Recht auf Reparatur: Ein zweites Leben für alte Geräte

Normalerweise konserviert das Deutsche Technikmuseum in Berlin historische Fahrzeuge, Schiffe oder Flugzeuge für die Nachwelt. Heute ist etwas anders: An acht Arbeitsstationen versuchen fleißige Menschen, alte und neuere Geräte möglichst schnell wieder aus dem Museum herauszubekommen – zurück in den Alltag.
An einer Station lötet ein Mann die Leiterplatte eines E-Bike-Akkus. An einer anderen versuchen eine junge Frau und ein ehrenamtlicher Helfer herauszufinden, warum ein Elektromixer nicht mehr funktioniert. Ein Mann mittleren Alters hält mit strahlender Miene seinen Laptop samt frisch repariertem Deckel hoch. »Im Laden hat man mir gesagt, ich brauche ein komplett neues Gehäuse, nur um das kaputte Scharnier zu ersetzen«, sagt er, »aber mit ein paar Schrauben und Muttern funktioniert es wieder.«
An jedem ersten Sonntag im Monat veranstaltet das Technikmuseum ein Repaircafé. Der Andrang ist groß. Immer wieder bildet sich eine Warteschlange, um an die begehrten Tische zu kommen, die mit Werkzeugen und elektrischen Messgeräten ausgestattet sind. Die Helfer der Initiative bedienen sich aus transparenten Boxen in der Mitte des Raums, gefüllt mit Schrauben und Ersatzteilen.
Jeden Tag landen ungezählte Elektrogeräte, Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, Kleidungsstücke und Schuhe im Abfall. Oft haben sie nur kleine Schäden, die leicht zu beseitigen wären. »Viele werfen Dinge noch immer einfach weg und kaufen gleich etwas Neues, wenn etwas kaputtgeht«, sagt Jan Siero, der unter der Woche als IT-Berater arbeitet. In seiner Freizeit koordiniert er mit anderen ehrenamtlich Engagierten das kostenlose Angebot für die wachsende Zahl von Menschen, die lieber reparieren statt wegwerfen und dabei Hilfe suchen.
Gut verborgene Drähte, Sicherungen und Transistoren
Rund 1800 solcher Reparaturclubs sind in den letzten Jahren in Deutschland entstanden. In weiteren Ländern wie Österreich und Frankreich gibt es einen ähnlichen Trend. Das Interesse am Reparieren ist groß und es wächst – als Gegenbewegung zur Konsumgesellschaft mit ihrem ausgeprägten Hang dazu, selbst teure Gegenstände beim kleinsten Defekt zu entsorgen.
In diesem Fall haben vier Schrauben anstelle eines neuen Gehäuses genügt.
Am 1. August 2026 treten europaweit neue Regeln in Kraft, die Initiativen wie der in Berlin einen gewaltigen Schub geben sollen. Die EU-Richtlinie zum »Recht auf Reparatur« verpflichtet jedes der 27 Mitgliedsländer, Reparaturinitiativen massiv zu stärken oder alternativ der Bevölkerung Zuschüsse anzubieten, wenn sie Konsumgüter reparieren lassen.
Die neuen Regeln werden Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem eine Reihe neuer Rechte bringen: Muss ein Elektrogerät innerhalb der ersten zwei Jahre repariert werden, sollen die Hersteller in vielen Fällen dazu verpflichtet werden, die Garantiezeit auf drei Jahre zu verlängern. Ersatzteile und Reparaturen sollen bis zu zehn Jahre lang preisgünstig verfügbar sein. Außerdem zielt der Gesetzentwurf darauf ab, unabhängige Reparaturdienstleister zu stärken.
Das Europaparlament hat die neuen Regeln bereits im April 2024 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Bis zum 31. Juli 2026 müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Die Ampelkoalition hat das erst gar nicht angepackt, und die neue Regierung hat sich damit bis zuletzt Zeit gelassen. Ende März 2026 legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schließlich einen Gesetzentwurf vor. Das Bundeskabinett hat ihn bereits verabschiedet. Am Mittwoch, 20. Mai, wird er zum ersten Mal im Bundestag debattiert und geht dann in die weiteren Beratungen.
