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Ethikrat: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für Deutschen Ethikrat

Die Bundesregierung stellt die ethische Beratung der Politik auf eine breitere Basis. Ein Deutscher Ethikrat soll den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung künftig in den bioethischen Fragen der Lebenswissenschaften, also vor allem in der Bio- und Gentechnologie, der Genom- und Hirnforschung sowie der Reproduktionsmedizin beraten. Gleichzeitig soll er als ein nationales Forum des Dialogs in diesen Fragen dienen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan bezeichnete den Deutschen Ethikrat als unverzichtbares Instrument in einer verantwortungsbewussten Gesellschaft. "Die Politik muss den Fortschritt in den Lebenswissenschaften für neue Heilmethoden ermöglichen und die Würde des Lebens wahren", sagte die Ministerin. Dabei gehe es sowohl um zentrale Fragen wie den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik und deren Folgen als auch die Regeln für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. "Der wissenschaftliche Forschritt verlangt ständig neue Antworten auf ethische Fragen."

Der Deutsche Ethikrat soll zum 1. Juli 2007 die Aufgaben des bisherigen Nationalen Ethikrates übernehmen. In ihm arbeiten wissenschaftliche Experten und mit ethischen Belangen besonders vertraute und anerkannte Persönlichkeiten. Die 24 Mitglieder werden zur Hälfte vom Bundestag und von der Bundesregierung ausgewählt und durch den Bundestagspräsidenten berufen. "Mit unserem Gesetz stellen wir den Deutschen Ethikrat auf ein solides demokratisches Fundament", sagte die Ministerin. Die Geschäftsstelle wird beim Deutschen Bundestag angesiedelt.

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