Samenspende: Wie viele Kinder sind zu viele?

Im Mai 2025 machte die französische Molekulargenetikerin Edwige Kasper mit einem wissenschaftlichen Vortrag weltweit Schlagzeilen. Sie hatte auf der Jahrestagung der Europäischen Gesellschaft für Humangenetik (ESHG) einen tragischen Fall geschildert: Zwei Frauen hatten über eine dänische Samenbank Spermien desselben Spenders bezogen. Als die Kinder, die sie zur Welt brachten, schon in jungen Jahren an Krebs erkrankten, informierten die Mütter ihre jeweiligen Reproduktionskliniken. Die Samenbank stellte daraufhin durch eine genetische Untersuchung fest, dass der Spender Träger einer seltenen Mutation ist: In manchen seiner Spermien ist eine Erbanlage mit der Bezeichnung TP53 verändert.
TP53 enthält die Bauanleitung für ein Protein, das die Entstehung von Tumoren unterdrückt. Kasper analysierte die Mutation im Detail und konnte zeigen, dass sie mit einem deutlich erhöhten Risiko für unterschiedliche Krebsarten einhergeht. Zum Zeitpunkt ihres Vortrags hatte man insgesamt 67 Kinder des Spenders identifiziert, in acht europäischen Ländern. Bei 23 von ihnen hatte man das veränderte Gen gefunden. Sie müssen sich nun zeit ihres Lebens engmaschig untersuchen lassen, damit neue Tumoren schnell entdeckt und behandelt werden können. Zehn von ihnen sind bereits an Krebs erkrankt.
Im Dezember 2025 betrug die Zahl der gefundenen Kinder sogar bereits 197. Dass es so viele Betroffene gibt, liegt aus Kaspers Sicht vor allem an einer unzureichenden Regulierung von Samenspenden. Neben der medizinischen hat der Fall also auch eine politische Dimension. In einer Pressemitteilung der ESHG kritisiert die Genetikerin unter anderem, dass es die aktuelle Rechtslage ermögliche, mit dem Sperma eines einzelnen Mannes eine große Anzahl von Kindern zu zeugen. Zwar begrenzen inzwischen zahlreiche Länder, wie viele Mütter höchstens mit Keimzellen ein- und desselben Spenders behandelt werden dürfen. In Dänemark etwa liegt diese Zahl momentan bei zwölf. Doch selbst wenn das gesetzliche Maximum in dem skandinavischen Königreich ausgeschöpft wurde, darf der Samen weiterhin in anderen Ländern verkauft werden. International kann die Zahl der Frauen, die ihn erhalten, also um ein Vielfaches höher liegen.
Welchen Regeln unterliegt die Samenspende?
Viele Samenbanken geben auf ihren Websites zwar an, pro Spender höchstens 75 Familien weltweit zu Nachwuchs zu verhelfen. Laut ESHG ist dieses freiwillige Limit inzwischen üblich. Kasper hält es aber für zu hoch, zumal in jedem der Fälle die Mutter auch mehrere Kinder mit demselben Spendervater zur Welt bringen darf. Damit könne sich eine unerkannte Erbkrankheit unter Umständen sehr weit verbreiten. Zudem mangle es an international einheitlichen Regelungen. Das habe es erschwert, die betroffenen Familien zu kontaktieren und über die Mutation zu informieren. Allerdings räumt die Wissenschaftlerin selbst ein, dass der von ihr vorgetragene Fall sehr selten sein dürfte. Dass die »donogene Insemination« – so der Fachbegriff für die Behandlung mit einer Samenspende – besonders risikoreich wäre, lässt sich aus der Tragödie sicher nicht ableiten.
Dennoch steht Edwige Kasper mit ihrer Forderung nach einer Harmonisierung der Vorgaben nicht allein. Momentan unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Samenspende von Land zu Land. Bei der Zahl der Mütter pro Spender wird dieser Umstand besonders offensichtlich: Während Dänemark die Grenze bei zwölf zieht, liegt sie in Österreich bei gerade einmal drei. Andere Länder begrenzen wiederum die Anzahl der erlaubten Kinder, etwa Frankreich auf zehn. In Deutschland gibt es dagegen überhaupt keine gesetzliche Regelung. Der Arbeitskreis Donogene Insemination, ein Zusammenschluss von elf deutschen Samenbanken, empfiehlt zwar in seinen Richtlinien eine Höchstzahl von 15 Müttern. Der Vorschlag ist jedoch rechtlich nicht bindend. »Die Mitglieder des Arbeitskreises haben sich aber verpflichtet, sich an diese Regeln zu halten«, betont Petra Thorn.