»Ein sehr häufiges Problem ist, dass wir die Gehäuse von Geräten nicht öffnen können, ohne sie zu zerstören«IT-Berater und Betreiber eines Reparaturcafés
Bisher sind reparaturwillige Verbraucherinnen und Verbraucher mit vielen Hindernissen konfrontiert. Bei vielen Elektrogeräten ist es schwer, an Drähte, Sicherungen und Transistoren im Inneren zu gelangen. »Ein sehr häufiges Problem ist, dass wir die Gehäuse von Geräten nicht öffnen können, ohne sie zu zerstören«, sagt Jan Siero vom Repaircafé. Zudem schreiben manche Hersteller vor, dass man ihre defekten Smartphones und Computer nur in bestimmten zertifizierten Läden richten lassen darf, wenn man die Garantie nicht verlieren will.
Bei älteren Bildschirmen, Waschmaschinen oder Geschirrspülern ist es oft unmöglich, an Ersatzteile zu kommen. Die Firmen konzentrieren sich stattdessen darauf, ihre neuesten Produkte zu verkaufen – mit ihren alten Modellen wollen sie nichts mehr zu tun haben. Wer sich einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur einholt, stellt regelmäßig geschockt fest: Ein neues Produkt erscheint im Vergleich dazu billiger.
Refurbished-Markt schon heute erfolgreich
Ein Grund dafür ist, dass viele Produkte, insbesondere elektronische Geräte, in Niedriglohnländern hergestellt werden. Tom Hansing von anstiftung, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für das Recht auf Reparatur einsetzt, kann sogar beziffern, wann das Pendel in Richtung Neukauf ausschlägt: »Marktforschungen haben gezeigt, dass Menschen dazu neigen, neue Produkte zu kaufen, sobald die Reparaturkosten 20 Prozent des Neupreises übersteigen.«
Erste beachtliche Erfolge verzeichnet der Markt für reparierte Produkte schon heute. Dazu gehört die steigende Nachfrage nach sogenannten Refurbished-Computern und -Smartphones. Bis vor nicht allzu langer Zeit wurden Geräte bereits nach wenigen Jahren der Nutzung als Elektronikschrott entsorgt. Heute werden sie von spezialisierten Unternehmen aufgekauft und repariert. Diese bieten die Ware zu Preisen weit unter denen von Neugeräten an.
»Computerhardware lässt sich nicht wirklich nachhaltig produzieren, daher müssen wir ihre Lebensdauer auf 10 bis 15 Jahre verlängern«Daniel Büchle, IT-Unternehmer
»Computerhardware lässt sich nicht wirklich nachhaltig produzieren, daher müssen wir ihre Lebensdauer auf 10 bis 15 Jahre verlängern«, sagt Daniel Büchle, Geschäftsführer des gemeinnützigen Unternehmens AfB social & green IT. Er berichtet, dass AfB allein im Jahr 2025 europaweit 750 000 IT-Geräte aufgekauft und 70 Prozent davon wiederverwertet hat.
Dem Reparieren eilt der Ruf voraus, die teuerste Option zu sein, aber das ist vielfach ein Irrtum. Studien für die EU-Kommission besagen, dass die 450 Millionen Einwohner der EU jährlich rund 12 Milliarden Euro mehr für neue Produkte ausgeben, als sie für die Reparatur ihrer alten Produkte gezahlt hätten.
Und nicht nur der Geldbeutel, auch die Umwelt soll durch die neuen Regeln geschont werden. Ein vorzeitig weggeworfenes Gerät muss entsorgt werden und wird oftmals verbrannt. Die Herstellung eines neuen verbraucht wiederum Ressourcen und Energie. Laut Studien der Europäischen Kommission entstehen dadurch jährlich etwa 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgase. Das entspricht etwa acht Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.
Während »Reduce, Reuse, Recycle« seit Jahrzehnten weltweit ein beliebter Slogan ist, haben sich Ökostrategien in Europa bisher hauptsächlich auf Letzteres konzentriert: das Recycling. Es setzt aber erst dort an, wo Produkte bereits zu Müll geworden sind. Im Kontrast dazu lässt Reparieren aufwendig hergestellte Geräte intakt und verlängert ihre Lebensdauer.
