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News: Schweinepest: Einsatz des Marker-Impfstoffes noch zu riskant!

Seit dem jüngsten Schweinepest-Ausbruch in einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern in der zweiten Februarwoche 1998 ist von Seiten der Landwirtschaft einmal mehr die Forderung nach einer Impfung laut geworden. Die Immunisierung gegen diese Virusinfektion ist jedoch EU-weit verboten, Ausnahmegenehmigungen sind hierzulande noch nie ausgesprochen worden.
Der Grund für die Zurückhaltung liegt darin, daß geimpfte Tiere von infizierten nicht unterschieden werden können. Es werden in beiden Fällen gleichartige Antikörper gebildet.

Zur Lösung dieses Problems ist jetzt ein sogenannter „Marker-Impfstoff“ entwickelt worden, nach dessen Anwendung immunisierte Tiere und die mit der Klassischen Schweinepest infizierten als solche identifiziert werden können. Allerdings muß dieser gentechnisch hergestellte Impfstoff noch von der EMEA, der europäischen Zulassungsbehörde für Impfstoffe in London, zugelassen werden. Zudem fehlen bislang für eine bedenkenlose Anwendung und die politische Akzeptanz der EU-Mitgliedsstaaten verläßliche Sicherheitsdaten.

Probleme vermuten die Fachleute auch aufgrund der Tatsache, daß die Tiere erst etwa drei Wochen nach der Impfung immun gegenüber der Schweinepest sind. Denn bisher ist vollkommen unbekannt, welche Folgen zum Beispiel eine Infektion innerhalb dieses Zeitraumes haben kann oder etwa die Impfung eines bereits infizierten, aber (noch) nicht erkrankten Schweines. Auch die Zuverlässigkeit des Testsystems ist bislang nicht hinreichend geklärt: Wird damit tatsächlich jedes infizierte Tier erkannt?

Solange all diese Fragen nicht geklärt sind, fehlt in den meisten Mitgliedsstaaten der EU und ihren wichtigsten überseeischen Handelspartnern (USA und Japan) das Vertrauen in die neue Impftechnik. Eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt würde den Ausschluß der betroffenen Region vom normalen Schweine- und Fleischhandel für fast 600 Tage bedeuten.

Für den Menschen ist die Schweinepest jedoch vollkommen ungefährlich.

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