Thorn ist Sozial- und Familientherapeutin und betreibt in Mörfelden eine Praxis für Kinderwunschberatung. Als Vorstandsmitglied des Arbeitskreises hat sie an den deutschen Leitplanken mitgeschrieben. Warum sich die Grenze meist nicht auf die Zahl der gezeugten Nachkommen, sondern der Familien bezieht? »Viele Eltern wünschen sich irgendwann ein zweites Kind von demselben Spender – denn dann sind die beiden Vollgeschwister«, erklärt Thorn. »Eine Festlegung auf eine maximale Kinderzahl würde bedeuten, dass die Mütter dennoch eventuell auf einen anderen Spender zurückgreifen müssten. Um das zu vermeiden, limitiert man heute stattdessen meist die Zahl der Familien.«
Erbkrankheiten unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen
Doch was spricht überhaupt für eine Begrenzung? Weniger die Sorge um die Verbreitung von Erbkrankheiten, auch wenn das eingangs geschilderte Beispiel mit der TP53-Mutation anderes vermuten lässt. Eine Beispielrechnung verdeutlicht das: Angenommen, einer von zehn Männern ist Träger einer krank machenden Mutation. Wenn nun 100 Mütter mit Spermien von 100 verschiedenen Spendern befruchtet werden, dann sind statistisch gesehen zehn dieser Männer betroffen. Zehn der 100 Kinder erben also die Mutation. Und wie sähe es aus, gäbe es für die 100 Mütter nur zehn Spender? Dann ist rein rechnerisch nur einer von ihnen Träger der defekten Erbanlage. Mit seinen Spermien werden nun aber zehn Frauen befruchtet; daher gehen daraus zehn Nachkommen mit dem Krankheitsgen hervor. Die neun erbgesunden Spender zeugen dagegen 90 gesunde Kinder.
Insgesamt ist das Risiko also identisch: Ohne Begrenzung kann ein Mann mit einer defekten Genvariante zwar sehr viele erbkranke Nachkommen zeugen. Das ist aber nur eine Seite der Medaille: Denn ist er gesund, können aus seinen Spermien ohne Begrenzung ja sehr viele gesunde Kinder entstehen. Beide Effekte würden sich ausgleichen. Dieses Argument vertritt etwa eine internationale Arbeitsgruppe, die 2015 Regeln für eine verantwortliche Begrenzung von Nachkommen eines Spenders erarbeitet hat.
Insgesamt dürfte das Risiko, dass aus der Befruchtung mit Spendersamen ein Kind mit einer Erbkrankheit hervorgeht, vergleichsweise gering sein. Denn wer in Deutschland oder anderswo in der EU Spermien spenden möchte, muss normalerweise einen umfangreichen Bewerbungsprozess durchlaufen. Dabei gibt er nicht nur zu seinem eigenen Gesundheitszustand Auskunft, sondern auch zu dem seiner Vorfahren. »Eine unauffällige Familienanamnese ist für uns besonders wichtig«, erklärt die Geschäftsführerin der Cryobank München, Constanze Bleichrodt. Hatte der Vater eine Psychose? Litt die Großmutter unter Rheuma? Ist jemand aus dem engeren Verwandtenkreis in jungen Jahren an Diabetes erkrankt? Gibt es im Stammbaum eine auffällige Häufung von Herzinfarkten oder Fehlbildungen?
Wenn sich vermuten lässt, dass ein Bewerber eine genetische Disposition für eine schwere Erkrankung mitbringt, wird er ausgesiebt. »Wir müssen uns dabei natürlich auf die Selbstauskunft verlassen«, sagt Bleichrodt. »Damit haben wir aber gute Erfahrungen gemacht.« Zumal die Cryobank potenzielle Spender im Vertrag darauf aufmerksam macht, dass sie bei absichtlichen Falschaussagen für etwaige Folgen haften.
Daneben führen die meisten deutschen Samenbanken noch zwei genetische Analysen durch: In einem Karyogramm suchen sie nach auffälligen Veränderungen der Chromosomen – also etwa danach, ob Teile abgebrochen oder vervielfältigt sind. »Außerdem testen wir, ob eine Mutation im Mukoviszidose-Gen vorliegt«, sagt Bleichrodt. »Von den vielen sehr seltenen Mutationen ist das die häufigste; deshalb testen wir darauf, ohne dass das vorgeschrieben wäre.« Bewerber über 45 Jahre dürfen bei den Münchnern nicht spenden, weil mit steigendem Alter die Gefahr von Chromosomenschäden zunimmt. Bei anderen Instituten wird das ebenso gehandhabt, auch wenn die Altersgrenze etwas variiert.
