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News: Strafbefehl gegen Leichenpräparator Hagens

Der umstrittene Anatom Gunther von Hagens ist gestern wegen Titelmissbrauchs vom Amtsgericht Heidelberg mit einer Geldstrafe belegt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 120 Tagessätzen beantragt; die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Einkünften des Plastinators. Von Hagens hat nun zwei Wochen Zeit, den Strafbefehl anzunehmen oder Widerspruch einzulegen.

Die Universität Heidelberg hatte im September 2003 den Initiator der Ausstellung "Körperwelten" angezeigt, da er sich mehrfach als "Professor von Hagens, Heidelberg" bezeichnet hatte. Dadurch sei der Eindruck entstanden, er sei Mitglied der Universität. Von Hagens wiederum betont, er trage seinen Professorentitel, den er von der Dalian Medical University in China erlangt habe, zu Recht.

Von Hagens arbeitete bis 1996 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg. Nach Angaben des Spiegels hatte er bis Mitte der neunziger Jahre Leichen aus Russland akquiriert und als plastinierte Leichenteile weiterverkauft. Einnahmen hieraus seien auf ein Drittmittelkonto der Universität geflossen.

Die Universität Heidelberg distanzierte sich inzwischen von der "Körperwelten"-Ausstellung und den "showähnlichen Darstellungsformen" des Plastinators.

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