Doch oft scheitert das Reparieren schon an simplen Sachen – wie dem Fehlen eines Bauplans. Im Repaircafé im Technikmuseum versucht Gürsel Demirca frustriert, die Steuerung für den Akku seines E-Bikes zu reparieren. Der Teilnehmer erzählt, dass er den Akku nur sechsmal aufgeladen und das Fahrrad dann nicht mehr genutzt habe. Jetzt lade er nicht mehr, und der Hersteller biete keine Hilfe an.
Als gelernter Elektriker versucht Demirca, den Akku auf eigenes Risiko zu reparieren: »Hätte ich nur einen Schaltplan für die Leiterplatte, wäre das viel einfacher.« Nach einer Stunde Heißluftlöten gibt er auf: »Hersteller sollten verpflichtet werden, detaillierte Pläne zu veröffentlichen«, sagt er. »Menschen, die Dinge reparieren wollen, haben ein Recht auf diese Informationen.«
In »üblicher Lebensdauer« zum »angemessenen Preis«
Bislang fordert das Bürgerliche Gesetzbuch für Waren aller Art nur Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig auch die Reparierbarkeit dazugehören. Wenn man zum Beispiel ein Gehäuse nicht aufschrauben, sondern nur aufbrechen kann, darf der Kunde dies als »Sachmangel« beanstanden. Der Verkäufer muss einen solchen Mangel auf Verlangen entweder beseitigen oder eine neue, reparierbare Ware liefern. Andernfalls hat die Kundin oder der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Dieses neue Recht auf Reparatur soll laut Bundesjustizministerium auch für Produkte gelten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verkauft wurden. Ministerin Hubig erhofft sich auch eine langfristige Wirkung für das Design von Produkten, denn mangelnde Reparierbarkeit kann künftig für Hersteller und Händler teuer werden.
In einigen Branchen sorgt der Vorstoß der Regierung für Alarm. So warnt etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks vor einem »erhöhten Konfliktpotenzial und einer verschärften Haftung für Handwerksbetriebe«. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hält es gar für möglich, dass ein Autohändler künftig nur wegen einer defekten Rückleuchte zwölf Monate mehr Garantie auf das ganze Fahrzeug geben muss – und fordert den Bundestag auf, dies abzuwenden.
»Ein Manko ist, dass es keine klaren Obergrenzen für die Reparaturkosten gibt«Tom Hansing, DIY-Experte
Für Waschmaschinen, Trockner, Kühlgeräte, elektronische Displays, Staubsauger, Server, Mobiltelefone und Tablets sowie E-Bikes gehen die neuen Regelungen noch weiter: Die Hersteller dürfen den Support nicht einfach einstellen, sondern müssen diese Produkte »während der üblichen Lebensdauer« und zu einem »angemessenen Preis« reparieren.
Bei Smartphones, Batterien oder Lautsprechern gilt dies für mindestens sieben Jahre, bei Waschmaschinen und Trocknern für zehn Jahre. Die fälligen Kosten dürfen nicht vor einer Reparatur abschrecken. Was das heißt, bleibt offen. »Ein Manko ist, dass es keine klaren Obergrenzen für die Reparaturkosten gibt«, sagt Tom Hansing. Immerhin müssen die Preise für Reparaturen eines jeden Produkts künftig auf einer EU-eigenen Plattform transparent mitgeteilt werden.
Oft sind Drähte, Sicherungen und Transistoren eines Geräts nicht zugänglich und somit nicht reparabel. Hier ist es anders.
Abstellen will die Bundesregierung auch die Praxis, dass Hersteller vorschreiben, Reparaturen nur bei von ihnen zertifizierten Anbietern auszuführen. Bisher machen sie es zum Beispiel durch Softwareeinstellungen oder technische Schutzmaßnahmen unmöglich, dass unabhängige Dienstleister die Schäden beheben. Künftig soll es Pflicht sein, Ersatzteile und passende Werkzeuge vorzuhalten und jedem Interessenten zu geben. Auch die Praxis, Garantien zu streichen, wenn bei der Reparatur keine Original-Ersatzteile verwendet wurden, soll fallen. Das wird die Szene der unabhängigen Reparateure freuen, die Ersatzteile zum Beispiel mit dem 3D-Druck anfertigen.
