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Biopatente: Landkarte der US-Patente auf das menschliche Genom erstellt

Genetischer Fingerabdruck
Zwanzig Prozent des menschlichen Genoms sind als intellektuelles Eigentum mit US-Patenten geschützt. Das ermittelten Wissenschaftler des Massachusetts Institute of Technology. Sie haben eine Karte erstellt, die anzeigt, wie viele und vor allem welche Gene und Genfunktionen des menschlichen Erbguts mit US-amerikanischen Patenten gesichert sind.

Die genaue Zahl der patentierten Gene beträgt der Studie von Kyle Jensen und Fiona Murray zufolge aktuell 4382. Insgesamt verzeichnet das Patentamt der USA 4270 Patente, die von 1156 verschiedenen Patenthaltern angemeldet wurden. Knapp 63 Prozent dieser Patente gehören privaten Firmen; allein das Unternehmen Incyte Pharmaceuticals/ Incyte Genomics hält Patente auf 2000 menschliche Gene.

Die Landkarte der Patentierung zeigt zudem, dass bestimmte Gene besonders begehrt sind: Von den 291 Genen, die mit Krebs ins Zusammenhang gebracht werden, sind knapp die Hälfte durch amerikanische Patente geschützt. Manche DNA-Sequenzen wie etwa CDKN2A, ein Tumor-Suppressor-Gen, sind gleich mehrfach patentiert, weil verschiedene Firmen unterschiedliche Anwendungen gesichert haben. Die meisten jedoch haben nur einen Patentinhaber.

Die Wissenschaftler verwandten für ihre Untersuchung die so genannte BLAST-Methode, mit der einzelne Nukleotidsequenzen miteinander verglichen werden können. Dadurch ist es möglich, gleiche oder ähnliche DNA-Sequenzen zu identifizieren und so einzelne Patente bestimmten Orten im Genom zuzuweisen. Auch unterschiedliche Patente konnten so ein und demselben Gen zugeortet werden.

Bislang hatte sich eine Zählung der Gen-Patente als schwierig erwiesen. Für Deutschland und Europa gibt es noch keine vergleichbaren Daten. Das liegt nach Auskünften des Europäischen Patentamtes vor allem an der Struktur der Datenbank, die eine allgemeine Suche nach bestimmten Kriterien nicht ermöglicht. Da das europäische Patentrecht jedoch restriktiver sei als das US-amerikanische, könne davon ausgegangen werden, dass in Europa weniger Patente angemeldet wurden, sagte ein Sprecher des Amtes zu spektrumdirekt.

Nach europäischem Recht kann man inzwischen kein Gen mehr patentieren lassen, ohne auch eine konkrete Anwendung anzugeben, die mit diesem in Zusammenhang steht. Damit antworteten die Gesetzgeber auf die Praxis der Anfangsjahre der Genomsequenzierung, in der eine Patentierung von gerade entdeckten Genen möglich war. Inzwischen werden die Vorschriften der Patentämter wieder enger ausgelegt. Sie besagen unter anderem, dass etwas nur dann patentiert werden dürfe, wenn es eine Erfindung im Sinne von kreativer Entwicklung darstelle.

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