Jeder Mensch trägt in seinen Erbanlagen im Schnitt ein bis zwei Mutationen, die zu schweren Erkrankungen führen können
Das alles minimiert das Risiko, dass die Keimzellen des Spenders eine gefährliche Mutation tragen. Ganz ausschließen lässt sich das jedoch nicht: Der Mann mit dem veränderten TP53-Gen hatte einen ganz ähnlichen Prozess durchlaufen. Er selbst war vollständig gesund und wusste nichts von seinem genetischen Defekt. Als er im Jahr 2008 zum ersten Mal spendete, konnte man zudem noch nicht auf seine Mutation testen. Der Fall hätte sich also kaum verhindern lassen. »Natürlich dürfen die betroffenen Spenden nach Bekanntwerden des Gendefekts nicht mehr zum Zweck einer Befruchtung verwendet werden«, betont Jens Prütting, der an der Bucerius Law School in Hamburg den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht inne hat. »Das wäre sowohl zivil- als auch strafrechtlich untersagt.«
Abgesehen vom Karyogramm und dem Test auf das Mukoviszidose-Gen werden hierzulande in der Regel keine weiteren Erbgutanalysen durchgeführt. »Aus juristischer Sicht dürfte man das durchaus, wenn man den Spender darüber aufklärt und er seine Einwilligung gibt«, sagt Prütting. »Meist enthält der Vertrag eine entsprechende Klausel.« Tatsächlich trägt Studien zufolge jeder Mensch in seinen Erbanlagen im Schnitt ein bis zwei Mutationen, die zu schweren Erkrankungen führen können. Überwiegend sind sie rezessiv, wirken sich also nur aus, wenn beide Partner sie haben und an das Kind weitergeben. Daher bleiben sie mehrheitlich unbemerkt. Dennoch ließe sich das Risiko durch entsprechende Tests weiter reduzieren.
Gibt es ein Recht auf ein gesundes Kind?
Die Frage ist, ob man das möchte. Wenn Paare ohne Samenspende ein Kind bekommen, haben sie sich schließlich meist nicht vorher genetisch testen lassen, außer vielleicht bei einer familiären Häufung von Erbkrankheiten. »Man könnte argumentieren, dass Krankheiten einfach zum Leben dazugehören – auch erbliche Erkrankungen«, erklärt Constanze Bleichrodt. Sie sei einmal auf einer Tagung gewesen, auf der die Vertreterin eines Behindertenverbands einen Vortrag gehalten habe. »Aus ihrer Sicht gibt es kein Recht auf ein gesundes Kind. Sie sieht schon die Tests, die wir heute vornehmen, sehr kritisch«, sagt Bleichrodt.
Je größer die Zahl der Halbgeschwister, desto wahrscheinlicher begegnen sich später zwei von ihnen und werden ein Paar
Unabhängig davon, wie man zu dieser Ansicht steht: Das Risiko einer unentdeckten Mutation ist nach Ansicht vieler Expertinnen und Experten kein starkes Argument dafür, mit dem Samen eines Spenders nur 10 oder 15 Familien zu versorgen. Auch eine andere Befürchtung scheint übertrieben: dass durch eine mangelnde Reglementierung das Risiko für Inzucht und damit die Gefahr rezessiver Erbkrankheiten stark zunehme. Zwar ist es theoretisch möglich, dass sich zwei Kinder desselben Samenspenders ineinander verlieben und eine sexuelle Beziehung eingehen. Je größer die Zahl der Halbgeschwister, desto wahrscheinlicher begegnen sich später zwei von ihnen und werden ein Paar. »Dieses Risiko ist aber selbst bei 100 Kindern pro Spender statistisch sehr gering«, betont Petra Thorn. »Was nicht heißt, dass es nicht passieren kann.« Vor vielen Jahren habe es in den USA tatsächlich einmal einen solchen Fall gegeben. Glücklicherweise hätten beide um die Umstände ihrer Zeugung gewusst. »Sie haben daher einen DNA-Test gemacht und dabei festgestellt, dass sie vom selben Spender abstammen«, so Thorn.
Einer Schätzung eines französischen Forscherteams von 2014 zufolge resultieren von den jährlich 820 000 Neugeborenen in Frankreich maximal sechs aus Beziehungen zwischen Nachkommen eines Spenders. Um diese Zahl einzuordnen, hilft es, auf die sexuellen Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades zu schauen. Sie sind in Frankreich – ebenso wie in Deutschland – erlaubt: Ihnen entspringen laut Statistik jährlich mehr als 1200 Neugeborene.
