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Aktuelles Stichwort: Internationale Walfangkommission

Einmal im Jahr kommen die Mitgliedstaaten der Internationalen Walfangkommission zusammen. Aber was hat es mit der IWC eigentlich auf sich?
IWC-Logo
Ursprünglich war es nicht der Schutz der Wale, sondern vielmehr der Drang, ihre Bestände möglichst effektiv auszubeuten, der die 14 Vertragsstaaten 1946 dazu veranlasste, die seither jährlich tagende Internationale Walfangkommission (IWC) zu gründen. Mittlerweile gehören ihr insgesamt 54 Staaten an – Deutschland trat 1982 bei –, und angesichts der Besorgnis erregenden Entwicklung vieler Walbestände rückte der Schutzgedanke in den letzten Jahren mehr und mehr in den Mittelpunkt des Interesses.

Auf der 55. Jahrestagung der IWC im Jahre 2003 wurde der Walschutz durch die Annahme der so genannten "Berliner Initiative", die auch Kleinwale und Delfine berücksichtigt, zu einem Kernanliegen der Kommission erklärt. Der in diesem Zusammenhang eingerichtete "Erhaltungsausschuss" wird sich voraussichtlich mit der Gefährdung von Walen durch menschliche Aktivitäten wie Umweltverschmutzung, Klimaveränderung, Beifang, Lärmbelastung, Schiffskollisionen und Fischfangaktivitäten befassen. Der kommerzielle Walfang, der die Bestände der Meeressäuger jahrzehntelang drastisch dezimierte, wurde von der IWC 1986 verboten, doch nicht alle Länder halten sich daran: Norwegen setzt seine eigenen Quoten für den Zwergwalfang fest, und Japan bejagt Zwerg-, Pott-, Sei- und Brydewale unter dem Deckmantel der Wissenschaft. Die laufenden Bestimmungen machen auch für die indigenen Völker Grönlands, Alaskas und einiger anderer Staaten eine Ausnahme: Sie dürfen Wale für den Eigenbedarf töten – Walfleisch oder Walprodukte in andere Länder zu verkaufen, ist ihnen jedoch untersagt.

Die IWC hat keinerlei Befugnis, Verstößen gegen die im Rahmen der 1946 verabschiedeten Konvention zur Regulierung des Walfangs nachzugehen oder sie zu ahnden. Die Regierung jedes Mitgliedstaates ist berechtigt, innerhalb von 90 Tagen gegen eine von der Kommission getroffene Entscheidung Einspruch zu erheben. Stimmt ein Land einem Beschluss nicht zu, muss es sich auch nicht daran halten – eine kritische Regelung, untergräbt sie doch die Autorität und den Einfluss der IWC. Auf der anderen Seite: Gäbe es diese Bestimmung nicht, wären wohl einige Staaten der Kommission gar nicht erst beigetreten und würden sich so jeglicher Kontrolle durch die IWC entziehen.

In der Absicht, eine Erholung der Walbestände zu ermöglichen, richtete die IWC mehrere Schutzgebiete ein: Seit 1979 dürfen im Indischen Ozean keine Wale mehr gejagt werden, und im Jahre 1994 wurde ein polumfassendes Schutzgebiet im südlichen Ozean angelegt. Über den Fortbestand dieser Rückzugsräume wird von der Kommission alle zehn Jahre erneut entschieden. Japan widersetzt sich allerdings den Bestimmungen, indem es auch in der Antarktis zu offiziell wissenschaftlichen Zwecken Walfang betreibt.

Die Kommission steht im Spannungsfeld zwischen Walfang- und Walschutzländern, deren Stimmenverhältnis die Beschlüsse der IWC in die eine oder andere Richtung lenken. Neben einem Technikausschuss und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss verfügt die IWC über ein Wissenschaftsgremium. Eine zunehmende Zahl an Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern tagt regelmäßig während zwei Wochen unmittelbar vor der Hauptsitzung, um sich ein Bild von der aktuellen Situation der Walbestände zu verschaffen, über künftige Studien zu beraten und Maßnahmen zum Schutz der Meeressäuger zu bewerten. In Unterausschüssen werden Themen wie Beifang, Walbeobachtung als Alternative zum Walfang oder Möglichkeiten zur Festlegung tolerierbarer Fangquoten diskutiert.

Politisch unabhängige Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und zwischenstaatliche Organisationen (IGOs), die weltweit in mindestens drei Ländern vertreten sein müssen, dürfen nach Absprache mit der IWC mit jeweils einem Beobachter an den meisten Sitzungen teilnehmen. Ein direktes Mitspracherecht haben sie nicht, sind aber berechtigt, bei jeder Tagung ihre Stellungnahmen schriftlich einzureichen.

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