Direkt zum Inhalt

Römisches Rheinland: Sarg auf dem Golfplatz

Bei Kaarst in der Nähe von Düsseldorf kam bei Bauarbeiten auf einem Golfplatz ein römischer Steinsarkophag zum Vorschein. Neben einem Skelett, einer Münze und vier unbenutzten Räuchergefäßen für Weihrauch in den Ecken des Sarkophags aus Tuffstein fanden die Archäologen des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege keinerlei Grabbeigaben.

Obwohl er das Grab keine reiche Ausstattung aufweist, muss es sich bei dem Toten um eine angesehene und wohlhabende Person gehandelt haben. Denn der Sarkophag stammt aus der Zeit um 180 n. Chr., als eher Brandbestattungen üblich waren. Nur wer es sich leisten konnte, wurde so beigesetzt. Damit liegt hier die früheste Körperbestattung des nördlichen Rheinlandes vor, meint Archäologe Michael Gechter.

Auch ohne besondere Verzierungen kann man deutlich sehen, dass es sich um einen sorgfältig gearbeiteten Sarg handelt: Der Deckel schließt ihn nahezu luftdicht ab, was auf hohe Präzision bei der Herstellung hinweist. Wahrscheinlich war der Tote, dessen Geschlecht noch nicht geklärt ist, ein reicher Bewohner einer villa rustica. So werden Gutshöfe in römischer Zeit bezeichnet. Wissenschaftler nehmen den Sarkophag nun genauer unter die Lupe; später soll er dann am Golfplatz ausgestellt werden.

Sebastian Hollstein

Schreiben Sie uns!

Beitrag schreiben

Wir freuen uns über Ihre Beiträge zu unseren Artikeln und wünschen Ihnen viel Spaß beim Gedankenaustausch auf unseren Seiten! Bitte beachten Sie dabei unsere Kommentarrichtlinien.

Tragen Sie bitte nur Relevantes zum Thema des jeweiligen Artikels vor, und wahren Sie einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften nicht zu veröffentlichen und Ihre Kommentare redaktionell zu bearbeiten. Die Zuschriften können daher leider nicht immer sofort veröffentlicht werden. Bitte geben Sie einen Namen an und Ihren Zuschriften stets eine aussagekräftige Überschrift, damit bei Onlinediskussionen andere Teilnehmende sich leichter auf Ihre Beiträge beziehen können. Ausgewählte Zuschriften können ohne separate Rücksprache auch in unseren gedruckten und digitalen Magazinen veröffentlicht werden. Vielen Dank!

Partnerinhalte

Bitte erlauben Sie Javascript, um die volle Funktionalität von Spektrum.de zu erhalten.