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News: Ist verbrauchende Embryonenforschung verfassungswidrig?

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda hält eine verbrauchende Forschung mit embryonalen Stammzellen für verfassungswidrig und unterstützt damit die Position von Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin. Laut Urteilen des Bundesverfassungsgerichts beginne menschliches Leben mit dem Zeitpunkt der Befruchtung – auch der künstlichen Befruchtung. Dagegen sei ein Importverbot menschlicher embryonaler Stammzellen verfassungs- und europarechtlich nicht unbedingt bedenklich.

Nach Auffassung der Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard sollte Deutschland die Gewinnung embryonaler Stammzelllinien zu Forschungszwecken erwägen. Die etwa 150 verwaisten Embryonen, die zurzeit in Tiefkühltruhen lagern, reichen ihrer Ansicht nach nicht aus.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Gewinnung embryonaler Stammzellen – nicht jedoch deren Import. Ende Januar will der Bundestag über den Import von Stammzellen debattieren.

  • Quellen
Ärzte Zeitung
Faz.net

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