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Atmosphärenchemie : Ozonschicht erholt sich, aber langsam

Die schützende Ozonhülle der Erde zeigt dank der Maßnahmen des Montreal-Protokolls Anzeichen der Erholung. Allerdings werden Veränderungen in der Atmosphäre durch den Klimawandel dazu führen, dass bis zum Ende der Jahrhunderts wohl nicht das Ziel erreicht wird, den Zustand von vor 1980 wiederherzustellen, erklären Elizabeth Weatherhead von der Universität von Colorado in Boulder und Signe Bech Andersen vom Dänischen Meteorologischen Institut.

Die beiden Forscherinnen hatten die Ergebnisse aus 14 Computermodellen ausgewertet, deren Daten auf Messungen von Satelliten und Bodenstationen beruhten. Dabei zeigte sich, dass das Verbot ozonschädigender Substanzen die Ozonkonzentrationen in der Stratosphäre wieder steigen ließ. Insbesondere in den mittleren Breiten der Nordhalbkugel sei der Effekt ausgeprägter als erwartet. Allerdings könne dies Folge natürlicher Schwankungen sein, geben die Wissenschaftlerinnen zu bedenken.

Für eine generelle Entwarnung sei es viel zu früh, so Weatherhead und Andersen weiter, da nicht abzusehen sei, wie sich der Klimawandel auf die weitere Ozonentwicklung auswirken werde. In den hohen Breiten beispielsweise förderten höhere Temperaturen wiederum eine Abkühlung in der Stratosphäre und damit die Entstehung polarer Stratosphärenwolken, die ihrerseits zum Ozonabbau beitragen. Während bisher insbesondere Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) die Ozonwerte beeinflussten, werden dies in Zukunft vor allem die Lufttemperaturen, die Dynamik der Atmosphäre und das Auftreten von Spurengasen sein. Hier nennen die Forscherinnen unter anderem verschiedene Stickstoffverbindungen, die ihrerseits Ozon zerstören können.

Das Montreal-Protokoll zur Verbannung von FCKW wurde 1987 beschlossen, nachdem Forscher Anfang der 1980er Jahre über der Antarktis erstmals die Zerstörung der Ozonschicht beobachtet hatten und dies mit dem Einfluss der Chemikalien in Verbindung bringen konnten. Inzwischen von mehr als 180 Staaten ratifiziert, formuliert es gesetzliche Vorgaben zur Produktion und Verwendung halogenhaltiger Substanzen.

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