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News: Embryonenforschung verfassungswidrig

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hält Embryonenforschung für verfassungswidrig. Das geht aus einem Positionspapier der Politikerin für das SPD-Präsidium hervor. Wie die Tageszeitung Financial Times Deutschland berichtet, verweist Däubler-Gmelin in ihrem Papier auf die Gebote der Verfassung. Demnach schützt der Staat das menschliche Leben, das mit der Verschmelzung von Samenzellen und Ei beginnt. Nach Einschätzung der Ministerin ist es deshalb verboten, künstlich befruchtete Embryonen auf Erb-Krankheiten zu untersuchen, wie es bei der Präimplantationsdiagnostik der Fall ist. Ebenso sei es verboten, Stammzellen aus künstlich befruchteten Eizellen zu gewinnen. Es dürfe menschliches Leben nicht erzeugt werden zu dem Preis, dass Embryonen dabei absterben, so die Ministerin. Die Diskussion um dieses Thema war noch einmal aufgeflammt, nachdem sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft vergangene Woche dafür ausgesprochen hatte, menschliche embryonale Stammzellen für Forschungszwecke zu importieren.

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  • Quellen
DeutschlandRadio

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