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Ernährung: "Fettarm" ist künftig europaweit gleich

Das Europäische Parlament befürwortete heute die Verordnung über europaweit einheitliche Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln. Die Verordnung soll voraussichtlich im Herbst formal erlassen werden und im Frühjahr 2007 in Kraft treten. Damit endet der seit über drei Jahren währende Streit darüber, ob die als "Health Claims" geläufigen Vorgaben für gesundheitsbezogene Werbeaussagen geltend gemacht werden.

Im Zuge der Health-Claims-Verordnung soll ein europäischer Regelindex eingeführt werden, der alle Lebensmittel in Bezug auf den Nährwert und den Gesundheitsgrad kennzeichnet. Dabei sollen bei Lebensmitteln mit ungünstigem Nährwertprofil nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen verboten werden. Für den Verbraucher irreführende Slogans wie "leicht", "ohne Zuckerzusatz" oder "verringert den Stress" sind nicht mehr zulässig. Angaben wie "fettarm" oder "zuckerfrei" unterliegen künftig genauen Definitionen. So muss ein Lebensmittel mindestens 6 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm enthalten, um mit der Angabe "hoher Ballaststoffgehalt" werben zu dürfen. Lebensmittel sollen zukünftig nur dann zugelassen werden, wenn die Angaben zu den Inhaltsstoffen wissenschaftlich geprüft und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit registriert worden sind.

Die EU-Kommission wird mit den Mitgliedstaaten in den nächsten 24 Monaten jedem Lebensmittel ein bestimmtes Nährwertprofil zuordnen. Slogans wie "reich an Vitaminen" dürfen nur dann auftauchen, wenn das Produkt ein "richtiges Nährwertprofil" besitzt, also die drei Inhaltsstoffe Fett, Zucker und Salz nicht zu hoch im Produkt dosiert sind oder ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die "Health Claims" sollen nicht für unverpackte Lebensmittel wie Brot, Obst und Gemüse gelten. Weiterhin zugelassen werden allgemeine Produktbezeichnungen, die Produkte unterschiedlicher Qualität betiteln – beispielsweise "Hustenbonbons", die man nicht in der Apotheke kaufen kann.

In Zusammenhang mit den gesundheitsbezogenen Angaben wird die Kommission eine Liste der Angaben erstellen, die verwendet werden dürfen – beispielsweise "Kalzium ist gut für die Knochen".

Die "Health Claims" wurden in Deutschland kritisiert, da sie die Lebensmittel in "gute" und "schlechte" einteilen und die Werbefreiheit einschränken würden. Es wurde diskutiert, dass die Angabe des Nährwertprofils der falsche Ansatz sei, um die Ernährungsweise von Jugendlichen zu lenken. Auch sei es schwer, ein richtiges Nährwertprofil überhaupt zu definieren. Durch die Einführung der "Health Claims" erhofft sich das Europäische Parlament einen hohen Verbraucherschutz, eine Erleichterung des freien Wahrenverkehrs im Binnenmarkt und einen fairen Wettbewerb im Lebensmittelsektor.

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