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Tierschutz: Kleinvolieren in der Legehennenhaltung zugelassen

Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Ein wesentlicher Änderungsvorschlag bezieht sich auf einen Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der von der Änderungsverordnung nicht berührt wird – die Haltungsbedingungen für Legehennen. Nach Ansicht des Bundesrates sollen die Tiere zukünftig in so genannten Kleinvolieren gehalten werden können.

In der Kleingruppenhaltung müssen jeder Henne mindestens 800 Quadratzentimeter zur Verfügung stehen. Als lichte Höhe dieses neuen Haltungssystems werden 60 Zentimeter verlangt. Die Kleinvolieren sollen über Sitzstangen, abgedunkelte Legenester und einen Bereich mit Sand zum Reinigen verfügen. Sie sollen die ab Ende 2006 verbotenen herkömmlichen Legehennenkäfige ersetzen. Für diese hat der Bundesrat allerdings längere Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2008 beschlossen. Von dieser Frist können Betriebe jedoch nur dann profitieren, wenn sie bis zum Ende dieses Jahres ein verbindliches Betriebs- und Umbaukonzept zur Umstellung der vorhandenen Haltungseinrichtungen vorgelegt haben.

Der Bundesrat hat zudem eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wird, unverzüglich wissenschaftliche Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkungen der unterschiedlichen Haltungssysteme auf Legehennen durchzuführen und dem Bundesrat spätestens in zwei Jahren darüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Entwicklung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens (Tierschutz-TÜV) für Legehennenhaltungssysteme.

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