Der schwammige Begriff »Reparierbarkeit«
Wirtschaftsverbände und Firmen sind bemüht, zu signalisieren, dass sie Verbraucherrechte und Reparaturen schon heute unterstützen. Mehrere große Elektronikunternehmen, die um eine Stellungnahme gebeten wurden, betonen, dass sie die Ziele der »Right to Repair«-Richtlinie der EU bereits verfolgen.
Apple beispielsweise gibt an, als erstes Unternehmen ein Programm für eigenständiges Reparieren eingeführt zu haben. Bei ausgewählten Produkten soll es damit möglich werden, gebrauchte Apple-Teile aus einem Produkt aus- und in ein anderes einzubauen. Dies solle genauso reibungslos funktionieren wie der Einbau von neuen Teilen.
Samsung erklärt, dass eine bessere Reparierbarkeit eines der wichtigsten strategischen Ziele sei, und der Computerhersteller Dell betont, dass er bereits den Einsatz von Klebstoffen, die Reparaturen behindern könnten, einschränke und zunehmend modulare Komponenten verwende.
In Stellungnahmen gingen Lobbyverbände der Wirtschaft mit dem Gesetzentwurf des Justizministeriums aber hart ins Gericht. So warnte zum Beispiel der Handelsverband Deutschland als Interessenvertretung des Einzelhandels, dass künftig riesige Lager für Ersatzteile nötig seien, für die später die Nachfrage fehlen könnte. Ähnlich argumentiert der IT-Verband Bitkom und warnt: »Eine automatische ökologische Wirkung ist nicht gesichert, da auch Ressourcenaufwand für die Ersatzteilbevorratung entsteht, mit einem besonders nachteiligen Effekt, wenn Ersatzteile ungenutzt entsorgt werden müssen.« Zudem sei Reparierbarkeit ein zu schwammiger Begriff. Ob eine Sache tatsächlich reparierbar ist oder nicht, lasse sich häufig erst nach einem fehlgeschlagenen Reparaturversuch feststellen.
Frankreich als Vorbild
Wie man das Reparieren wirkungsvoll in Schwung bringen kann, macht in der EU vor allem Frankreich vor. Dort gibt es seit 2023 Bonuszahlungen für Verbraucher. Die Regierung richtete dazu mehrere Fonds ein, in die Hersteller von Elektronik, Textilien, Möbeln oder Haushaltsgeräten eine Gebühr einzahlen, die sich nach der Menge, dem Gewicht und den Umweltauswirkungen ihrer Produkte richtet. Diese Mittel werden dann verwendet, um die Kosten der Kunden in teilnehmenden Reparaturwerkstätten zu bezuschussen.
Refashion, die Organisation, die den Fonds für Kleidung und Schuhe verwaltet, hat bereits 1,7 Millionen Reparaturen mit Bonuszahlungen im Wert von knapp 13 Millionen Dollar unterstützt. Das Gesamtbudget für den Zeitraum von 2023 bis 2028 beträgt mehr als 150 Millionen Dollar – ein Betrag, der laut Refashion das Potenzial hat, die Zahl der Reparaturen um 35 Prozent zu steigern.
In Deutschland bietet Sachsen aus Steuermitteln einen Reparaturbonus, die Landesregierung von Berlin stellt in Aussicht, ein solches Programm in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2025 fortzusetzen. Thüringen hat das Angebot aus Geldmangel wieder eingestellt. Die Nachfrage ist überall groß. Ob die Bundesregierung, wie von der EU-Richtlinie gefordert, Reparaturinitiativen fördert oder ein Bonussystem aufbaut, ist noch offen. Für diese unterstützenden Maßnahmen gibt es laut Justizministerium eine Frist bis 2029.
Tom Hansing von der Organisation anstiftung hält die bisherigen staatlichen Initiativen in Deutschland für nicht ausreichend: »Wenn wir eine echte Kreislaufwirtschaft erreichen wollen, brauchen wir viele grundlegende Veränderungen – von einer starken Unterstützung freiwilliger Initiativen bis hin zu einem ganz neuen Berufsbild, das sich auf das Reparieren konzentriert.«
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