News: Geteiltes Bürgervotum zur Stammzellforschung
Die im vergangenen Jahr eingerichtete Bürgerkonferenz zur Stammzellforschung hat jetzt ihren Abschlussbericht verfasst und an Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse überreicht.
Die zwölf Teilnehmer der Bürgerkonferenz kommen zu dem Ergebnis, dass die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen verstärkt gefördert werden sollte, da sie – im Gegensatz zum Einsatz embryonaler Stammzellen – das "mildere Mittel" sei. Die Hälfte der Teilnehmer hält die zurzeit gültigen gesetzlichen Regelungen des Embryonenschutz- und des Stammzellgesetzes für ausreichend; sie sollten in internationalen Gremien entschlossen vertreten werden. Die andere Hälfte wünscht sich dagegen eine vorsichtige Öffnung zu Gunsten der embryonalen Stammzellforschung.
Die Bürger konnten sich nicht einigen, ab wann ein Embryo als Mensch zu gelten hat. Für acht der zwölf Teilnehmer beginnt das menschliche Leben bereits von Anfang an. Damit genießt auch ein Embryo außerhalb des Mutterleibs die volle Menschqualität. Drei dieser acht Mitglieder sind davon überzeugt, dass jede Tötung eines Embryos zum Zwecke der Heilung eines anderen Menschen nicht gerechtfertigt werden kann. Zwei wollen nicht ausschließen, dass zukünftig therapeutische Zwecke unter Umständen auch die embryonale Stammzellforschung rechtfertigen könnten. Drei Mitgileder sehen eine abgestufte moralische und daraus ebenfalls eine abgestufte rechtliche Schutzwürdigkeit des Embryos.
Für die anderen vier Mitglieder der Bürgerkonferenz beginnt dagegen die Qualität als Mensch erst mit der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Die bloße Erzeugung eines genetischen Programms bei der Verschmelzung zweier Chromosomensätze reiche nicht aus, das Menschsein von Anfang an zu begründen. Ab der Verschmelzung bestehe jedoch menschliches Potenzial, das einen respektvollen Umgang mit Embryonen unter institutioneller Kontrolle erfordert.
Einigkeit herrschte in der Frage, dass Embryonen keinesfalls zum Zweck der Forschung hergestellt werden dürfen.
Die Mehrheit von zehn Teilnehmern spricht sich gegen jegliche Form des Klonens aus. Die verbleibenden zwei Teilnehmer billigen dagegen das therapeutische Klonen zur Gewinnung von Stammzelllinien.
Die Bürgerkonferenz zur Stammzellforschung wurde vom Berliner Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich organisiert und vom Bundesforschungsministerium unterstützt. Hierzu sind 14 000 zufällig ausgewählte Bürger aus Berlin, Nauen und Bernau angeschrieben worden. Aus den Rückmeldungen wurden schließlich 20 Teilnehmer unter Berücksichtigung demographischer Aspekte ausgelost, wovon sich zwölf im Dezember 2003 sowie im Januar und März 2004 getroffen und mit Fachleuten diskutiert haben. Derartige Bürgerbeteilungsverfahren für gesellschaftlich umstrittene Themen sind für Deutschland noch ungewöhnlich, in anderen Ländern wie in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz jedoch bereits erfolgreich etabliert.
Die zwölf Teilnehmer der Bürgerkonferenz kommen zu dem Ergebnis, dass die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen verstärkt gefördert werden sollte, da sie – im Gegensatz zum Einsatz embryonaler Stammzellen – das "mildere Mittel" sei. Die Hälfte der Teilnehmer hält die zurzeit gültigen gesetzlichen Regelungen des Embryonenschutz- und des Stammzellgesetzes für ausreichend; sie sollten in internationalen Gremien entschlossen vertreten werden. Die andere Hälfte wünscht sich dagegen eine vorsichtige Öffnung zu Gunsten der embryonalen Stammzellforschung.
Die Bürger konnten sich nicht einigen, ab wann ein Embryo als Mensch zu gelten hat. Für acht der zwölf Teilnehmer beginnt das menschliche Leben bereits von Anfang an. Damit genießt auch ein Embryo außerhalb des Mutterleibs die volle Menschqualität. Drei dieser acht Mitglieder sind davon überzeugt, dass jede Tötung eines Embryos zum Zwecke der Heilung eines anderen Menschen nicht gerechtfertigt werden kann. Zwei wollen nicht ausschließen, dass zukünftig therapeutische Zwecke unter Umständen auch die embryonale Stammzellforschung rechtfertigen könnten. Drei Mitgileder sehen eine abgestufte moralische und daraus ebenfalls eine abgestufte rechtliche Schutzwürdigkeit des Embryos.
Für die anderen vier Mitglieder der Bürgerkonferenz beginnt dagegen die Qualität als Mensch erst mit der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Die bloße Erzeugung eines genetischen Programms bei der Verschmelzung zweier Chromosomensätze reiche nicht aus, das Menschsein von Anfang an zu begründen. Ab der Verschmelzung bestehe jedoch menschliches Potenzial, das einen respektvollen Umgang mit Embryonen unter institutioneller Kontrolle erfordert.
Einigkeit herrschte in der Frage, dass Embryonen keinesfalls zum Zweck der Forschung hergestellt werden dürfen.
Die Mehrheit von zehn Teilnehmern spricht sich gegen jegliche Form des Klonens aus. Die verbleibenden zwei Teilnehmer billigen dagegen das therapeutische Klonen zur Gewinnung von Stammzelllinien.
Die Bürgerkonferenz zur Stammzellforschung wurde vom Berliner Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin zusammen mit dem Forschungszentrum Jülich organisiert und vom Bundesforschungsministerium unterstützt. Hierzu sind 14 000 zufällig ausgewählte Bürger aus Berlin, Nauen und Bernau angeschrieben worden. Aus den Rückmeldungen wurden schließlich 20 Teilnehmer unter Berücksichtigung demographischer Aspekte ausgelost, wovon sich zwölf im Dezember 2003 sowie im Januar und März 2004 getroffen und mit Fachleuten diskutiert haben. Derartige Bürgerbeteilungsverfahren für gesellschaftlich umstrittene Themen sind für Deutschland noch ungewöhnlich, in anderen Ländern wie in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz jedoch bereits erfolgreich etabliert.
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