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Überflutungen: Naturschutzverbände uneins über neues Hochwasserschutzgesetz

Das neue Hochwasserschutzgesetz, auf das sich gestern im Vermittlungsausschuss des Bundestags die Länder und die Bundesregierung geeinigt haben, ruft bei verschiedenen Umweltschutzorganisationen im Grundtenor gegensätzliche Meinungen hervor.

Während der Naturschutzbund Deutschlands (NABU) das Gesetz im Großen und Ganzen begrüßt, billigt der WWF ihm keine wesentlichen Fortschritte zum bisherigen Paragraphenwerk zu. So beurteilt der NABU, dass trotz aller Abstriche, die auf Drängen von Brandenburg und Rheinland-Pfalz gemacht werden mussten, zukünftig nur noch in Ausnahmefällen in potenziellen Überschwemmungsgebieten gebaut werden darf. Auch die stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Aussage von Leif Miller, dem Bundespolitischen Geschäftsführers des NABU, ein Schritt in die richtige Richtung.

Der WWF bemängelt dagegen die von den Ländern durchgesetzten Ausnahmeregelungen. Einig sind sich beide in ihrem Unverständnis, dass auch zukünftig in Überflutungsbereichen noch Ackerbau betrieben werden darf. Damit würde der Erosion Vorschub geleistet sowie Flutwasser mit Pestiziden und Dünger belastet. Außerdem sei eine Chance verspielt worden, die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union besser einzubinden, so der WWF weiter.

Die Naturschutzorganisationen wollen zukünftig Länder und Kommunen stärker beim Hochwasserschutz in die Pflicht nehmen und auf eine Erweiterung von Überflutungsgebieten sowie eine Restaurierung von Auen und Feuchtgebieten drängen.

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