Direkt zum Inhalt

CRISPR: Chinesische Forscher für Genveränderung verurteilt

Ein chinesisches Gericht hat He Jiankui und zwei seiner Kollegen schuldig gesprochen: Mit Hilfe der Genschere CRISPR-Cas9 hatten sie illegal in das Erbgut eines vor gut einem Jahr geborenen Zwillingspaars eingegriffen.
Der Bauch einer Schwangeren neben einigen stilisierten Doppelhelices.

Ein Gericht in der chinesischen Stadt Shenzhen hat den Forscher He Jiankui für Genexperimente an Menschen zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von drei Millionen Yuan (rund 380 000 Euro) verurteilt. Das berichtete die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua am heutigen Montag. Der Genetiker He Jiankui, damals Professor an der Southern University of Science and Technology in Shenzhen, hatte vor einer Konferenz in Hongkong im November 2018 von der Geburt der ersten zwei genetisch veränderten Babys berichtet: Er und seine Kollegen hätten bei einer künstlichen Befruchtung das Erbgut von Embryonen verändert, um sie gegen das HI-Virus (HIV) immun zu machen.

Genutzt hat das Team die Gentechnikmethode CRISPR-Cas9. Damit ist es möglich, Erbgutabschnitte gezielt zu entfernen und auszutauschen. Auf Grund der Vorgehensweise wird das System CRISPR-Cas9 auch Genschere genannt.

Die Kollegen von He Jiankui, Zhang Renli und Qin Jinzhou, wurden nach Angaben der Nachrichtenagentur zu kürzeren Haft- sowie geringeren Geldstrafen verurteilt. Wie He Jiankui hätten auch sie nicht als Ärzte arbeiten dürfen und damit wissentlich gegen die Regeln und ethischen Prinzipien verstoßen, die in der Reproduktionsmedizin gelten – um des persönlichen Ruhms und Vorteils willen.

Wie »Spektrum.de« 2018 berichtete, hatte He Jiankui verkündet, der Eingriff ins Erbgut sei erfolgreich verlaufen und das Zwillingspaar, zwei Mädchen, sei gesund. Inzwischen soll eine weitere Mutter ein Baby geboren haben, dessen Erbgut die drei Forscher ebenfalls wie beschrieben verändert hätten. Die internationale Forschergemeinde kritisierte die Versuche an Embryonen: Sie verletzten alle ethischen Regeln, unter anderem weil sich die Risiken von Eingriffen in die Keimbahn heute noch nicht einschätzen ließen. Ebenso unklar sei noch, ob die Kinder tatsächlich vor einer Ansteckung mit HIV geschützt seien.

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie inhaltliche Anmerkungen zu diesem Artikel haben, können Sie die Redaktion per E-Mail informieren. Wir lesen Ihre Zuschrift, bitten jedoch um Verständnis, dass wir nicht jede beantworten können.

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.