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News: Tierschutz kommt ins Grundgesetz

Der Bundestag hat heute beschlossen, Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Damit ist Deutschland das erste Land der Europäischen Union, das dem Tierschutz Verfassungsrang einräumt.

Für den Antrag stimmten 543 Abgeordnete, bei 19 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Damit ist die verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

Sowohl Wissenschaftler als auch Vertreter von CDU und CSU hatten sich lange gegen die Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung gewehrt. Erst als das Bundesverfassungsgericht am 15. Januar das Schächten zuließ, bei der warmblütige Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, setzte bei der Union ein Umdenken ein.

  • Quellen
dpa/AP

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