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Das aktuelle Stichwort: Genetischer Fingerabdruck

Ob Mörder, Vater oder Katastrophenopfer - der genetische Fingerabdruck hilft, Menschen eindeutig zu identifizieren. Entsprechend wächst der Wunsch, ihn umfassender zu speichern und zu nutzen.
DNA und Mensch
Der mutmaßliche Mörder des Münchner Modezars Rudolph Moshammer konnte schnell überführt werden; kleine Hautschuppen an der Mordwaffe hatten ihn verraten: Der so genannte genetische Fingerabdruck avancierte inzwischen zur Wunderwaffe der Kriminalpolizei. Mit dem Erbgut eines Menschen lassen sich nicht nur Straftäter ermitteln, zweifelnde Väter möchten damit die Urheberschaft ihrer Sprösslinge aufklären, und auch bei der Tsunami-Katastrophe spielten DNA-Analysen eine wichtige Rolle zur Identifizierung der Opfer.

Dabei fing alles – wie so häufig in der Wissenschaft – mit einer Zufallsentdeckung an: Als der britische Biologe Alec Jeffrey vor zwanzig Jahren über die genetische Entwicklung des Menschen forschte, fiel ihm auf, dass neben den bei allen Menschen identischen Abschnitten der DNA auch Bereiche auftauchen, die individuell hochgradig unterschiedlich sind. Jeffrey erkannte sofort das Potenzial seiner Entdeckung, die er 1985 als "DNA-Fingerprinting" der Fachwelt vorstellte.

Jeffreys Methode – für die er 1994 von Königin Elisabeth zum Ritter geschlagen wurde – hat sich inzwischen wenig verändert: Die DNA aus menschlichen Zellen wird isoliert und mit bestimmten Enzymen in kleine Stücke zerschnipselt. Den Gerichtsmedizinern genügen hierfür schon winzige Mengen – sei es aus Blut, Haaren oder Sperma –, da sie das Erbmaterial mit der 1986 von Kary Mullis entwickelten Polymerasekettenreaktion millionenfach vervielfältigen können.

Genetischer Fingerabdruck | Durch einen genetischen Fingerabdruck lassen sich Familienverwandtschaften aufklären: Links wurden DNA-Schnipsel der Eltern (M = Mutter, V = Vater) auf einem Gel aufgetrennt, rechts daneben die von drei Kindern (K1, K2 und K3). Wenn die Kinder von den getesteten Eltern abstammen, muss jede bei ihnen vorkommende Bande auch bei einem der Eltern zu beobachten sein. Im hier gezeigten Bild ist dies der Fall, sodass ein Zweifel an der Elternschaft ausgeschlossen werden kann.
Die Schnipsel werden dann auf ein Gel übertragen, an dem eine elektrische Spannung angelegt wird. Auf Grund unterschiedlicher Größe und Ladung wandern die DNA-Bruchstücke mit unterschiedlicher Geschwindigkeit durch das Gel und reihen sich mit charakteristischen Abständen zueinander auf. Jetzt müssen die mit dieser "Gelelektrophorese" aufgetrennten DNA-Schnipsel nur noch mit Farbstoffen markiert werden, und die Fragmente werden als typische Bandenmuster sichtbar.

Für ihre DNA-Analysen verwenden die Gerichtsmediziner oder Vaterschaftstester nicht – wie vielfach befürchtet – die Abschnitte, die für bestimmte Proteine kodieren. Das ginge auch gar nicht, weil sich die Menschen hier viel zu wenig voneinander unterscheiden. Hochgradig variabel sind jedoch kurze Abfolgen von nur wenigen Basen, die sich viele Male wiederholen. Da sich diese Schnipsel wegen ihrer Kleinheit von den übrigen DNA-Bruchstücken im Bandenmuster absetzen, werden sie als Mini- oder Mikrosatelliten bezeichnet.

Die Funktion der Satelliten-DNA – wenn sie denn eine hat – ist den Genetikern immer noch ein Rätsel. Ohne Selektionsdruck konnten sich in diesen nicht-kodierenden Abschnitten zufällige Mutationen anhäufen, sodass sie sich wie "echte" Fingerabdrücke von Individuum zu Individuum unterscheiden. Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften des Menschen, wie Persönlichkeit, Gesundheit oder das Geschlecht, sind mit dem genetischen Fingerabdruck nicht möglich. Nur die Identität oder – wie beim Vaterschaftstest – die nahe Verwandtschaft lässt sich mit dem fälschlicherweise als "Gen-Test" bezeichneten Verfahren ermitteln. Umgekehrt kann damit natürlich auch ein unschuldig Verdächtigter von einer Tat ausgeschlossen werden.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Fingerabdruck, den jeder ermittelnde Polizeibeamte aufnehmen darf, schreibt die Strafprozessordnung bisher einen richterlichen Beschluss für die genetische Variante vor. Dieser Richtervorbehalt wird jetzt wieder diskutiert: Politiker der Union aber auch der SPD möchten ihn kippen und DNA-Analysen bei allen Straftaten ermöglichen. Gleichzeitig plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Gesetz, das heimliche Vaterschaftstests verbieten soll, um die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen. Datenschutz oder Wahrheitsfindung – die Auseinandersetzung bleibt auch hier im vollen Gange.

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