir, „denn ein abgeschlossenes Genom-Erbe gibt es ohnehin nicht.” Gleichwohl solle Schadenersatz erhalten, wer bei genetischen Eingriffen unmittelbare Schädigungen erleide.
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