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Gentechnik im Supermarkt: EU lockert Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Im Supermarkt dürfen künftig gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung liegen. Was bedeutet das?
Ein Supermarktregal mit einer Vielzahl von frischem Gemüse. Oben links befinden sich Pilze in blauen Kisten, daneben Zucchini und Gurken. In der Mitte sind Auberginen, Paprika in verschiedenen Farben und grüne Chilischoten zu sehen. Unten sind Fenchel, weitere Pilze und Gurken angeordnet. Die Produkte sind ordentlich in Reihen gestapelt und bieten eine bunte Auswahl an frischen Lebensmitteln.
Für bestimmte gentechnische Veränderungen an Lebensmitteln gelten voraussichtlich ab Mitte 2028 gelockerte Regeln.

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. 

Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. 

Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden. 

Hoffnung auf resistente Sorten 

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem bessere Forschungsmöglichkeiten durch weniger strenge Vorgaben. 

Kritiker fordern unter anderem eine Wahlfreiheit für Verbraucher. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie solche Lebensmittel konsumieren oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet. Eine weitere Sorge: Wenn viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen, könnte das die natürlichen Systeme überfordern. 

Um diese Form von Gentechnik geht es

Bei dem Vorhaben geht es um »neue genomische Techniken« (NGT), die das Erbgut von Pflanzen gezielt verändern. Ein berühmtes Verfahren ist die Genschere CRISPR-Cas. Damit sind sowohl kleine Eingriffe möglich, die nur einzelne Bausteine im Erbgut austauschen, als auch komplexere Umbauten. 

Künftig teilt das Recht solche Maßnahmen in zwei Kategorien: Gentechnisch veränderte Lebensmittel mit geringeren Eingriffen (NGT1) sollen ohne gesonderte Prüfung und ohne Kennzeichnung in den Handel gelangen. Gleiches gilt für Futtermittel. Für entsprechend veränderte Pflanzen entfallen zudem Risikoprüfungen sowie Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Feld. 

Bei stärkeren Eingriffen (NGT2) gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in Maispflanzen übertragen werden. Auch Pflanzen, die für Insekten toxische Stoffe produzieren, fallen in diese Kategorie und unterliegen strengeren Regeln.

Die Auflagen gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind weiterhin keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt. 

Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut

Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schließlich davon ab. 

Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin will man unter anderem festhalten, wie diese »unter fairen und angemessenen Bedingungen« lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn patentiertes Material ohne das Wissen der Bauern in geringen Mengen auf Feldern vorkommt. 

Europa-Abgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte das Vorhaben vor der Abstimmung im Parlament. »Wer Kennzeichnung abbaut und Patente ausweitet, stärkt nicht Innovation, sondern die Marktmacht weniger großer Konzerne, schwächt mittelständische Unternehmen im Pflanzenzüchtungssektor und macht den Weg frei für die Privatisierung unserer genetischen Ressourcen.« Die Europa-SPD lehne dies ab. »Wenn Unternehmen zukünftig natürliche Pflanzenmerkmale patentieren dürfen, legen wir die Axt an Millionen Jahre natürlicher Evolution und jahrhundertelange Züchtungsarbeit der Bäuerinnen und Bauern.« 

Deutschland gegen Änderung

Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit. Mit der heutigen Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen. 

Der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte vorab einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im europäischen Gentechnikrecht. »Er schwächt das Vorsorgeprinzip, gefährdet Transparenz und Biodiversität und stärkt die Macht großer Saatgut- und Chemiekonzerne.« Saatgut und genetische Ressourcen dürften nicht monopolisiert werden. Die eigentlichen Probleme der Landwirtschaft würden zudem so nicht gelöst. 

Die für die Verhandlungen zuständige Europaabgeordnete Jessica Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der Ernährungssicherheit. 

Nicolaus von Wirén vom Leibniz‑Institut für Pflanzengenetik betonte, die neuen Techniken ermöglichten deutlich präzisere Eingriffe. »Da aufwendige Rückkreuzungen entfallen, lässt sich der Zeitbedarf in der Züchtung erheblich verkürzen«, so der Agrarbiologe. »Das ist entscheidend, weil es derzeit vor allem um die schnelle Anpassung von Kulturpflanzen an den Klimawandel und um einen geringeren Einsatz von Agrochemikalien geht.« Es sei folgerichtig, Pflanzen mit NGT‑bedingten Veränderungen so zu behandeln wie solche, die durch herkömmliche Verfahren genetisch verändert wurden.

Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.

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