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Illegale Archäologie: Iran scheitert mit Kunsthandelsklage

Das britische Oberste Zivilgericht hat am Donnerstag die Klage des Iran auf Rückgabe von archäologischen Kunstschätzen zurückgewiesen. Mit dem Verfahren wollte die islamische Republik die in London und Beverly Hills ansässige Barakat Gallery daran hindern, 5000 Jahre alte Gegenstände aus der Stadt Jiroft zu verkaufen.

Das Land hatte die Auffassung vertreten, die Artefakte im Wert von fast 370 000 Euro seien von Raubgräbern gestohlen worden und daher widerrechtlich in den Besitz der Galerie gelangt.

In seiner Urteilsbegründung bedauerte der Vorsitzende Richter Charles Gray zwar die Entscheidung, er sei jedoch zu dem Schluss gekommen, dass der Iran nicht überzeugend darlegen konnte, der rechtmäßige Besitzer der Objekte nach iranischem Recht zu sein. Und selbst wenn, wäre dieser Anspruch nicht an einem englischen Gericht einklagbar, so Gray. Ein Berufungsgericht kann nun den Fall erneut aufrollen.

Die Anwälte der Galerie hatten argumentiert, die Kunstgegenstände nach französischem, deutschem und schweizerischem Recht legal erworben zu haben. Allerdings habe man Verständnis dafür, dass der Iran seine kulturellen Reichtümer bewahren wolle.

Dessen Vertreter Hodge Malek zufolge zählen die 18, mit Schnitzereien verzierten Gefäße aus dem Mineral Chlorit zu den schönsten Grabfunden der Stadt Jiroft. Eine Überschwemmung hatte im Jahr 2001 die Fundamente der Anlage freigelegt und ein Heer von Raubgräbern angelockt.

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