50, 75 oder 100 Kinder pro Spender wären aus medizinischer Sicht also erst einmal kein größeres Problem. Aus psychologischer Sicht dagegen möglicherweise schon: »Wenn die Kinder irgendwann einmal erfahren, dass sie eine riesengroße Zahl von Halbgeschwistern haben, kann sie das emotional völlig überwältigen«, erklärt Thorn. »Einige haben dann beispielsweise das Gefühl, so etwas wie ein Massenprodukt zu sein.« Vor allem aus diesem Grund ist sie davon überzeugt, dass 15 Familien die Grenze darstellen sollten. Allerdings gibt es kaum wissenschaftliche Studien, in denen Nachkommen von Spendern zu ihrer Meinung befragt werden.
Samenspender müssen mit Kontaktanfragen ihrer Kinder rechnen
Während es zur Höchstzahl der Familien pro Spender in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ist eine andere juristische Frage inzwischen entschieden: Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind, haben das Recht, ihren biologischen Vater kennenzulernen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1989 in einem weit beachteten Urteil festgestellt. Unklar blieb jedoch zunächst, was genau die Ärzte dokumentieren müssen und wie lange sie die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren haben. Das änderte sich erst am 1. Juli 2018: An diesem Tag trat das »Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung« in Kraft.
Seitdem gibt es in Deutschland eine zentrale Datenbank, das Samenspenderregister. In ihm werden Angaben zum Spender und zu den Empfängerinnen für 110 Jahre gespeichert. Darunter fallen unter anderem Name, Anschrift, Geburtstag und Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch erstmals festgehalten, dass nicht gegen den Willen der Spender deren (juristische) Vaterschaft festgestellt werden kann. Etwaige Unterhaltsansprüche seitens ihrer Nachkommen sind damit ausgeschlossen. Zuvor bestand dieses Risiko zumindest theoretisch.
Wer sich heute bei einer Samenbank bewirbt, wird explizit darüber aufgeklärt, dass er mit Kontaktanfragen rechnen muss, denen er sich gegebenenfalls nicht verweigern darf. »Wie wir aus psychologischen Studien wissen, ist es für Kinder enorm wichtig, ihre genetischen Wurzeln kennenlernen zu können«, betont Petra Thorn. Viele hätten das Gefühl, es gebe da eine Leerstelle, die sie füllen möchten. »Und sie tun sich psychologisch enorm schwer damit, wenn ihnen diese Möglichkeit fehlt.«
»10 bis 15 Prozent der Kinder fragen nach Informationen zu ihrem Spender, vor allem Mädchen«Constanze Bleichrodt, Geschäftsführerin der Cryobank München
Zwischen 2018 und Ende 2025 wurden fast 13 000 Geburten an das Spenderregister gemeldet, gut 1700 pro Jahr. Auskunftsersuchen gab es bislang nur wenige, und wenn, dann vertretungsweise durch die Eltern: Durch Samenspende gezeugte Kinder haben erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Anspruch darauf, die Identität ihres Erzeugers zu erfahren. Kinder, die vor 2018 gezeugt wurden, müssen sich noch immer direkt an die Samenbank oder die behandelnde Klinik wenden. Bei der Cryobank München gehen regelmäßig entsprechende Anfragen ein, wenn auch nicht besonders oft. »Unserer Erfahrung nach fragen 10 bis 15 Prozent der Kinder nach Informationen zu ihrem Spender, vor allem Mädchen«, sagt Bleichrodt. »Viele davon interessieren sich für ganz banale Dinge: ob es ein Foto gibt zum Beispiel. Ob bekannt ist, welche Musik der Spender mag. Letztens ging es bei einer Anfrage darum, ob er in der Stadt oder auf dem Land wohnt.«
Nur ein Teil möchte zusätzlich Kontakt zu dem Mann aufnehmen, dessen Keimzellen sie ihr Leben verdanken. »Diesen brennenden Wunsch haben meist nur diejenigen, denen ihre Herkunft lange verheimlicht wurde«, meint Bleichrodt. »Wenn einem so eine wichtige Information vorenthalten wird, hat man vielleicht eher das Gefühl, um Teile seiner Lebensgeschichte betrogen worden zu sein.« Und dann könne die Frage nach der Identität des Spenders plötzlich sehr viel Bedeutung bekommen. Petra Thorn rät daher dazu, die Kinder schon frühzeitig über ihre Herkunft aufzuklären, am besten bereits im Kindergartenalter. Und dann möglichst entspannt damit umzugehen. »Die Eltern sollten darüber genauso sprechen wie über andere Familiengeschichten, über die man sich ganz natürlich austauscht.«
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