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News: DNA-Analysedateien sollen Aufklärung von Straftaten verbessern

Am 11. Juli 2001 beschloss die Bundesregierung den Entwurf einer Ergänzung der Strafprozessordnung. Damit will sie sicherstellen, dass auch die DNA-Analysen noch unbekannter Täter in der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes gespeichert werden dürfen. Allerdings ist eine richterliche Anweisung dafür notwendig. Die DNA-Analysedatei besteht seit 1998 und enthält 124 543 Datensätze. Die DNA-Identifiezierungsmuster aus entnommenen Körperzellen oder Spurenmaterial beschuldigter Personen oder verurteilter Straftäter werden gespeichert, wenn beispielsweise angenommen wird, dass die Betroffenen erneut als Straftäter auftreten könnten. Insgesamt hat die Datei bis Ende 2000 in 940 Fällen zur Aufklärung beigetragen und 663 Fälle konnten zusammengeführt werden.

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  • Quellen
Bundesregierung

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